9. März 2017

Angemessene Unterbringung von queeren Geflüchteten in Bayern

Unser Antrag vom 09.03.2017

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass

─  schwule, lesbische, bisexuelle, transgender und intersexuelle Geflüchtete auf eigenen Wunsch in Gemeinschaftsunterkünften in größeren Städten mit geeigneten Beratungsangeboten sowie einer entsprechenden Infrastruktur untergebracht werden und

─  queere Geflüchtete alternativ auf eigenen Wunsch in einer eigens für sie zu schaffenden Einrichtung untergebracht werden können. 
Die Kommunen sollen beim Ausbau der Infrastruktur für die geeignete Unterbringung von queeren Geflüchteten vom Freistaat Bayern unterstützt werden. 
Ferner wird die Staatsregierung aufgefordert, eine Landeskoordinierungsstelle für queere Geflüchtete einzusetzen, wie es die Bundesländer Sachsen und Niedersachen bereits getan haben.

Begründung:
Aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität leiden queere Geflüchtete in ihren Herkunftsländern zum Teil unter massiver strafrechtlicher und zivilgesellschaftlicher Verfolgung und infolgedessen an physischer und psychischer Gewalterfahrung. Auch unterliegen sie einem besonderen, in ihren Heimatstaaten häufig existenziellen Geheimhaltungsdruck. Nicht nur in ihren Heimatländern sind sie der Verfolgung ausgesetzt, sondern auch in den bayerischen Gemeinschaftsunterkünften: Durch Geflüchtete aus Staaten, in denen Homophobie verbreitet oder durch gesetzliche Regelungen politisch gewollt und gesellschaftlich akzeptiert ist, sowie durch Teile der bayerischen Bevölkerung, was verschiedenste homophobe Bewegungen beweisen.
Laut Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei der Unterbringung von Geflüchteten die Situation von schutzbedürftigen Personen zu berücksichtigen. Schutzbedürftig sind unter anderem Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Die Staatsregierung sollte deshalb die Vorgaben der EU-Richtlinie und den besonderen Schutz von queeren Geflüchteten ernst nehmen. Denn gerade diese Menschen sind häufig von Gewalt bedroht und bedürfen deshalb eines Umfelds, in dem sie emotionale Unterstützung und spezifische, auf ihre Lebenssituation zugeschnittene fachliche Beratung erhalten können.
Zusätzlich müssen queere Geflüchtete erleben können, dass Queersein kein Verbrechen, sondern eine Ausprägung menschlichen Lebens darstellt. Dafür ist die Integration in bestehende Netzwerke von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgenderpersonen und Intersexuellen unabdingbar. In dieser queeren Community können sie lernen, wie andere mit ihrem Queersein in verschiedenen gesellschaftlichen Situationen umgehen. Der Verein Fliederlich e.V. in Nürnberg zeigt beispielhaft, wie man die Situation queerer Geflüchteter verbessern kann. Seit Anfang Februar 2016 bietet der Verein unter Trägerschaft der Stadt Nürnberg eine sichere Unterkunft für Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transgenderpersonen und Intersexuelle an, die aus ihren Heimatländern nach Deutschland geflohen sind. Auch die Stadt München reagiert. In einem ersten Modellprojekt will das Amt für Wohnen und Migration queere Geflüchtete in bis zu fünf Wohngemeinschaften unterbringen. Das sind Schritte in die richtige Richtung, aber das Angebot muss deutlich erweitert werden.
Es ist die Verantwortung der Staatsregierung, zeitnah der besonderen Schutzbedürftigkeit von queeren Geflüchteten gerecht zu werden und sie auf eigenen Wunsch in Gemeinschaftsunterkünften in größeren Städten unterzubringen, die an eine spezifische Fachberatung und an ein queeres Netzwerk angebunden sind. Falls gewünscht, soll ihnen auch ein Umzug in eine eigens für queere Geflüchtete zu schaffende Einrichtung ermöglicht werden. Der Freistaat Bayern soll die Kommunen beim Ausbau der Infrastruktur für die geeignete Unterbringung von queeren Geflüchteten unterstützen.
Zur besseren Koordinierung und Vernetzung und um spezielle Beratungs- und Hilfsmaßnahmen für queere Geflüchtete anbieten zu können, ist eine Landeskoordinierungsstelle wie in Sachsen und Niedersachsen sinnvoll und notwendig. Diese beiden Bundesländer haben 2016 die Landeskoordninierungs- bzw. Vernetzungsstellen eingesetzt, um schnell, unbürokratisch und professionell auf die spezifische Situation von queeren Geflüchteten reagieren zu können. Der Freistaat Bayern sollte sich an diesem Modell orientieren und ebenfalls zeitnah eine solche Koordinierungsstelle für Bayern schaffen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.