20. Oktober 2009

Atomkraftnutzung nicht verlängern – Atomstrom bis 2025 ist mehr als genug

Unser Dringlichkeitsantrag zum Plenum am 22.10.2009

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich direkt und indirekt dafür einzusetzen, dass die Nutzung der Atomkraft nicht über die bisher vereinbarte und gesetzlich geregelte Reststrommenge hinaus verlängert wird. Insbesondere müssen die acht Altreaktoren möglichst schnell stillgelegt werden.
Bei der angekündigten Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes ist darauf zu achten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht gebremst wird, die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien nicht so verändert werden, dass sie fast ausschließlich für die Spitzen- und Mittellast eingesetzt werden und auch zukünftig der Bedarf an konventionellen Grundlastkraftwerken durch den Zubau von erneuerbaren Energien weiter gesenkt werden kann.

Begründung:
Nach bisherigen Berichten plant die neue Bundesregierung die Laufzeit der Atomkraftwerke zu verlängern ohne konkrete Regelungen für Altreaktoren zu treffen und ohne ein definitives Ende der Nutzung der Atomtechnologie festzulegen. Schon nach der aktuell geltenden Regelung würden die Reaktoren aufgrund der hohen Stillstandszeiten und der noch zu vergebenden Strommengen aus den stillgelegten Anlagen Stade und Mülheim-Kärlich voraussichtlich bis 2025 in Betrieb sein.

Neben der nachweislich höheren Gefährdung durch den verlängerten Betrieb der Atomkraftwerke und der weiter ansteigenden Atommüllmenge würde eine Reihe von negativen energiewirtschaftlichen Folgen auftreten.

So weist das Umweltbundesamt darauf hin, dass bei der Vergabe der CO2-Emissionsrechte von der Beibehaltung des bestehenden Atomgesetzes ausgegangen wurde, und eine Verlängerung der Laufzeiten der Altreaktoren zu einem Preisverfall der CO2-Zertifitkate führen würde.

Der Präsident des Bundeskartellamts mahnt die negativen Folgen der Laufzeitverlängerung an: „Wenn die Laufzeiten verlängert werden, wird die hohe Verdichtung der Erzeugungskapazitäten zementiert“, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer. Gleichzeitig würde unabhängigen Energieerzeugern „der Boden unter den Füßen weggezogen“.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie sieht zur Erreichung des Ziels einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien zwei entscheidende Bausteine. Einer davon: „der gesetzlich vereinbarte Atomausstieg. Er stellt sicher, dass nuklear produzierter Strom nach und nach aus dem Netz weicht und so Platz macht für immer mehr erneuerbaren Strom.“

In Verbindung mit der angekündigten Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ist zu befürchten, dass die Förderung für erneuerbare Energien dergestalt verändert wird, dass vorrangig die flexiblen Spitzen- und Mittellastkraftwerke ersetzt werden sollen und nicht die Grundlastkraftwerke. Dies wäre ein gravierendes Hindernis für die Entwicklung moderner, hocheffizienter und flexibler Kraftwerke.

<<<< Unser Antrag wurde im Plenum am 22.10.2009 abgelehnt.