Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen V – Verbindliches Personalbemessungsverfahren einführen
Unser Antrag vom 25.02.2014
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege ein verbindliches Personalbemessungsverfahren einzuführen, welches den tatsächlichen zeitlichen Aufwand in der Pflege angemessen abbildet und den neuen qualitativen Anforderungen insbesondere bei der Versorgung demenzkranker Menschen gerecht wird. Das Personalbemessungsverfahren sollte in die Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz aufgenommen werden.
Begründung:
In Bayern fehlt bisher ein verbindliches und rechtlich abgesichertes Verfahren zur Personalbemessung in der stationären und teilstationären Pflege. Das Verfahren zur Personalbemessung muss auf der Grundlage eines umfassenden und ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs entwickelt werden. Es muss den tatsächlichen zeitlichen Aufwand für eine qualitativ hochwertige Versorgung pflegebedürftiger Menschen abbilden. Dabei sind insbesondere die Bedürfnisse der zunehmenden Zahl demenzkranker Menschen angemessen zu berücksichtigen. Neben den direkten pflegerischen Tätigkeiten muss auch Dokumentations- und Verwaltungsaufwand des Pflegepersonals in einem solchen Personalbemessungsverfahren berücksichtigt werden. Das Personalbemessungsverfahren muss verbindlich der Berechnung von Fallpauschalen und Pflegesätzen zugrunde gelegt werden. Es sollte deshalb rechtlich im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) bzw. in der Ausführungsverordnung zum PfleWoqG abgesichert werden.
Durch eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Instrumente zur Personalbemessung kann der tatsächliche Hilfe- und Betreuungsaufwand der Pflegebedürftigen als Grundlage der Personalbemessung dienen. Die physische und psychische Belastung des Pflegepersonals wird so verringert. Die chronische Überlastung des Pflegepersonals durch vermehrte Überstunden, fehlende Erholungsphasen und zunehmende Dienste, führt zu erhöhten Krankheitsquoten und einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Pflegeberuf. Angesichts des schon jetzt vorhandenen Fachkräftemangels muss dem unbedingt entgegengewirkt werden.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 07.05.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.