15. Juli 2015

Angemessene Finanzierung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung

Unser Dringlichkeitsantrag vom 15.07.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen des Modellversuchs „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ eine Finanzierung der geplanten Ausbildungsvergütung sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere den Einsatz der angehenden Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten.
Die vorgesehene Anrechnung der Auszubildenden um 50 bzw. 100 Prozent in den förderrelevanten Anstellungsschlüssel wird nicht umgesetzt, da diese Regelung zu Lasten der Auszubildenden und des pädagogischen Fachpersonals geht. Stattdessen muss ein Finanzierungsmodell entwickelt werden, das den sich im Rahmen des Modellversuchs bewerbenden Einrichtungen eine sichere Planungsgrundlage bietet.

Begründung:
In der Ausschreibung der Staatsregierung zum Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ ist eine Vergütung der Auszubildenden vorgesehen, die sich an der Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst orientiert. Diese beträgt derzeit mindestens 853 Euro im ersten Jahr, 903 Euro im zweiten Jahr und 949 Euro im dritten Jahr. In der Ausschreibung fehlen allerdings konkrete Angebote an die Träger der praktischen Ausbildung zur Refinanzierung der geplanten Ausbildungsvergütung. Stattdessen sollen die Auszubildenden zu 50 bzw. teilweise sogar zu 100 Prozent als Ergänzungskräfte in den Stellenschlüssel eingerechnet werden. Ohne zusätzliche Förderung werden die Einrichtungen so zum Personalabbau gezwungen.
Vor allem in der kindbezogenen Förderung der Kindertagesstätten nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist bisher eine Vergütung von Auszubildenden nicht eingepreist. Trotzdem wird für die praktische Ausbildung in Kindertagesstätten überhaupt keine Finanzierung angeboten. Stattdessen sollen die Auszubildenden je nach Modellvariante im zweiten bzw. dritten Ausbildungsjahr zu 50 Prozent und im dritten bzw. vierten Ausbildungsjahr sogar zu 100 Prozent in den förderrelevanten Anstellungsschlüssel nach dem BayKiBiG eingerechnet werden können.
Die vorgesehene Anrechnung im Stellenschlüssel geht sowohl zu Lasten der Auszubildenden als auch des pädagogischen Personals in den Kindertagesstätten. Die Staatsregierung will die Ausbildungsvergütung faktisch im Rahmen der vorhandenen Personalmittel ohne zusätzliche Förderung einführen. Dies führt zwangsläufig zum Abbau von regulärem pädagogischem Fachpersonal in den Einrichtungen. Die Erzieherinnen in Ausbildung werden im dritten Ausbildungsjahr wie eine vollwertige Ergänzungskraft bzw. Kinderpflegerin behandelt und im Stellenschlüssel entsprechend eingeplant. Der Einsatz als vollwertige Kraft ist auch für die Auszubildenden eine Zumutung. Die Anrechnung in den Stellenschlüssel ist deshalb kein Ersatz für eine zusätzliche Finanzierung der Ausbildungsvergütung.
Die Auszubildenden befinden sich zudem im Schnitt nur zur Hälfte der Zeit in der Ausbildungseinrichtung. Ungefähr 2,5 Tage pro Woche verbringen sie in der Regel mit der theoretischen Ausbildung in der Fachakademie für Sozialpädagogik. Schon deshalb dürfen die Auszubildenden auf keinen Fall zu 100 Prozent in den Stellenschlüssel angerechnet werden. Die vorgesehene Regelung bewirkt sonst sogar eine Verschlechterung der Personalausstattung in den Kindertagesstätten, die zwangsläufig zu Lasten der Betreuungsqualität gehen muss.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.