5. Februar 2014

Windenergie in Bayern voranbringen

Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Plenarsitzung am 05.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Pläne für eine 10H-Regelung aufzugeben.
Am ursprünglichen Ziel aus dem Konzept „Energie Innovativ“ vom 24. Mai 2011, der Errichtung 1.000 bis 1.500 neuer Windenergieanlagen bis 2021, ist festzuhalten. Zusätzlich soll sich die Staatsregierung im Bund für eine angemessene EEG-Vergütung einsetzen, die es den Kommunen, Stadtwerken und Bürgergenossenschaften in Bayern erlaubt, auch neue Windenergieanlagen weiterhin wirtschaftlich zu betreiben.

Begründung:

Der Ausbau der Windenergie ist eine zentrale Säule der Energiewende, die wir brauchen, um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten, die durch den Klimawandel zusehends gefährdet sind. Außerdem werden gerade strukturschwache Regionen durch den Ausbau der Windenergie wirtschaftlich gestärkt. Aus diesen Grün den sollen die Restriktionen zum Bau neuer Anlagen so gering wie möglich gehalten werden. Konflikte, die sich aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes ergeben können, müssen vor Ort gelöst werden. Hierfür benötigen wir u.E. anstatt unbegründeter und pauschaler Abstandsregelungen aus der Staatskanzlei, etwa eine Informationsoffensive über die Notwendigkeit und den Nutzen der Windenergie, wie sie etwa unabhängige Energieagenturen leisten können.

+++++++++++++++

Unser Dringlichkeitsantrag wurde leider bei 67:94 Stimmen, bei einer Enthaltung, in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Das detaillierte namentliche Ergebnis finden Sie in dieser pdf-Datei hinterlegt.

Weitere Details zum Diskussionsverlauf und meiner Rede finden Sie hier.