3. Juli 2017

Verwendung des Jahresüberschusses der bayerischen Sparkassen 2016

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Jürgen Mistol, Bündnis 90/Die Grünen, vom 29.05.2017, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, vom 03.07.2017 (kursiv dargestellt)

Hiermit fragen wir die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen 2016 jeweils Gewinne für gemeinnützige Zwecke an ihre Träger ausgeschüttet?
b) Wie hoch war 2016 jeweils die gesamte Ausschüttung der einzelnen Sparkassen an ihre Träger?
zu 1. a) und b): Aus dem Ergebnis des Jahres 2016 beabsichtigen die bayerischen Sparkassen nach den Erhebungen des Bayerischen Sparkassenverbands die in Anlage 1 aufgeführten Ausschüttungen.

2. a) Welche bayerischen Sparkassen erhielten 2016 Eigenkapitalhilfen durch ihre Träger?
zu 2. a): Im Jahr 2016 erhielt keine bayerische Sparkasse Eigenkapitalhilfen durch ihre Träger.

2. b) Gegebenenfalls in jeweils welcher Höhe?
zu 2. b): Entfällt.

2. c) Wie hoch sind die Eigenkapitalquoten der einzelnen bayerischen Sparkassen gemessen am harten Eigenkapital der einzelnen Sparkassen zum Stichtag 31.12.2016?
zu 2. c): Siehe Antwort zu Nr. 3.

3. Wie hoch waren das Kernkapital, das Ergänzungskapital, das Eigenkapital, die risikogewichteten Aktiva, die harte Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote bei jeder bayerischen Sparkassen zum 31.12.2016?
zu 3.: Die einzelnen Zahlen können der Anlage 2 entnommen werden. Sie werden im sog. Offenlegungsbericht der jeweiligen Sparkasse veröffentlicht.

4. a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen in 2016 Sponsoring betrieben? b) In welcher Gesamthöhe haben die bayerischen Sparkassen in 2016 Sponsoring betrieben?
c) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)
zu 4. a) bis c): Sponsoringmaßnahmen sind nach den allgemeinen bundesrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften nicht isoliert auszuweisen und zu publizieren. Die Zahlen zu den Sponsoringmaßnahmen der einzelnen Sparkassen sind daher nicht öffentlich und der Staatsregierung nicht bekannt. Der Sparkassenverband Bayern hat aus seinen statistischen Auswertungen die Gesamthöhe der Sponsoringmaßnahmen der bayerischen Sparkassen in 2016 unterteilt nach Verwendungskategorien ermittelt. Die Aufstellung ist Anlage 3 zu entnehmen.

5. a) In welcher Höhe haben die einzelnen bayerischen Sparkassen in 2016 gemeinnützige Spenden geleistet?
b) In welcher Gesamthöhe haben die bayerischen Sparkassen in 2016 gemeinnützige Spenden geleistet?
c) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)
zu 5. a) bis c): Zu der Höhe der (gemeinnützigen) Spenden der einzelnen Sparkassen gilt das in der Antwort zu Frage 3 Ausgeführte entsprechend. Der Sparkassenverband Bayern hat die Gesamthöhe der Spenden der bayerischen Sparkassen in 2016 einschließlich der Zuführung an Stiftungen ermittelt. Die Gesamthöhe sowie die Aufschlüsselung in Verwendungskategorien ist der Anlage 3 zu entnehmen.

6. a) Welche bayerischen Sparkassen betrieben 2016 welche Stiftungen?
6. b) Welchen Stiftungszweck verfolgen diese Stiftungen jeweils?
7. a) Wie hoch waren die Gesamterträge der von den bayerischen Sparkassen betriebenen Stiftungen im Jahr 2016?
7. b) In welche Verwendungskategorien kann der Betrag aufgeschlüsselt werden? (z.B. Sport, Soziales, Umwelt, Brauchtum, etc.)
zu 6. a) bis 7. b): Die Stiftungen der Sparkassen sind rechtlich selbständige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die nicht der Sparkassenaufsicht, sondern der Stiftungsaufsicht unterliegen. Das Vermögen der Stiftungen der Sparkassen ist nicht mehr Teil des Sparkassenvermögens, sondern rechtlich selbständig gewordenes Vermögen in der Rechtsform der Stiftung. Die unabhängigen Organe der Stiftungen entscheiden jeweils in eigener Verantwortung über die Empfänger der Stiftungsmittel und die Höhe der Zuwendungen. Die Entscheidung über die Zuwendungen sowie die Verwaltung der Stiftungen insgesamt liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Die Daten für das Jahr 2016 beruhen auf freiwilligen Meldungen der Sparkassen an den Sparkassenverband Bayern und sind in Anlage 4 beigefügt.

8. a) Existieren bei bayerischen Sparkassen sogenannte persönliche Verfügungsfonds, aus denen Verwaltungsratsvorsitzende oder andere VertreterInnen der Gesellschafter ohne Mitwirkung des gesamten Verwaltungsrates eigenverantwortlich Geld für soziale und kulturelle Zwecke bereitstellen können?
b) Falls ja, um welche Sparkassen handelt es sich hierbei?
zu 8. a) und b): Bei einer Sparkasse haben der Verwaltungsratsvorsitzende und seine Stellvertretung in begrenztem Umfang die Möglichkeit, eigenverantwortlich Geld für soziale und kulturelle Zwecke bereitzustellen. Die Sparkasse wird die Praxis nicht mehr fortführen. Von einer Benennung der Sparkasse wird deshalb abgesehen.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.