13. März 2019

Anschlussverluste in Kaufering bei Zugfahrten aus München Richtung Landsberg am Lech in den Abendstunden

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen vom 24.01.2019, mit den Antworten des Bayerischen Staatsministers für Wohnen, Bau und Verkehr, Dr. Hans Reichhart, vom 13.03.2019 (kursiv dargestellt)

Seit dem Fahrplanwechsel am 09.12.2018 wird die Strecke Kaufering – Landsberg am Lech durch die Bayerische Regiobahn (BRB) befahren. Gerade in den Abendstunden kommt es zu Anschlussverlusten in Kaufering, da der Zug der BRB lediglich 5 Minuten Umsteigezeit für die Fahrgäste aus Richtung München kommend zulässt.
Darüber hinaus erfolgt durch die BRB lediglich eine weitere Mindestwartezeit von 5 Minuten. Kommt es bei den Zügen der DB aus München in Richtung Memmingen jedoch zu Verspätungen, fährt die BRB von Kaufering nach 5 Minuten Mindestwartezeit ab. Dabei steht der Zug der BRB anschließend in Landsberg am Lech am Ende seiner Fahrt 30 Minuten, bevor er nach Augsburg weiterfährt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie oft kam es seit Fahrplanwechsel 2018 in den Abendstunden vor, dass Anschlusszüge der BRB in Kaufering nicht auf den Zubringerzug aus München gewartet haben?
zu 1.: Die von der DB Netz AG erhobenen Pünktlichkeitswerte aller in Bayern verkehrenden Züge werden in das Messsystem Pünktlichkeit und Anschlusssicherung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) eingespeist. Im Folgenden sind diejenigen Anschlussverbindungen von Zügen aus München mit Umstieg in Kaufering auf die Bayerische Regiobahn (BRB) nach Landsberg dargestellt, bei denen auf Grundlage der Datensätze im Messsystem der BEG (Stand 04.02.2019) davon auszugehen ist, dass der Anschlusszug nicht erreicht wurde. Ausgewertet wurden dabei die Anschlüsse, bei denen der Zubringerzug den Bahnhof Kaufering ab 18 Uhr erreicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen eines kurzfristigen Gesprächs zwischen der BEG und der BRB zur Betriebsqualität im Dieselnetz Augsburg I (Ostallgäu-Lechfeld-Bahn) wurden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Anschlusssituation in Kaufering gefordert. Die Anschlusssituation wurde durch einen nochmals intensivierten Austausch der BRB mit der DB Regio sowie eine neue Bahnhofsfahrordnung in Kaufering ab dem 11. Februar 2019 verbessert. Die BEG begleitet intensiv die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Auswirkungen auf die Pünktlichkeit im Rahmen wöchentlicher Gespräche mit der BRB-Geschäftsführung.

2. Wie lange war die Wartezeit jeweils in diesen Fällen von Seiten der BRB in Kaufering, bevor sie nach Landsberg am Lech weiterfuhr?
zu 2.: Hierzu ist keine Aussage möglich, da an den Pünktlichkeitsmessstellen nur (pönalerelevante) Ankunftspünktlichkeiten erfasst werden, nicht jedoch die Abfahrtspünktlichkeiten.

3. Welche Verspätungen bestanden in den Fällen von Seiten der Züge aus München kommend?
zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1.

4. Gibt es einen Unterschied von Seiten der BRB hinsichtlich der Mindestwartezeit in Kaufering abhängig davon, ob der nächste Zug nach Landsberg am Lech erst nach 60 Minuten erneut fährt, oder nach 30 Minuten?
zu 4.: Die vorgegebenen Mindestwartezeiten von mindestens 5 Minuten auf verspätete Zubringerzüge gelten bei einem Stundentakt. Für alle Verbindungen gilt, dass bei einer Anschlussaufgabe der geplante Anschlusszug an der Umsteigestation (d. h. Kaufering) unter Berücksichtigung der Mindestwartezeiten grundsätzlich mindestens drei Minuten vor Ankunft des verspäteten Zuges abgefahren sein muss, um sichtbare Anschlussverluste zu vermeiden.
Dabei handelt es sich jedoch nur um grundsätzliche Regelungen; die Entscheidung im Einzelfall bedarf einer Abwägung aller Umstände im Gesamtkontext der jeweiligen betrieblichen Situation durch den zuständigen Betriebsleiter.

5. Zu welchen Zeiten ist es den wartenden Fahrgästen in den Abendstunden möglich, die Wartehalle des Bahnhofs Kaufering aufzusuchen?
zu 5.: Die Wartehalle im Bahnhof Kaufering ist nach Angaben der zuständigen DB Station&Service AG zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag – Freitag von 05:45 bis 20:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 07:30 bis 20:00 Uhr.

6. Warum kommt es in Kaufering oft kurz vor Abfahrt der BRB nach Landsberg am Lech noch zu kurzfristigen Änderungen des Abfahrtsgleises?
zu 6.: Die Gleisdisposition liegt im Verantwortungsbereich des Infrastrukturbetreibers DB Netz AG. Die Tatsache, dass es zu zahlreichen kurzfristigen Gleisänderungen kommt, wird von der DB Netz AG bestätigt. Zur besseren Abwicklung der Baumaßnahmen wurde in diesem Bereich ein zusätzliches Blocksignal eingebaut. Leider wurde das Signal noch nicht vollumfänglich in weitere Anlagen integriert, so dass der Fahrdienstleiter den Zug noch nicht (wie eigentlich vorgesehen) im Zulauf sieht, sondern diesen erst kurzfristig angezeigt bekommt. Dieses Problem wird aktuell behoben. Des Weiteren ist der vom Infrastrukturbetreiber verantwortete Baustellenfahrplan noch optimierungsbedürftig. Die DB Netz AG hat mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen ab dem 11. Februar 2019 eine Änderung vereinbart, welche für eine Entspannung der Situation in Kaufering sorgen soll.

7. Welche Regelungen greifen bei zu langen Wartezeiten der BRB in Kaufering hinsichtlich Strafzahlungen für die BRB?
zu 7.: Sollte die BRB länger als die geforderte Mindestwartezeit auf Anschlüsse warten, greifen zunächst keine unmittelbaren Regelungen oder Strafzahlungen (Pönalen). Allerdings sind mittelbare Auswirkungen möglich, wenn die lange Wartezeit dazu führt, dass die BRB im weiteren Fahrtverlauf bei der nächsten pönalerelevanten Messstelle verspätet eintrifft. Da es sich beim Bahnhof Landsberg um keine pönalerelevante Messstelle handelt, fließen etwaige Verspätungen in Landsberg, welche durch Wartezeiten in Kaufering entstehen, nicht in die Berechnung der Strafzahlungen mit ein.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.