Atomkraftwerk Isar 1: Erstellung der Periodischen Sicherheitsanalyse
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Eike Hallitzky, Bündnis 90/Die Grünen, vom 03.08.2009, mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit 09.09.2009 (kursiv dargestellt)
In einer Presseerklärung von E.ON, dem Betreiber des Atomkraftwerks Isar 1, vom 09.02.09 wird von der Übergabe der PSÜ zum genannten Atomkraftwerk berichtet. Es wird ausgeführt, dass 2004 nur erste grundlegende Ergebnisse und deren Dokumentation an die Aufsichtsbehörde übergeben wurden. In der Zeitschrift VGB Power Tech 5/2009 wird für das Jahr 2008 berichtet, dass die Begutachtung der 2. Periodischen Sicherheitsprüfung abgeschlossen und der Anlage ein „insgesamt hohes Sicherheitsniveau“ bescheinigt wurde. Diese Meldungen sind verwirrend.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Staatsregierung:
Vorbemerkung:
Den sicheren Betrieb der Anlage und die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften zu überwachen, ist Aufgabe der staatlichen Aufsicht. Dabei werden im Zusammenwirken mit dem Landesamt für Umwelt und mit Sachverständigen wiederkehrende Prüfungen, Überprüfungen aus besonderen Anlässen und Betriebsbegehungen durchgeführt. Anlagenänderungen und Instandhaltungsmaßnahmen werden systematisch verfolgt. Die radioaktiven Emissionen und Immissionen werden kontinuierlich und betreiberunabhängig überwacht. Aufgrund einer 1988 von der Reaktorschutzkommission ausgesprochenen Empfehlung führten die Betreiber in Deutschland bei ihren Anlagen Periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) im 10-Jahres-Rhythmus durch. Dies geschah zunächst auf freiwilliger Basis, aufgrund der Energievereinbarung von Juni 2001 wurde in das Atomgesetz der § 19 a eingefügt; danach haben die Betreiber eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen und die Ergebnisse vorzulegen. Sicherheitsüberprüfungen sind hochkomplexe Gesamtbetrachtungen, die über mehrere Jahre laufen. Sie dienen in erster Linie der Identifizierung von Verbesserungspotenzial bei der Risikominimierung. Beim Kernkraftwerk Isar 1 wurde 1994 eine freiwillige PSÜ und 2004 – in Deutschland erstmalig – eine PSÜ aufgrund Gesetzes durchgeführt. Der Betreiber hat die Ergebnisse fristgerecht am 23.12.2004 eingereicht. Der TÜV-Süd wurde im Januar 2005 mit der Begutachtung beauftragt. Die Ergebnisse des Betreibers hat das StMUG geprüft. Der TÜV hat Ende 2007 seine Gesamtbewertung vorgelegt. Die behördliche Überprüfung hat ergeben, dass die Anlage ein hohes und ausgewogenes Sicherheitsniveau aufweist.
1. Welche Inhalte hatte die „Sicherheitsanalyse“ zu Isar1 1994 und entsprach sie nach Meinung des Bayerischen Staatsministeriums den Anforderungen einer Periodischen Sicherheitsüberprüfung nach Stand der Aufnahme ins Atomgesetz im Jahr 2002?
2. Teilt das Bayerische Staatsministerium die Ansicht, dass zu Isar 1 bisher nur eine PSÜ durchgeführt wurde, die den Anforderungen an eine PSÜ – wie sie nach AtG gefordert wird – entspricht?
Zu 1. und 2.:
Die für das KKI 1 im Jahr 1994 fertiggestellte Periodische Sicherheitsüberprüfung enthielt eine probabilistische Sicherheitsanalyse und eine Sicherheitsstatusanalyse. Durch § 19 a des Atomgesetzes ist der Betreiber seit 2002 dazu verpflichtet, eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen und deren Ergebnisse der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Weitere Anforderungen enthält das Gesetz nicht.
