Abschaffung der Pflicht zur öffentlichen Hegeschau
Unser Antrag vom 13.02.2014
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, § 16 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Die Pflicht zur Teilnahme an der Hegeschau in ihrer bisherigen Form gibt seit mehreren Jahren verstärkt Anlass zur Kritik. Jüngstes Beispiel dafür war der Boykott der Hegeschau Miesbach von der Waldbesitzervereinigung Holzkirchen e.V. im Jahr 2013. Nach den Ausführungen des Staatsministeriums im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 10. Februar 2010 kostet die Teilnahme an der Pflichttrophäenschau die Bayerischen Staatsforsten und somit den Steuerzahler jährlich rund 400.000 Euro. Die ersatzlose Streichung der Pflicht zur Hegeschau ist ein Beitrag zum erklärten Ziel der Staatsregierung, unnötige Bürokratie abzubauen. Den Vereinigungen der Jäger steht es dann frei, Hegeschauen auf freiwilliger Basis zu organisieren.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 02.04.2014 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler, bei Enthaltung der SPD, abgelehnt.