Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Atomtransporte in Bayern III

Schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Ludwig Hartmann vom 30.09.2010, mit den Antworten des bayerischen Staatsministers für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder, vom 03.11.2010 (kursiv dargestellt)

Atomtransporte von Kernmaterialien in Bayern nach § 4b AtG

Die Bayerische Staatsregierung fordert eine Verlängerung der Laufzeiten bundesdeutscher Atomkraftwerke. Abgesehen davon, dass der Betrieb von Atomkraftwerken sicherheitstechnisch bedenklich ist, ist dafür eine Vielzahl von Transporten radioaktiver Stoffe erforderlich. Von Transporten ist insbesondere auch Bayern betroffen, da hier fünf Leistungs- und ein Forschungsreaktor sowie an vier Standorten Zwischenlager in Betrieb sind. Zusätzlich müssen stillgelegte Reaktoren zurückgebaut werden. Die folgenden Fragen beziehen sich auf nach § 4b AtG transportierte Kernmaterialien von und zu bayerischen Atomanlagen sowie im Transit durch Bayern seit dem Jahr 2000. Dabei wird um ihre Beantwortung in Form einer tabellarischen Aufstellung gebeten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bayerische Staatsregierung:

(die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Vorbemerkung: 

Bei Transporten nach § 4b AtG handelt es sich um die Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen. Bei Beförderung von Kernmaterialien, die keiner Genehmigung nach § 4 AtG bedürfen, ist vor Beginn der Beförderung die erforderliche Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen der zuständigen Behörde nachzuweisen. Diese Regelung kommt nicht zum Einsatz, wenn die Aktivität oder Menge der zu befördernden Kernbrennstoffe oder Kernmaterialien das 105fache der Freigrenze nicht überschreitet und die bei angereichertem Uran nicht mehr als 350 Gramm Uran-235 enthalten.) 

1.    Wann (Datum) erfolgten entsprechende Transporte in Bayern?

zu Frage 1: Eine jährliche Statistik erfolgt dazu nicht. Einzelfallrückverfolgungen können stattfinden, wenn sich Anhaltspunkte für eine notwendige Nachverfolgung ergeben.

2.    Welches war jeweils Abgangs- und Bestimmungsort und welche Fahrtroute wurde benutzt (Grenzübergänge ins Ausland, Rangierbahnhöfe, Autobahnknotenpunkte o.ä.)?

zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 ist sinngemäß zu verweisen.

3.    Welcher Stoff (frische Brennelemente, UO2, radioaktive Mischabfälle etc.) in welcher Menge wurde jeweils in welchen Behältertypen (z.B. MX6, MOSAIK IIb, 200l-Fass) transportiert?

zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 1 ist sinngemäß zu verweisen.

4.    Wie viele Behälter wurden jeweils mit welchem Verkehrsträger transportiert?

zu Frage 4: Auf die Antwort zu Frage 1 ist sinngemäß zu verweisen.

5.    Hat es jeweils einen Verkehrsträgerwechsel gegeben und wenn ja, wo?

Zu Frage 5: Auf die Antwort zu Frage 1 ist sinngemäß zu verweisen.

6.    Hat es jeweils einen Aufenthalt länger als eine Stunde gegeben und wenn ja, wo?

Zu Frage 6: Auf die Antwort zu Frage 1 ist sinngemäß zu verweisen.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei die Antwort im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.

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