31. März 2014

Asylsozialberatung aufstocken!

Unser Antrag vom 31.03.2014

2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 hier: Kap. 10 53 Tit. 684 01

Der Landtag wolle beschließen:

Im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2014 wird folgende Änderung vorgenommen:

In Kap. 10 53 „Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern“ wird der Tit. 684 01 „Zuschüsse zur Förderung der Asylsozialberatung“ von 3.390,2 Tsd. Euro auf 8.000,0 Tsd. Euro erhöht.

Begründung:

Die Asylsozialberatung ist u.E. in Bayern absolut unterfinanziert. Die Beratungsstellen sind vollkommen unterbesetzt. Sie können daher ihrer Aufgabe nicht im erforderlichen Umfang gerecht werden. Viele Flüchtlinge vor allem in den dezentralen Unterkünften haben auch nach mehreren Monaten Aufenthalt in Bayern keinen Kontakt mit einer Asylsozialberatung. Ihre zugestellten Bescheide, die in deutscher Sprache abgefasst sind, werden von ihnen nicht verstanden, geschweige denn dass mit ihnen gemeinsam Handlungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Die wichtige psychologische Betreuung für traumatisierte Flüchtlinge ist nicht zu leisten.

Dabei werden von den Trägern der Beratung und von Kommunen erhebliche zusätzliche Mittel bereitgestellt und es wird ehrenamtliches Engagement in großem Ausmaß aufgebracht. Die Förderung des Staates deckt nicht einmal 50 Prozent der anfallenden Kosten und ist daher beschämend niedrig. Obwohl die Zahlen der in Bayern ankommenden Flüchtlinge wieder erheblich zunehmen, mit weit mehr Unterkünften zu rechnen ist und bereits jetzt viele Flüchtlinge keine Beratung erhalten, ist nur eine geringfügige Erhöhung des Ansatzes erfolgt. Diese geringe Erhöhung des Ansatzes um nur 750.000 Euro würde angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen eine Verschlechterung einer u.E. bereits unhaltbaren Situation bedeuten. Es ist mindestens eine Verfünffachung des ursprünglichen Ansatzes notwendig. Da das Haushaltsjahr jedoch schon fortgeschritten ist, wird nur eine anteilige Aufstockung beantragt.

In den Jahren 2006, 2007 und 2008 kamen nach Bayern jeweils etwa 3.000 Asylbewerber, 2009 kamen 4.234, 2010 6.146, 2011 7.020, 2012 9.827, 2013 16.698 Asylbewerber und Asylbewerberinnen nach Bayern, 2014 soll die Zahl noch mal weiter ansteigen, mit einer weiteren Zunahme um ca. 70 Prozent wird gerechnet. Somit stiege der Bedarf an Asylsozialarbeit von 2008 bis 2013 um mehr als das 5-fache, bis Ende 2014 vermutlich auf das 9-fache gegenüber den Jahren 2006 bis 2008. Da aber die freien Träger der Wohlfahrtspflege ihren Eigenanteil nicht in diesem Umfang erhöhen können, wird der staatliche Anteil zusätzlich weiter steigen müssen.

2006 bis 2010 wurden jeweils nur 1,44 Mio. Euro für die Zuschüsse zur Asylsozialberatung ausgegeben, 2012 2,640 Mio, 2013 3,390 (2,640+0,75) Mio. Für das Jahr 2014 enthält der Haushaltsentwurf wieder 3,390 (2,640 im Ansatz plus eine Erhöhung um 0,75) Mio. Euro. Damit kann diese wichtige Aufgabe nicht bewältigt werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 20.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.