Auslaufen der Stromnetzkonzessionen in bayerischen Kommunen – Rekommunalisierung der Stromversorgung II
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 20.10.2011, mit den Antworten der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 13.02.2012 (kursiv dargestellt)
Folgende aktualisierte Schriftliche Anfrage habe ich sinngemäß bereits am 05.05.2010 gestellt. Als Antwort bekam ich mit Datum vom 07.06.2010 von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie durch Frau Staatssekretärin Katja Hessel, dass die angefragten Daten und Informationen noch nicht vorlägen und „nur mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand durch eine Abfrage bei allen Gemeinden erhoben werden“ könnten.
In der Zwischenzeit hat sich jedoch die energiepolitische Ausrichtung der Staatsregierung geändert. Für die von der Staatsregierung angekündigte „Energiewende“ in Bayern erscheinen die hier abgefragten Daten im Hinblick auf die dezentrale Energieversorgung in Bayern und die zukünftige Zusammenarbeit mit den Kommunen von besonderer Bedeutung.
In diesem Zusammenhang sei auch darauf verwiesen, dass es dem Wirtschaftsministerium unseres Nachbarlandes Baden-Württemberg bereits im Jahr 2009 nach nur knapp zweimonatiger Bearbeitungszeit möglich war, auf eine ähnlich gelagerte Anfrage ausführlichst zu antworten (vergleiche Drucksache 14/4844 oder http://www.landtag-bw.de/wp14/drucksachen/4000/14_4844_d.pdf )
Daher frage ich die Bayerische Staatsregierung erneut:
1.1. Wie viele Stromnetzkonzessionsverträge sind zwischen 1.1.2007 und 31.12.2010 in den bayerischen Kommunen ausgelaufen?
zu 1.1.: 895 Verträge.
1.2. Wie viele Stromnetzkonzessionsverträge sind bereits und werden noch im Laufe des Jahres 2011 in den Kommunen auslaufen?
zu 1.2: 304 Verträge.
1.3. Wie viele Stromnetzkonzessionsverträge werden in den Jahren 2012 bis 2015 in den bayerischen Kommunen auslaufen?
zu 1.3.: 294 Verträge.
2.1. Wie viele der neu zu vergebenden Stromnetzkonzessionen wurden in den Jahren 2007 bis 2010 von den bayerischen Kommunen an einen anderen, neuen Bewerber vergeben, der bisher zuvor nicht Inhaber dieser Konzessionen waren?
zu 2.1.: 52 Konzessionen.
2.2. Wie viele dieser neuen Konzessionsinhaber, die Verträge mit den bayerischen Kommunen abgeschlossen haben, sind neu gegründete Unternehmen?
2.3. Wie viele dieser neu gegründeten Unternehmen sind mit dem bisherigen Konzessionsinhaber rechtlich nicht verbunden?
zu 2.2 und 2.3: Zu Fragen 2.2 und 2.3 kann auf Basis der eingegangenen Antworten keine eindeutige Aussage getroffen werden. Es muss sich nach hiesiger Einschätzung um mindestens 13 Fälle handeln (vgl. Frage 4).
3. Auf wie viele Jahre Vertragslaufzeit wurden die Netzkonzessionsverträge, die von den bayerischen Kommunen nach Auslaufen der Verträge neu vergeben wurden, im statistischen Mittel abgeschlossen?
zu 3.: Verträge mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit und unbestimmter bzw. unbefristeter Laufzeit wurden bei der Durchschnittsbildung außer Acht gelassen. Auch Verträge auf ein Jahr, die sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn sie nicht gekündigt werden, wurden als Verträge mit unbefristeter Laufzeit gewertet. Angebrochene Monate über 15 Tage wurden aufgerundet, im Übrigen abgerundet. Verlängerungsmöglichkeiten (auch durch Nichtkündigen) wurden nicht gewertet, ausgeübte Verlängerungen schon, etwaige (Sonder-) Kündigungsrechte nicht berücksichtigt.Danach ergab sich eine durchschnittliche Vertragslaufzeit von (gerundet) 16,38 Jahren.
4. Wie viel Prozent derjenigen bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Stromnetzkonzessionen vorgenommen haben und sodann selbst eine kommunales Versorgungsunternehmen gegründet haben, das nicht mit dem bisherigen Konzessionsinhaber rechtlich verbunden ist, sind neben dem reinen Netzbetrieb und -unterhalt auch in das Tarifkundengeschäft, das Sondervertragskundengeschäft und/oder in den Stromhandel eingestiegen?
zu 4.: Die Abfrage bei den Kommunen hat 13 Fälle ergeben. Eine prozentuale Angabe ist auf Basis der eingegangenen Antworten leider nicht möglich.
5.1. Wie hoch ist die durchschnittliche Einwohnerzahl derjenigen bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Netzkonzessionen vorgenommen haben?
zu 5.1: Die durchschnittliche Einwohnerzahl beträgt gerundet 4.310 Einwohner.
5.2. Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil von Sondervertragskunden am Stromverbrauch derjenigen bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Netzkonzessionen vorgenommen haben?
5.3. Welchen durchschnittlichen wirtschaftlichen Gesamtwert haben die Stromnetze derjenigen bayerischen Kommunen, die eine Neuvergabe der Netzkonzessionen vorgenommen haben?
6.1. Wie ist der angebotene Strommix derjenigen neuen Unternehmungen in kommunaler Trägerschaft beschaffen, die im Tarifkunden- und/oder Sondervertragskundengeschäft mit Strom tätig sind?
6.2. Wie viel Prozent dieses angebotenen Strommix wird durch dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung-Erzeugungseinheiten abgedeckt?
zu 5.2-6.2.: Zu den Fragen 5.2. bis 6.2 konnten keine Durchschnittswerte ermittelt werden, da insbesondere die unternehmensinternen Daten bei den Kommunen nicht vorliegen beziehungsweise die erwünschten Auskünfte nicht Gegenstand der Kommunalaufsicht sind.
7. Wie viel Prozent der neuen Unternehmen, die Neuinhaber von Netzkonzessionsverträgen sind, konnten nach dem Erwerb der Konzessionsverträge zum Grundversorger in ihrem entsprechenden Versorgungsgebiet werden?
zu 7.: Aufgrund der Meldungen der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz sind seit 1. Juli 2006 sieben neue Grundversorger zu verzeichnen. Davon entsprechen nach unserem Verständnis zwei Grundversorger den bei Frage 7 angegebenen Kriterien. Eine prozentuale Angabe ist auf Basis der eingegangenen Antworten zu den Neuinhabern von Netzkonzessionsverträgen leider nicht möglich. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Daten zu den Fragen 1 bis 6 in den Kommunen mittels einer Abfrage über die Regierungen erhoben wurden und sich bei Rückfragen gezeigt hat, dass teilweise Unsicherheiten bezüglich der Begrifflichkeiten bestanden. Kleinere Unschärfen oder Zuordnungsfehler ebenso wie einzelne fehlende Rückmeldungen können bei der Vielzahl an Beteiligten bedauerlicherweise nicht ausgeschlossen werden.
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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.