24. Januar 2013

AKW Gundremmingen: Kerntechnische Sicherheitsregeln

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm und Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.12.2012 mit den Antworten des Staatsministers für Umwelt und Gesundheit, Dr. Marcel Huber, vom 24.01.2013 (kursiv dargestellt)

Im AKW Gundremmingen laufen die letzten zwei von ehemals neun Siedewasserreaktoren in Deutschland. Sie haben keine getrennten Primär- und Sekundärkreisläufe, sondern nur einen Hauptkreislauf. Jetzt auch einzigartig in Deutschland, dass in einem AKW gleich zwei Reaktoren Uran und Plutonium spalten. Der Großunfall in Fukushima hat gezeigt, dass ein schwerer Störfall in einem Reaktor auch zur Verstrahlung des Nachbarreaktors und so zur Unbegehbarkeit und Steuerlosigkeit führen kann.
Auf Bundesebene wurden die kerntechnischen Sicherheitsregeln in Deutschland verbessert. Sollten bessere kerntechnische Sicherheitsregeln in Deutschland verhindert werden, weil das AKW Gundremmingen diese nicht einhält?
Wir fragen deshalb die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Trifft es zu, was der Journalist Martin Ferber am 21. November 2012 in der Zeitung Mannheimer Morgen berichtete, dass das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit am 6. November in einem Brief explizit sich gegen eine Verschärfung der Sicherheitsstandards in Deutschland ausgesprochen hat, weil das AKW Gundremmingen diese Sicherheitsvorschriften nicht erfüllt?
zu 1.: Nein.

2. Ungenügende Sicherheitssysteme. Trifft es zu, dass in den zwei Reaktoren des AKW Gundremmingen für die Kühlung nicht eine Sicherheit von viermal 50 Prozent eingebaut ist, wie es Stand von Sicherheit und Technik ist, sondern nur eine von dreimal 100 Prozent, die bei vielen denkbaren Störfällen eine geringere Sicherheit bietet?
zu 2.: Das Sicherheitssystem eines jeden Blocks des Kernkraftwerks Gundremmingen ist im Bereich der nuklearen Nachkühlsysteme mit jeweils 3 × 100 Prozent ausgestattet. Zusätzlich steht für jeden Block ein weiteres, unabhängiges Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem (1 × 100 Prozent) zur Verfügung. Beide Blöcke des Kernkraftwerks Gundremmingen entsprechen uneingeschränkt den gesetzlichen Vorschriften.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.