26. Juni 2013

Ausbau der Windenergie in Bayern (3): Windkraft im Staatswald

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 17.05.2015, mit den Antworten des Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner, vom 26.06.2013 (kursiv dargestellt)

Aufgrund der Aussage der Bayerischen Staatsforsten, den Ausbau der Windenergie im Staatswald antreiben zu wollen, frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann zur Windkraft im Staatswald beantworte ich auf Grundlage des Berichts der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) wie folgt:

1. a) Wie viele Anlagen sind derzeit auf dem Gebiet der Bayerischen Staatsforsten in Betrieb (bitte einzeln nach den 18 Bayerischen Planungsregionen auflisten)?
zu 1. a): Derzeit sind im von den BaySF bewirtschafteten Staatswald 30 Windenergieanlagen (WEA) mit einer installierten Gesamtleistung von ca. 70 MW in Betrieb. Sie verteilen sich auf folgende Planungsregionen:
Planungsregion               Zahl der Anlagen
5 Oberfranken-Ost                    6
6 Oberpfalz-Nord                      1
8 West- Mittelfranken            3
9 Augsburg                                   8
11 Regensburg                          8
16 Allgäu                                      4

1. b) Für wie viele Anlagen liegt hier ein Genehmigungsersuchen vor (bitte einzeln nach den 18 Planungsregionen auflisten)?
zu 1. b): Die Planungsverfahren für WEA werden von den Vertragspartnern durchgeführt, mit denen die BaySF die Standortsicherungsverträge abschließen. Die Vertragspartner sind lediglich verpflichtet, den BaySF eine ggf. erreichte öffentlich-rechtliche Genehmigung vorzulegen. Über den Verlauf des Planungsverfahrens bzw. das Genehmigungsersuchen besteht keine Informationspflicht der Vertragspartner. Aus diesem Grund liegen dazu keine Zahlen vor.

1. c) Wie viele Genehmigungen für Windkraftanlagen wurden hier in den letzten fünf Jahren aus welchen Gründen nicht erteilt (bitte einzeln auflisten)?
zu 1. c): Auch über Ablehnung und die Gründe, die zur Ablehnung eines Planungsantrags führten, besteht keine Informationspflicht der Vertragspartner der BaySF. Aus diesem Grund liegen dazu keine Zahlen vor.

2. a) Wie viele Standortsicherungsverträge wurden in den vergangenen fünf Jahren durch die Bayerischen Staatsforsten abgeschlossen (bitte einzeln auflisten)?
zu 2. a): Von derzeit 154 Standortsicherungsverträgen wurden 63 in den vergangenen 5 Jahren (seit Mai 2008) abgeschlossen.

2. b) Wie vielen Standortsicherungsverträgen folgte im selben Zeitraum ein Pachtvertrag?
zu 2. b): Von den in diesem Zeitraum abgeschlossenen Standortsicherungsverträgen folgte auf 2 jeweils ein Pachtvertrag. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 14 Pachtverträge geschlossen.

2. c) Mit welchen Unternehmen wurden bisher jeweils wie viele Pachtverträge geschlossen (bitte einzeln nach Unternehmen auflisten)?
zu 2. c): Der Betrieb der 30 bestehenden Anlagen wird in 18 Pachtverträgen geregelt. Davon sind 9 mit Betreibern von Bürgerwindanlagen oder Genossenschaften und 9 mit kommunalen Versorgern und privaten Investoren bzw. gemischten Beteiligungen aus den genannten Bereichen abgeschlossen. Auf die Nennung der Namen der Vertragspartner verzichte ich aus Gründen des Vertrauensschutzes.

3. a) Wie setzt sich die Pacht für einen Standort zusammen?
zu 3. a): Den Pachtverträgen der BaySF liegen keine starren Konditionen zugrunde. Die Bedingungen werden unter Berücksichtigung der die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Einzelprojektes beeinflussenden Faktoren mit jedem Vertragspartner individuell nach kaufmännischen Gesichtspunkten ausgehandelt. Hierzu zählen in den Verhandlungen mit den Vertragspartnern der BaySF neben anderen Faktoren insbesondere die Windhöffigkeit, die Windparkgröße und -konfiguration, die Entfernung zum nächsten Stromeinspeisepunkt, die Gemengelage der betroffenen Grundstücke, die Erschließungssituation, die Wahl des optimalen Anlagentyps, mögliche Herstellerrabatte und die Wartungskosten. Die Pacht selbst setzt sich aus einem Grundbetrag und einer Umsatzbeteiligung zusammen. Für die Höhe des Grundbetrags spielt neben den oben genannten individuellen Einflussfaktoren die Leistungsklasse der Anlage eine wichtige Rolle. Die jährliche Umsatzbeteiligung wird auf Basis der jährlichen Netto-Einspeisevergütung bzw. des Netto-Erlöses aus der Stromvermarktung einschließlich etwaiger sonstiger Netto-Vergütungen, Netto-Zahlungen oder Entschädigungen des Stromabnehmers bzw. Stromversorgers nach dem EEG zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer berechnet (z. B. Entschädigung für Abschaltung der Anlagen wegen Stromnetzüberlastung).
Der Grundbetrag wird auf die zu bezahlende Umsatzbeteiligung angerechnet. Dies führt nach den bisherigen Erfahrungen der BaySF dazu, dass sich die Entgelte überwiegend nach der Umsatzbeteiligung bemessen und die Grundpacht nur eine untergeordnete Rolle spielt.

3. b) Wie hat sich die durchschnittliche Pacht pro Standort in den letzten fünf Jahren entwickelt?
zu 3. b): Wegen der oben ausgeführten erheblichen Unterschiede zwischen den Standorten kann nicht von einer „Entwicklung“ bei der Pacht gesprochen werden, sondern es gibt nach wie vor individuelle Pachthöhen. Da die Umsatzbeteiligung bei der Pacht die wichtigste Rolle spielt, hängt die Pachthöhe im Wesentlichen davon ab, wie windreich das jeweilige Pachtjahr ist. Die BaySF bewegen sich mit ihren im Einzelfall vereinbarten Konditionen im Bereich veröffentlichter Markt- und Vergleichspreise, wie z. B. im DLG-Merkblatt 367 „Windräder im Wald“, wo Pachten in Höhe von 5 % bis 8 % der Erträge als „üblich“ bezeichnet werden.

3. c) Werden alle Standorte hinsichtlich der Kriterien zur Ermittlung der Höhe der Pacht gleich behandelt?
zu 3. c): Siehe Antwort zu Frage 3.a).

4. Welche allgemeinen Kriterien, wie etwa ein Mindestmaß an Bürgerbeteiligung, geben die Bayerischen Staatsforsten in ihren Standortsicherungs- und/oder Pachtverträgen vor?
zu 4.: In den Standortsicherungsverträgen wird die vorausgehende Zustimmung der örtlichen Kommune zum geplanten Standort vorgegeben und die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung (z. B. Bürgerwindanlagen) eingeräumt.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.