12. März 2015

Vielfalt und Staatsferne im ZDF-Fernsehrat

Unser Dringlichkeitsantrag vom 12.03.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich in den abschließenden Gesprächen zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die voraussichtlich am 25. März 2015 stattfinden sollen, dafür einzusetzen, dass

1. die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Staatsferne in der Zusammensetzung der ZDF-Aufsichtsgremien tatsächlich umgesetzt wird. Unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter des Staates (Exekutive) dürfen nicht länger den Gremien angehören.

2. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland – LSVD e.V. in den Fernsehrat des ZDF direkt entsandt wird.

3. Menschenrechtsverbände einen Sitz mit selbständigem Entsendungsrecht im Fernsehrat erhalten.

4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Musliminnen und Muslime in Deutschland in den Fernsehrat direkt entsandt wird.

Begründung:

Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der zu den Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) notwendige Neuaufstellung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats soll durch den 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt werden.

Die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Staatsferne in der Zusammensetzung der ZDF-Aufsichtsgremien ist im bisher vorliegenden Entwurf nur unzureichend umgesetzt. Der Einfluss der Regierungsvertreterinnen und -vertreter wird im vorliegenden Entwurf nicht zurückgedrängt sondern auf Kosten der Parteienvertreterinnen sowie -vertreter und Abgeordneten zementiert.

Die vorliegende Entwurfsfassung des 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrags sieht die Vertretung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen vor. Diese gesellschaftlichen Gruppen haben entweder ein selbständiges Entsenderecht, wie zum Beispiel die beiden christlichen Kirchen, der Zentralrat der Juden oder der Bund der Vertriebenen, oder aber sie werden als Vertreterinnen oder Vertreter eines Bereiches von einem Bundesland indirekt benannt.

Die Vielfalt unserer Gesellschaft muss sich in den Rundfunkaufsichtsgremien widerspiegeln. Aber auch über 50 Jahre nach Gründung des ZDF gibt es immer noch keine Vertreter oder Vertreterinnen der Gruppe der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender im ZDF-Fernsehrat – auch wenn dies in einer vorherigen Entwurfsfassung des Staatsvertrags anderslautend angekündigt wurde. Dies missachtet nicht nur diese gesellschaftliche Gruppe, damit wird eine Chance aus der Hand gegeben, den vorhandenen homophoben Tendenzen in Deutschland entgegenzuwirken.

Auch die Gruppe der Menschenrechtsorganisationen findet trotz ihrer großen gesellschaftlichen Bedeutung im Fernsehrat keine Berücksichtigung. Diese Gruppen nicht einzubeziehen, aber anderen Gruppen eine gleichbleibende Platzanzahl zur Verfügung zu stellen ist u.E. nicht nachvollziehbar.

Die Stellung der Musliminnen und Muslime ist hinsichtlich des Gremienzugangs zu überdenken. Als zahlenmäßig bedeutendster religiöser Minderheit ist ihnen bei der Besetzung des Fernsehrats strukturell die gleiche Stellung einzuräumen wie den Kirchen oder dem Zentralrat der Juden.

 

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 18.06.2015 durch die Stimmen der CSU abgelehnt.