11. Februar 2016

Unterkunft AsylbewerberInnen Standort Pfettenstraße Landsberg

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, vom 10.11.2015 mit den Antworten der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, vom 11.02.2016 (kursiv gestellt)

Da die Unterbringung von Flüchtlingen die Kommunen bayernweit vor Herausforderungen
stellt, ist bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten Dringlichkeit geboten. Ministerpräsident Seehofer kündigte beim beim Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktionen zur Flüchtlingspolitik am 30. Oktober 2015 an, einen Leerstandkataster über zur Flüchtlingsunterbringung geeignete staatliche Immobilien erstellen zu lassen. Bereits am 
09. Oktober 2015 ließ Innenminister Herrmann im Rahmen einer Pressemitteilung verlauten, dass kurzfristig 3300 Wohnplätze für Flüchtlinge auf staatlichen Grundstücken entstehen sollen (vgl. http://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2015/360/index.php). Seit 03.12.2014 liegt ein Beschluss des Landsberger Stadtrates über die Nutzung des in staatlichem Eigentum befindlichen Areals an der Pfettenstraße zur Errichtung von Wohncontaineranlagen zur Flüchtlingsunterbringung vor. Auch bauplanungsrechtlich ist der Standort nicht zu beanstanden, jedoch fehlt offensichtlich die Zustimmung der zuständigen Ministerien.

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich nach Einschaltung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie der Regierung von Oberbayern wie folgt:

1. a) Ist die für die Prüfung des Standortes Pfettenstraße durch die zuständigen Ministerien zum Abschluss gelangt?

Ja.

b) Wenn ja: Welche Entscheidung wurde diesbezüglich getroffen?

Nach entsprechenden Prüfungen zeigte sich, dass am Standort Pfettenstraße in Landsberg am Lech die Schaffung einer Flüchtlingsunterbringung wirtschaftlich nicht umsetzbar ist.

Am 15.02.2016 findet ein Gespräch zwischen Landratsamt, der Stadt, der IMBY sowie der Regierung von Oberbayern zur Unterbringungssituation in der Stadt Landsberg am Lech und insbesondere auch zur weiteren Planung für das staatliche Grundstück in der Pfettenstraße statt.

c) Wenn nein: Wann ist mit einer Entscheidung der Ministerien über die Nutzung des Grundstücks an der Pfettenstraße zur Flüchtlingsunterbringung zu rechnen?

Siehe Antwort zu Frage 1b.

2. a) Gab es bereits Treffen zwischen den zuständigen Ministerien, der Regierung von Oberbayern und VertreterInnen des Landratsamtes Landsberg (auch in bilateralen Gesprächsformationen), um das weitere Vorgehen hinsichtlich der Nutzung des Areals an der Pfettenstraße abzustimmen?

Siehe Antwort zu Frage 1b.

b) Wenn ja, wann fanden diese Treffen statt?

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1b.

c) Wenn nein, warum nicht?

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1b.

3. a) Wann sind (weitere) unter 2. a) beschriebene Treffen geplant?

Siehe Antwort zu Frage 1b.

b) Welches konkrete Ziel lag bzw. liegt den möglicherweise bereits stattgefundenen oder für die Zukunft noch anberaumten Gesprächen zugrunde?

Siehe Antwort zu Frage 1b.

4. a) Wie ist es zu erklären, dass seit 03.12.2014 trotz der Dringlichkeit der Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten nahezu ein Jahr vergangen ist, ohne dass nennenswerte Fortschritte in der Sache erzielt wurden?

Wie bei Frage 1b ausgeführt, war in der Pfettenstraße die Schaffung einer Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber wirtschaftlich nicht darstellbar. Stattdessen wurde in Absprache mit allen Beteiligten ein Standort an der Ahornallee für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von 90 Personen gewählt. Ein entsprechender Planungsauftrag ist bereits erteilt.

Für den Standort Pfettenstraße wird eine Nutzung im Rahmen des Wohnungsbausonderprogramms der Bayerischen Staatsregierung geprüft. Die IMBY befindet sich derzeit in Abstimmungen bezüglich der baurechtlichen Möglichkeiten.

b) Wie ist die Zeitspanne zwischen dem Beschluss, den Standort Pfettenstraße für Wohncontainer zur Flüchtlingsunterbringung zu nutzen und der Umsetzung des Vorhabens vor dem Hintergrund der derzeitigen Kapazitätslage hinsichtlich Flüchtlingsunterkünften in Bayern bzw. dem Landkreis Landsberg zu rechtfertigen?

Siehe Antwort zu Frage 4a.

5. a) Wie viel Zeit nehmen weitere potentielle Verfahrensschritte bei derartigen Planungen in der Regel in Anspruch?

Hierzu ist keine allgemein gültige Aussage möglich. Diese richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls.

b) Welcher Zeitrahmen wird für die vorzunehmenden Maßnahmen veranschlagt?

Wie bei Frage 4a erläutert, ist für die geplante Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in der Ahornallee mittlerweile ein entsprechender Planungsauftrag erteilt worden, während für den Standort Pfettenstraße derzeit eine Nutzung im Rahmen des Wohnungsbausonderprogramms der Bayerischen Staatsregierung geprüft wird. Weitere Angaben zum Zeitrahmen liegen nicht vor.

c) Ist bereits absehbar, in welchem Zeitraum angesichts der derzeit ausgelasteten Unterbringungskapazitäten in Landsberg mit einer Fertigstellung potentieller Baumaßnahmen gerechnet wird?

Siehe Antwort zu Frage 5b.

6. Für welchen Zeitraum sollen mögliche Wohncontainer an der Pfettenstraße voraussichtlich für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden?

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1b.

7. Warum hat die Staatsregierung in einem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 27. Oktober 2015 eine verstärkte Heranziehung von Bundesliegenschaften zur Unterbringung von AsylbewerberInnen angekündigt, in diesem Zusammenhang aber die Nutzung geeigneter Liegenschaften des Freistaats außen vor gelassen (vgl. http://bayern.de/bericht-aus-der- kabinettssitzung-vom-27-oktober-2015/)?

Der Bund beteiligt sich nunmehr strukturell und dauerhaft an den Kosten der Asylunterbringung. Hierbei werden den Ländern u. a. zur Asylunterbringung Bundesliegenschaften mietzinsfrei überlassen. Außerdem übernimmt der Bund ebenfalls die dafür erforderlichen Herrichtungskosten. Unabhängig davon wird bei vorhandenen staatlichen Liegenschaften des Freistaates bei entsprechender Geeignetheit auch eine evtl. Inanspruchnahme für Unterbringungszwecke geprüft.

8. Wann wird der geplante Leerstandskataster über staatliche Liegenschaften voraussichtlich vorliegen?

In einem Gespräch zwischen den Vorsitzenden der Landtagsfraktionen sowie Herrn Ministerpräsidenten am 30. Oktober 2015 bestand Einigkeit, auch den Bestand staatlicher Gebäude nochmals zu überprüfen und soweit sinnvoll für die Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen. Inwieweit hier zusätzlich Möglichkeiten bestehen, wird bereits laufend aus verschiedenen Blickwinkeln überprüft und beurteilt. Dies gilt unabhängig von der Existenz eines formellen Katasters, welches hierzu nicht erforderlich ist.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.