3. a) Welche Unterlagen mit welchen Bearbeitungsständen wurden dem Bayerischen Staatsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde im Jahr 2004 vom Betreiber von Isar 1 übergeben?
b) Welche Unterlagen mit welchen Bearbeitungsständen wurden dem Bayerischen Staatsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde im Jahr 2005 vom Betreiber von Isar 1 übergeben?
Zu 3. a) und b):
Der Betreiber des KKI 1 hat eine umfassende Sicherheitsüberprüfung durchgeführt. Deren Ergebnisse hat er im geforderten Umfang als Sicherheitsstatusanalyse, probabilistische Analyse und deterministische Sicherungsanalyse gem. §19a Atomgesetz i. V. m. Anlage 4 Ende 2004 fristgerecht vorgelegt.
Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat zusammen mit dem Sachverständigen diese Vorlagen überprüft. Die Unterlagen wurden – soweit die Begutachtung offene Fragen oder Hinweise ergeben hat – vom Betreiber sukzessive überarbeitet.
4. a) Wie lief nach der Abgabe von Unterlagen 2004 das weitere Verfahren zur PSÜ zeitlich genau ab?
b) welche Auflagen oder Hinweise wurden hierzu vom Bayerischen Staatsministerium vor- bzw. abgegeben?
c) in welchen Bereichen wurden Sicherheitsnachweise nachgefordert?
Zu 4. a), b) und c):
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Die Überprüfung hat ergeben, dass der Betreiber seine Verpflichtung sach- und termingerecht erfüllt hat. Sicherheits- oder Nachweisdefizite haben sich nicht gezeigt. Aufsichtliche Maßnahmen gem. §§ 17, 19 Atomgesetz waren nicht veranlasst. Das hohe und ausgewogene Sicherheitsniveau des KKI 1, das aufgrund permanenter und intensiver behördlicher Aufsicht (siehe hierzu auch Vorbemerkung) bereits bekannt war, hat sich bestätigt. Der behördliche Überprüfungsprozess hat Rückfragen und Hinweise ergeben, die zur Überarbeitung einzelner Unterlagen geführt haben.
5. Handelt es sich bei dem Anlass der E.ON-Presseerklärung vom 09.02.09 um den endgültigen Abschluss der PSÜ mit Erfüllung aller Anforderungen durch den Betreiber bzw. welche Unterlagen mit welchen Inhalten wurden dem Bayerischen Staatsministerium in diesem Zusammenhang übergeben?
Zu 5.:
Die Herausgabe der Presseerklärung, mit der keine Feststellungswirkung verbunden ist, ist eine Entscheidung von E.ON. In diesem Zusammenhang wurden hier keine PSÜ-Unterlagen eingereicht.
6. Wie ist ggf. der lange Zeitraum von 2004 bis 2009 für den Abschluss einer PSÜ zu erklären und hält das Bayerische Staatsministerium diese Dauer für angemessen?
Zu 6.:
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
7. Wer hat Isar 1 mit welcher Begründung ein „insgesamt hohes Sicherheitsniveau“ bescheinigt und was ist genau damit gemeint?
Zu 7.:
Die Begutachtung hat ergeben, dass das Sicherheitsniveau des KKI 1 vergleichbar mit dem der neueren deutschen Druckwasserreaktoranlagen ist und international geltende Richtwerte für neu zu errichtende Anlagen erfüllt. Im Übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen der Vorbemerkung verwiesen.
8. Ist dem Bayerischen Staatsministerium bekannt, warum die o.g. Presseerklärung auf der Internetseite des Betreibers seit kurzem nicht mehr zugänglich ist?
Zu 8.:
Nein, die Inhalte der Internetseiten eines Unternehmens unterliegen nicht dem Vollzug des Atomgesetzes.
Um Beantwortung innerhalb der von der Geschäftsordnung festgelegten Frist und um Drucklegung wird gebeten.
Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.