7. Juni 2010

Auslaufen der Stromnetzkonzessionen in bayerischen Kommunen – Rekommunalisierung der Stromversorgung

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 5.5.2010 mit Antwort des Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie durch Staatssekretärin Katja Hessel vom 7.6.2010 (unter den Fragen der Anfrage zu finden)

In den kommenden Jahren laufen in zahlreichen bayerischen Kommunen die Konzessionsverträge für die örtlichen Stromnetze aus. In einigen Kommunen ist dies bereits geschehen. Viele dieser Konzessionsverträge sind derzeit noch mit den großen Energieversorgungsunternehmen wie bspw. E.ON geschlossen.
In den meisten bayerischen Kommunen ist in der Regel – aber nicht ausschließlich – das Auslaufen dieser Konzessionsverträge der Anlass für das Nachdenken über eine Rekommunalisierung der Elektrizitätsversorgung.
Den bayerischen Kommunen stehen zahlreiche Optionen offen, eine Rekommunalisierung der Stromvorsorgung zu forcieren: bspw. durch die Integration eines neuen Stromnetzes in vorhandene Netzstrukturen, durch die Neugründung eines eigenen, kommunalen Energieversorgers durch die Übernahme von Netzkonzessionen oder durch Beteiligungen und Pachtlösungen als weitere, mögliche Ausgestaltungsvarianten.
Angesichts dieser Varianten haben eine Reihe von bayerischen Kommunen in den nächsten Jahren zu entscheiden, wie in Bezug auf die Neuvergabe der Stromnetzkonzessionen verfahren werden soll.

Daher frage ich die Bayerische Staatsregierung:

1.1 Wie viele Stromnetzkonzessionsverträge sind zwischen 1.1.2007 und 31.12.2009 in den bayerischen Kommunen ausgelaufen?

1.2 Wie viele Stromnetzkonzessionsverträge werden im Laufe des Jahres 2010 in den Kommunen noch auslaufen?

1.3 Wie viele Stromnetzkonzessionsverträge werden in den Jahren 2011 bis 2014 in den bayerischen Kommunen auslaufen?

2.1 Wie viele der neu zu vergebenden Stromnetzkonzessionen wurden in den Jahren 2007 bis 2009 von den bayerischen Kommunen an einen anderen, neuen Bewerber vergeben, der bisher zuvor nicht Inhaber dieser Konzessionen waren?

2.2 Wie viele dieser neuen Konzessionsinhaber, die Verträge mit den bayerischen Kommunen abgeschlossen haben, sind neu gegründete Unternehmen?

2.3 Wie viele dieser neu gegründeten Unternehmen sind mit dem bisherigen Konzessionsinhaber rechtlich nicht verbunden?

3. Auf wie viele Jahre Vertragslaufzeit wurden die Netzkonzessionsverträge, die von den bayerischen Kommunen nach Auslaufen der Verträge neu vergeben wurden, im statistischen Mittel abgeschlossen?

4. Wie viel Prozent derjenigen bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Stromnetzkonzessionen vorgenommen haben und sodann selbst eine kommunales Versorgungsunternehmen gegründet haben, das nicht mit dem bisherigen Konzessionsinhaber rechtlich verbunden ist, sind neben dem reinen Netzbetrieb und -unterhalt auch in das Tarifkundengeschäft, das Sondervertragskundengeschäft und/oder in den Stromhandel eingestiegen?

5.1 Wie hoch ist die durchschnittliche Einwohnerzahl derjenigen bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Netzkonzessionen vorgenommen haben?

5.2 Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil von Sondervertragskunden am Stromverbrauch derjenigen bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Netzkonzessionen vorgenommen haben?

5.3 Welchen durchschnittlichen wirtschaftlichen Gesamtwert haben die Stromnetze derjenigen bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Netzkonzessionen vorgenommen haben?

6.1 Wie ist der angebotene Strommix derjenigen neuen Unternehmungen in  kommunaler Trägerschaft beschaffen, die im Tarifkunden- und/oder Sondervertragskundengeschäft mit Strom tätig sind?

6.2 Wie viel Prozent dieses angebotenen Strommix wird durch dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung-Erzeugungseinheiten abgedeckt?

7.   Wie viel Prozent der neuen Unternehmen, die Neuinhaber von Netzkonzessionsverträgen sind, konnten nach dem Erwerb der Konzessionsverträge  zum Grundversorger in ihrem entsprechenden Versorgungsgebiet werden?

8.   Wie verhält sich die Bayerische Staatsregierung zu Bestrebungen von bayerischen Kommunen, die planen, eine Rekommunalisierung von Elektrizitätsversorgungsstrukturen vorzunehmen?

Antwort der Staatsregierung vom 07.06.2010

durch Staatssekretärin Katja Hessel, :

„Sehr geehrte Frau Präsidentin,
in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern beantworte ich die Schriftliche Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1.1 bis einschließlich 7:
Die angefragten Daten und Informationen liegen hier nicht vor und könnten nur mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand durch eine Abfrage bei allen Gemeinden erhoben werden.
Zu Frage 8:
Im Hinblick auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht haben die Gemeinden die freie Entscheidung darüber, ob sie bei Auslaufen der Konzessionsverträge das Versorgungsnetz selbst übernehmen oder ob erneut ein Konzessionsvertrag mit einem Netzbetreiber abgeschlossen wird.“

Anbei finden Sie meine Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.

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