4. Juni 2012

Aktueller Stand der Energiewende (6): Photovoltaik

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 20.04.2012, mit den Antworten der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 05.06.2012 (kursiv dargestellt)

Bezugnehmend auf die Pressekonferenz des Bayerischen Wirtschaftsministers Martin Zeil vom Februar 2012 zum aktuellen Stand der Energiewende, frage ich die Staatsregierung:

1. Welchen immensen Schaden sieht die Bayerische Staatsregierung durch den Ausbau der Photovoltaik in Bayern?
zu 1.: Der Ausdruck „immenser Schaden“ trifft den Sachverhalt nicht wirklich. So hat sich der Markt für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Photovoltaik in Deutschland auch nach den Vergütungseinschnitten Mitte des Jahres 2010 und Anfang des Jahres 2011 mit einer insgesamt installierten Leistung von rund 7.500 MW im Jahr 2011 dynamisch weiterentwickelt und den Zielzubau von 3.500 MW um mehr als das doppelte übertroffen. Damit sind deutschlandweit rund 25 GW an Photovoltaik-Leistung installiert, davon rund 8,1 GW in Bayern. Mit diesem Zubau sind jedoch auch steigende Kostenbelastungen für die Verbraucher und die Wirtschaft verbunden. Es ist im Interesse aller Verbraucher, v. a. auch solcher mit geringen monatlichen Einkommen, dass eine Überförderung vermieden und der umlagebedingte Anstieg des Strompreises auf ein angemessenes Maß begrenzt wird. So stieg die EEG-Umlage für das Jahr 2012 auf 3,59 ct/kWh, die Mittelfristprognosen der Übertragungsnetzbetreiber gehen von einem weiteren Anstieg der EEG-Umlage auf bis zu 4,74 ct/kWh im Jahr 2013 aus. Der für das Jahr 2012 prognostizierte Anteil der Photovoltaik an der EEG-Umlage beträgt bereits über 56 Prozent oder 1,86 ct/kWh. Insgesamt werden Stromkunden allein durch die zugesagten Photovoltaikeinspeisevergütungen bereits heute mit mehr als 100 Mrd. Euro belastet.

2. Welche Summen wurden in den vergangenen Jahren in Bayern jeweils im Bereich der Photovoltaik investiert?
zu 2.: Konkrete auf Bayern bezogene und verifizierte Zahlen zum Investitionsvolumen im Bereich der Photovoltaik liegen nicht vor.  Aus den bekannten Investitionssummen im Bereich Photovoltaik für die Bundesebene lassen sich jedoch anhand des bayerischen Anteils an der jeweiligen bundesweit installierten Leistung folgende Schätzwerte für die Investitionssummen in Bayern ableiten:
2007  2008   2009   2010    2011
Bundesebene 4.950 8.000 12.000 19.500 15.000
Landesebene 1.832 3.054   4.729   6.400   3.495
Quelle für Bundeszahlen: BMU und Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energien-Statistik

3. In welcher Höhe konnte der Freistaat dadurch Steuereinnahmen generieren?
zu 3.: Verifizierte Zahlen zur Berechung fiskalischer Effekte der Photovoltaikbranche sind nur für das Jahr 2010 und bezogen auf den Bund sowie die Gesamtheit der Länder und Kommunen bekannt:
Danach generierten der Bund 519 Mio. €, die Länder 511 Mio. € und die Kommunen 429 Mio. € an Steuereinnahmen durch die Photovoltaik im Jahr 2010 (Quelle: Roland Berger/Prognos – Wegweiser Solarwirtschaft: PV- Roadmap 2020 im Auftrag des BSW Solar; abrufbar unter: http://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/content_files/wegweiser_sw_pvrm-lang.pdf).

4. Welche Mittel fließen im Zusammenhang mit der EEG-Umlage aufgrund des starken Ausbaus der Photovoltaik im Freistaat von anderen Bundesländernnach Bayern?
zu 4.: Die Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme für die Photovoltaik 2011 stellen sich in Mio. € nach Ländern wie folgt dar:
BY   1.420
BW     140
SH       68
SL       44
RP       -2
MV     -28
BB      -63
HB      -70
HE      -76
TH      -86
ST      -90
SN    -109
HH    -126
BE     -196
NI     -209
NW -1.128
Quelle: BDEW – Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2011)
Diesen Einnahmen sind weitere Kosten gegenüberzustellen. Das EEG sieht einen bundesweiten Ausgleichsmechanismus nur für die Kosten der Einspeisevergütung vor. Alle weiteren sich aus dem EEG ergebenden Kosten verbleiben bei den Netzbetreibern und werden auf die regionalen Netzentgelte gewälzt. Ein bundesweiter Ausgleich findet hier nicht statt. Im Einzelnen sind dies die Kosten für die vermiedenen Netzentgelte, der Regel- und Ausgleichsenergie, der Verlustenergie, für Entschädigungszahlungen bei Inanspruchnahme der Regelung zum Einspeisemanagement und für den Netzausbau. Aufgrund des starken Photovoltaikzubaus in Bayern und den damit verbundenen Zusatzkosten, steigen somit auch die Belastungen bayerischer Stromverbraucher über höhere Netzentgelte weiter.

5. Hält die Staatsregierung am Photovoltaik-Ausbauziel des Energiekonzepts „Energie innovativ“ in Höhe von 14 000 MW bis zum Jahr 2021 fest?
zu 5.: Ja.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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