20. September 2017

Was ist nötig, damit dieses Volksbegehren zu einem verbindliches Gesetz wird?

In der ersten Stufe brauchen wir mindestens 25.000 Unterschriften von in Bayern wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Damit reichen wir den Gesetzentwurf als sogenannten Zulassungsantrag beim Bayerischen Innenministerium ein. Das Innenministerium prüft den Antrag und legt dann den Eintragungstermin fest. In diesem 14-tägigen Zeitraum müssen sich zehn Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern in dem für sie zuständigen Rathaus in die ausliegenden Listen eintragen. Das sind knapp eine Million Menschen. Wenn wir bei diesem Schritt erfolgreich sind, muss sich der Landtag mit dem Gesetz befassen. Entweder er nimmt es, dann ist es geltendes Recht; lehnt er es ab, dann kommt es zum Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.