Ausbau der Windenergie in Bayern (6): Windenergie und Tourismus
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 17.05.2013, mit den Antworten der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 17.06.2013 (kursiv dargestellt)
Mancherorts werden durch den Ausbau der Windenergie Einbußen im Tourismusgeschäft erwartet. Daher frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage betreffend Windenergie und Tourismus beantworte ich wie folgt:
1. a) Sind der Staatsregierung Studien über die Auswirkung von Windkraftanlagen auf den Tourismus bekannt?
zu Frage 1. a): Der Staatsregierung liegen Studien und Umfragen über die Akzeptanz und die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf den Tourismus vor. Beispielhaft seien genannt: „Akzeptanz von Windenergieanlagen in deutschen Mittelgebirgen“ (CenTouris) und „Windkraftanlagen und Tourismus“ (SOKO Institut GmbH).
1. b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien?
zu 1. b): Eine umfassende, ausführliche Auswertung aller vorliegenden Studien ist im Rahmen der Schriftlichen Anfrage nicht darstellbar. Die wesentlichen Ergebnisse und Erkenntnisse werden nachfolgend zusammengefasst aufgeführt.
Natur und Landschaft zählen zu den wichtigsten Reisemotiven für Urlauber in ländlichen Regionen. Beispielsweise gaben 86 % der Befragten der o.g. CenTouris-Studie an, dass das Motiv „die intakte Natur und Landschaft genießen“ ein wichtiger bis sehr wichtiger Grund bei der Auswahl des Mittelgebirges als Reiseziel war. Gleichzeitig sieht sich die Mehrzahl der Befragten in den vorliegenden Studien als Befürworter von Windenergieanlagen in Deutschland. Gemäß der o.g. SOKO-Studie fühlen sich nur rund ein Viertel der Befragten in ihrem Urlaub durch Windkraftanlagen gestört. Der Störfaktor „Windkraftanlagen“ ist dabei wesentlich geringer ausgeprägt als andere empfundene Störungen im Landschaftsbild (z.B. Hochspannungsleitungen, Bahntrassen, Sendemasten, Autobahnen, Kraftwerke). Entsprechend gaben mehr als 60 % der Befragten der CenTouris-Studie an, dass sie eine Zunahme von Windkraftanlagen in Urlaubsregionen „gut“ fänden bzw. akzeptieren würden. Allerdings wären Windkraftanlagen an Aussichtspunkten oder Rad- und Wanderwegen für 26 % der Befragten ein Grund, in dieser Region keinen Urlaub zu machen. Zu den Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen werden aus touristischer Sicht insbesondere die Faktoren Eingriffe in das Landschaftsbild und Lärm gezählt. Wie stark diese in der subjektiven Abwägung des Gastes gewichtet werden, ist einzelfallabhängig. Die Abwägung hängt grundsätzlich sowohl von der Einstellung des Gastes zur Windenergie ab als auch von dem Ausmaß und der Anzahl der Anlagen sowie der empfundenen Intaktheit der Landschaft. Eine hohe Konzentration von Windkraftanlagen kann die touristischen Potenziale und den Erholungswert von gewachsenen Kulturlandschaften beeinträchtigen. Als touristisch besonders sensibel werden grundsätzlich Sichtachsen und Panoramablicke (auf Landschaft und historische Städte), Qualitäts- und Hauptwanderrouten sowie ausgewiesene Grünzüge und Schutzgebiete angesehen. Auf der anderen Seite können Windkraftanlagen auch Chancen beinhalten. Als sichtbare Zeichen der Energiewende können sie in der touristischen Vermarktung Berücksichtigung finden, da es viele Urlauber befürworten, wenn ihr Urlaubsort aktiven Umweltschutz praktiziert. Verbunden mit Informationen über eine nachhaltige Energieerzeugung können sie im Rahmen der Gästebetreuung in Angebote aufgenommen und touristisch nutzbar gemacht werden. Zudem können sie als Aussichtsplattformen genutzt werden.
