Abschiebehaft in Bayern – rechtswidrigen Zustand umgehend beenden!
Unser Antrag vom 07.11.2013
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den rechtswidrigen Vollzug der Abschiebehaft in Bayern umgehend zu beenden. Die Unterbringung von Flüchtlingen in regulären Justizvollzugsanstalten verstößt gegen die EU-Rückführungsrichtlinie, die eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in gesonderten Einrichtungen mit eigenen Vollzugsregularien vorschreibt. Die in den Justizvollzugsanstalten Aschaffenburg, München und Nürnberg inhaftierten Abschiebegefangenen sind umgehend aus der Haft zu entlassen. Neueinweisungen von ausreisepflichtigen Flüchtlingen in die bayerischen Justizvollzugsanstalten sind zu unterbinden.
Begründung:
In den letzten Wochen wurde bereits in über 30 Fällen der Vollzug der Freiheitsentziehung von Abschiebegefangenen in Bayern ausgesetzt. Ungefähr 20 weitere Beschwerdeverfahren sind gegenwärtig noch anhängig. In fast allen beendeten Beschwerdeverfahren wurde der Vollzug der Abschiebehaft ausgesetzt. Um weitere Gerichtsentscheidungen zu vermeiden, gehen die für die Abschiebung zuständigen Behörden, also Bundespolizei und Ausländerbehörden, inzwischen dazu über, Flüchtlinge von sich aus freizulassen.
Die einheitlichen Beschlüsse der Landgerichte München I und II und des Landgerichts Nürnberg gehen davon aus, dass der Vollzug der Abschiebehaft in Bayern rechtswidrig ist. Die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in regulären Justizvollzugsanstalten gemeinsam mit Strafgefangenen, ist ein Verstoß gegen die EU- Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2010, die eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in separaten Einrichtungen vorschreibt. Diese Einschätzung teilt auch der Bundesgerichtshof, der entsprechende Beschlüsse zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet hat. Da mit einer schnellen Entscheidung durch den EuGH nicht zu rechnen ist, ist ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung für die inhaftierten Betroffenen u.E. unzumutbar.
Bayern hatte seit Inkrafttreten der EU-Rückführungsrichtlinie drei Jahre Zeit, den Vollzug der Abschiebehaft EU-rechtskonform auszugestalten. Das dies nicht geschehen ist, darf nicht zu Lasten der ausreisepflichtigen Flüchtlinge gehen. Die in der EU-Rückführungsrichtlinie festgelegten Mindeststandards für den Umgang mit Ausreisepflichtigen müssen jetzt endlich auch in Bayern eingehalten werden. Die rechtswidrige Haft in normalen Gefängnissen ist sofort zu beenden. Anstatt ausreisepflichtige Flüchtlinge weiter zu kriminalisieren, muss Bayern Alternativen für die Unterbringung entwickeln, die ohne Freiheitsentziehung auskommen.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 06.02.2014 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.