27. März 2012

Flüchtlinge aus dem Kosovo in Bayern

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zum Plenum am 27.03.2012

Wie viele Flüchtlinge aus dem Kosovo leben zur Zeit in Bayern (aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Familienstand, Angehörigkeit zu Minderheiten, Wohnort und bisheriger Aufenthaltsdauer), wie viele sind von Abschiebung bedroht, wie beurteilt die Staatsregierung derzeit die Situation für Minderheiten im Kosovo?

Herr Staatsminister Joachim Herrmann (CSU) antwortete wie folgt:

Nach dem Inhalt des Ausländerzentralregisters (AZR Stichtag: 31.12.2011) waren von den insgesamt 24.523 in Bayern lebenden kosovarischen Staatsangehörigen sechs Personen (Geschlecht: 4 männlich, 2 weiblich) im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt). 96 Personen (48 männlich, 48 weiblich) waren im Besitz eines Aufenthaltstitels gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG (keine Flüchtlingsanerkennung, aber Feststellung eines Abschiebungsverbotes). Kein kosovarischer Staatsangehöriger war zum genannten Stichtag im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auf Basis einer Anerkennung als Asylberechtigter (§ 25 Abs. 1 AufenthG).
Zur Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass die vorgenannten Zahlen des AZR nicht die Gesamtheit aller in Bayern lebenden kosovarischen Staatsangehörigen abbildet, deren Asylverfahren (zumindest teilweise) erfolgreich war. Bei Personen, denen inzwischen ein unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) erteilt wurde, ist in der Gesamtstatistik des AZR nur noch das unbefristete Aufenthaltsrecht ausgewiesen, d.h. ohne weitere Differenzierung nach der ursprünglichen Grundlage der Aufenthaltsgewährung. Hinzu kommt, dass der Inhalt des AZR bei der heterogenen Personengruppe der „Kosovaren“ nur begrenzt aussagekräftig ist. Der betroffene Personenkreis hat in den zurückliegenden zwölf Jahren zum Teil mehrmals die im AZR erfasste Staatsangehörigkeit gewechselt (ehemals Jugoslawien, Serbien-Montenegro, Serbien und seit 2008 Republik Kosovo).
Zur Frage nach den von der Abschiebung bedrohten „Flüchtlingen“ ist klarzustellen, dass vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) als Flüchtlinge anerkannte Personen keinesfalls von der Abschiebung bedroht sind. Sie erhalten Aufenthaltstitel auf Grundlage des § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG. Nur soweit das Bundesamt die Asylanträge rechtskräftig abgelehnt hat und auch kein Abschiebungsverbot festgestellt wird, sind die Ausländerbehörden gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt der zur Ausreise verpflichteten Ausländer zu beenden. Zum 31. Dezember 2011 hielten sich in Bayern insgesamt 197 ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige mit Duldungen auf (112 männlich, 85 weiblich).
Die Beurteilung der Situation ethnischer Minderheiten im Kosovo ist Aufgabe des Bundes. Sofern Betroffene erfolglos Asylverfahren betrieben haben, sind die Ausländerbehörden an die ablehnende Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gebunden. Sofern kein Asylantrag gestellt wurde, liegt die Entscheidungszuständigkeit über das Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse zwar formal bei der Ausländerbehörde, allerdings ist das Bundesamt zu beteiligen (siehe § 72 Abs. 2 AufenthG). Die Ausländerbehörden haben sich deshalb an den entsprechenden Feststellungen und Erkenntnissen der zuständigen Bundesbehörden zu orientieren. Zur Einschätzung des Bundes zu den Lebensbedingungen von Angehörigen ethnischer Minderheiten im Kosovo kann auf die Antwort der Bundesregierung zur Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. September 2011 verwiesen werden (Bundestagsdrucksache 17/7131, Antwort zu den Fragen 113, 119 und 120).
Die angefragte Aufgliederung nach Alter, Familienstand, Angehörigkeit zu einer Minderheit, Wohnort und Aufenthaltsdauer war auf Grundlage des AZR und in der Kürze der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

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Die in der Beantwortung des Innenministeriums benannte Große Anfrage unserer Bundestagsfraktion habe ich Ihnen im Anschluss an diese Zeilen hinterlegt.
Außerdem finden Sie im Anschluss meine mündliche Anfrage und die Antwort des Staatsministers Herrmann im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags als pdf gespeichert.

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