1. c) Welche Maßnahmen ergreift bzw. hat die Staatsregierung hinsichtlich eines möglichen Konfliktes zwischen Tourismus und Windkraftausbau ergriffen?
zu 1. c): Ein unbedingter, allgemeiner Konflikt aus der Errichtung von Windkraftanlagen mit dem Tourismus kann weder aus den empirischen Befragungen noch aus der Übernachtungsstatistik (s. Frage 2) abgeleitet werden. Aufgrund unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten bedarf es im konkreten Einzelfall grundsätzlich einer differenzierten, einzelfallbezogenen Abwägung beispielsweise von touristischen, wirtschaftlichen, landschaftsästhetischen und Naturschutz-Aspekten. Diese Abwägung obliegt im Fall der Errichtung von Windkraftanlagen der regionalen bzw. kommunalen Planungshoheit. Die Bayerische Staatsregierung kann und will grundsätzlich nicht in die Zuständigkeiten der Regionalen Planungsverbände bzw. die kommunale Planungshoheit eingreifen. Sie hat allerdings durch den sog. Windenergie-Erlass vom 20.12.2011 Empfehlungen für einen geordneten Ausbau der Windkraft in Bayern geschaffen. Generell ist festzuhalten, dass die Errichtung von Windkraftanlagen einer immissionsschutzrechtlichen oder einer baurechtlichen Genehmigung bedarf. Der Schutz des Landschaftsbildes gehört dabei zu den Prüfgegenständen im immissionsschutzrechtlichen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren. In besonders schutzwürdigen Gebieten (Nationalparke, Naturschutzgebiete, Kernzonen von Biosphärenreservaten, flächenhafte Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope, Alpenplan Zone C) ist die Errichtung von Windkraftanlagen unzulässig. Diese Bestimmungen dienen mittelbar auch touristischen Interessen. Die Errichtung der baurechtlich im Außenbereich privilegierten Anlagen kann durch Regional- oder Bauleitplanung (Bauleitplanung ist an Regionalplanung anzupassen) gesteuert werden. Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms u.a., die Regionalen Planungsverbände zur Erstellung räumlicher Steuerungskonzepte für die Windkraftnutzung zu verpflichten. 16 der 18 bayerischen Planungsregionen verfügen bereits über entsprechende Steuerungskonzepte oder erarbeiten diese derzeit. Im Regionalplanungsprozess werden sämtliche von der Planung betroffenen Belange ermittelt, bewertet und abgewogen. Dazu werden umfangreiche Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einschließlich einer Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Somit ist es letztlich jedem möglich, eine Stellungnahme zum Regionalplanentwurf abzugeben. Sofern ein anderer Belang in der Abwägung die Windkraftnutzung überwiegt, werden im betroffenen Raum keine Flächen für die Windkraftnutzung ausgewiesen. Dies kann auch durch andere Vorrang- oder Schutzgebiete (z.B. Vorranggebiete für den Bodenschatzabbau oder Naturschutzgebiete) der Fall sein. Touristische Vorrang- oder Schutzgebiete gibt es nicht.
2. Wie haben sich die Übernachtungszahlen in den Landkreisen, in denen Windkraftanlagen stehen, in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Landkreisen und mit Angabe der Anzahl und des Datums der Inbetriebnahme der Windkraftanlagen angeben)?
zu 2.: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle in der Anlage 1 verwiesen. Da im Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht vorgesehen ist, dass der Anlagenbetreiber das Datum der Inbetriebnahme der Immissionsschutzbehörde mitteilt, liegen der Staatsregierung keine Angaben zum Datum der Inbetriebnahme vor. Eine Anzeige der Inbetriebnahme kann als Auflage im Genehmigungsbescheid festgelegt werden. Im Rahmen der Fortführung der Bestandslisten wird erfasst, ob die Anlage tatsächlich in Betrieb ist, nicht jedoch das genaue Datum der Inbetriebnahme. Ersatzweise wird in der beiliegenden Auswertung daher das Datum der Genehmigung angegeben. Ein genereller Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Übernachtungszahlen auf Landkreisebene und der Errichtung von Windkraftanlagen ist aus den vorliegenden Zahlen nicht ableitbar.
Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.
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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.