22. Juni 2009

Verkauf und Ausschreibung des staatseigenen Anwesens Am Neudeck 10-14 in München (alte Frauenstrafanstalt und Jugendarrestanstalt der JVA München)

Meine Anfrage zum Plenum vom 22.06.2009

Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Zum Verkauf und der Ausschreibung des staatseigenen Anwesens Am Neudeck 10-14 in München (alte Frauenstrafanstalt und Jugendarrestanstalt der Justizvollzugsanstalt München) frage ich die Staatsregierung, kann der rein soziale zukünftige Verwendungszweck des Gebäudes Am Neudeck 10-14 schon in der Ausschreibung festgeschrieben werden, plant die Staatsregierung die Bevorzugung eines rein sozialen Projektes und wie ist der zeitliche Ablauf der Ausschreibung, Vergabe und Verkauf geplant?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen 

Verankerung des rein sozialen künftigen Verwendungszwecks in der Ausschreibung:
Bei der Auswahl von Kaufbewerbern hat der Freistaat nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen ohne jegliches Ansehen der Person zu verfahren. Vor dem Hintergrund der Vorgaben in Art. 81 BV darf das zum staatlichen Grundstockvermögen gehörende Objekt Am Neudeck 10-14 ferner nur zum vollen Wert verkauft werden. Dieser volle Wert wird nach den Richtlinien für den Verkehr mit staatseigenen Grundstücken vom 21. April 2004 in der Regel durch das repräsentative Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt.
Das Staatsministerium der Finanzen kann im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung des Objektes keine besonderen Kriterien an den künftigen Erwerber stellen, da die Vorgabe solcher Kriterien den Interessentenkreis ungerechtfertigterweise von vornherein – zulasten der gebotenen Kaufpreise – einschränken würde. Das Ergebnis der Ausschreibung wäre dann nicht mehr als repräsentativ anzusehen und mit den Vorgaben des Art. 81 BV nicht vereinbar.
Bevorzugung eines sozialen Projektes:
Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen ist der Freistaat grundsätzlich gehalten, das Objekt an den Bestbieter im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu veräußern, sofern dieser die üblichen Voraussetzungen erfüllt (z.B. Finanzierungsnachweis) und der Gebotspreis den Anforderungen des Art. 81 BV genügt.
Nichtwirtschaftliche – beispielsweise soziale – Aspekte können bei der Wertung der Kaufpreisgebote keine Berücksichtigung finden. Die Festlegung der (baurechtlich) zulässigen Nutzungsmöglichkeiten obliegt der Landeshauptstadt München als Trägerin der Planungshoheit. Ausnahmen vom Ausschreibungsgrundsatz wurden vom Staatsministerium der Finanzen mit Zustimmung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags in den Richtlinien für den Verkehr mit staatseigenen Grundstücken geregelt. Diese Ausnahmetatbestände sind im vorliegenden Fall jedoch nicht einschlägig.
Zeitlicher Ablauf von Ausschreibung, Vergabe und Verkauf:
Die bislang im Objekt Am Neudeck 10-14 untergebrachten Bediensteten, Gefangenen und Jugendarrestanten ziehen bereits seit Anfang Juni sukzessive in die neuen Räumlichkeiten an der Stadelheimer Straße um. Der Umzug dürfte im November abgeschlossen sein. Es ist beabsichtigt, mit der öffentlichen Ausschreibung des Objektes so zu beginnen, dass unmittelbar nach Abschluss des Umzugs Besichtigungen durchgeführt werden können. Nach Ermittlung des Bestbietenden wird die Grundstücksangelegenheit dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Entscheidung vorgelegt.

Anbei finden Sie die Anfrage als pdf-Datei im Drucksachenformat des Bayerischen Landtags:

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