8. Juni 2016

Unser Dringlichkeitsantrag: Weg frei machen für Bürgerenergie

Unser Dringlichkeitsantrag vom 08.06.2016

Weg frei machen für Bürgerenergie

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest, dass der von der Bundesregierung am 08. Juni 2016 veröffentlichte Kabinettsbeschluss des “Erneuerbare-Energien-Gesetzes” (EEG 2016) nicht geeignet ist, die Energiewende in Deutschland und Bayern zum Erfolg zu führen. Die geplanten Verschlechterungen der Förderbedingungen machen eine von den Bürgerinnen und Bürgern getragene Energiewende unmöglich. Gleichzeitig kann nicht mehr sichergestellt werden, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen Landesteilen erfolgt. Beides schadet letztlich der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende.

Darüber hinaus bekennt sich der Landtag zu den Beschlüssen der UN-Klimakonferenz in Paris 2015. Diese Beschlüsse werden durch die geplanten Änderungen des EEG 2016 konterkariert.

Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, die geplante EEG-Reform zu stoppen. Sie wird aufgefordert, einen neuen Reformvorschlag auf Basis folgender Kriterien vorzulegen:

  • Der Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien muss die Beschlüsse der UN-Klimakonferenz widerspiegeln. Das bedeutet eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien in spätestens 20 Jahren.
  • Der ursprüngliche Fördermechanismus des derzeit gültigen EEG wird beibehalten, damit weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger die Chance haben, eine klimafreundliche Energieversorgung mit aufzubauen.
  • Topografische und klimatische Unterschiede innerhalb Deutschlands müssen in der Fördersystematik berücksichtigt werden, damit der Ausbau jeglicher Art der erneuerbaren Energieerzeugung in allen Landesteilen erfolgen kann.
  • Die Finanzierung der Investitionen in Erneuerbare Energien muss fair verteilt werden. Ungerechtfertigte Ausnahmen für Industriebetriebe sind zu streichen.

Begründung:

Die Bundesregierung hat nach langen Verhandlungen mit allen relevanten Akteuren der Energiewende sowie aller Landesregierungen ihren endgültigen Entwurf zum EEG 2016 beschlossen. Die zentralen Forderungen aller Länder, Verbände und gesellschaftlicher Gruppen, die an einer erfolgreichen Energiewende interessiert sind, wurden dabei nicht berücksichtigt. Selbst klar formulierte Ziele des schwarz-roten Koalitionsvertrags – etwa die Forderung nach hoher Bürgerbeteiligung – werden nicht umgesetzt.

Gleichwohl herrscht derzeit innerhalb Deutschlands ein Gefälle bezüglich des Ausbautempos, eine erhebliche Verzögerung beim Umbau der Infrastruktur sowie ein Überangebot an dreckigem Kohlestrom. Das alles ist in hohem Maße mitverschuldet durch die CSU-Regierung in Bayern und der Regierungsbeteiligung der CSU in Berlin. Die schwarz-rote Koalition will jetzt den Ausbau Erneuerbarer Energien insgesamt ausbremsen. Dabei wird von den Verantwortlichen ausgeblendet, dass Deutschland die Klimaziele erreichen muss, die von der Weltgemeinschaft vereinbart wurden. Das Ausbautempo muss zur Zielerreichung insgesamt erhöht werden. Der Umbau des Energiesystems muss sich an diesem Ausbautempo orientieren und nicht umgekehrt. Andernfalls droht Stillstand und in letzter Konsequenz der Klimakollaps.

Die von der Bundesregierung geplanten Erleichterungen für Bürgerenergieprojekte sind Mogelpackungen. Dies dürfte auch der CSU-Regierung aufgefallen und der Grund dafür gewesen sein, jüngst einen eigenen Vorschlag zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung vorzustellen. Dieser Vorschlag geht in die richtige Richtung. Notwendig wäre allerdings die Beibehaltung des derzeitigen Fördersystems, wonach je nach finanzieller Möglichkeit alle Bürgerinnen und Bürger in Erneuerbare Energien in Erwartung einer angemessenen Rendite investieren können.

Eine gleichmäßige Verteilung der erneuerbaren Energieerzeugung in ganz Deutschland ist für das gesamte System nur vorteilhaft und kann zu einer Senkung der Gesamtkosten führen. Gerade die Nutzung der Windenergie als günstigste Form der erneuerbaren Stromgewinnung macht in allen Landesteilen Sinn. Die an der Windhöffigkeit orientierte Förderhöhe muss gerade für windschwache Standorte verbessert werden. Die Bemessung muss in diesem Sinn für Anlagen bis zu einem Referenzertragswert von 60 Prozent abgesenkt werden.

Das erneuerbare Energiesystem der Zukunft ist günstiger als die Instandhaltung der alten Großstrukturen in Form von Kohle- und Atomkraftwerken. Die heutige EEG-Umlage spiegelt nicht die tatsächlichen Kosten wieder, die wir heute in neue EE-Anlagen investieren. Ein Großteil der Umlage beinhaltet die anfänglich notwendige Anschubfinanzierung nach Einführung des EEG im Jahr 2000. In der Folge sind die Erneuerbaren erfolgreich ausgebaut worden und der Handelspreis von Strom an der Börse ungeahnt günstig geworden. Davon profitieren vor allem große Industriebetriebe. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich diese Betriebe jetzt auch an den anfänglichen Kosten beteiligen sollen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 09.06.2016 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Diskussionsverlauf.