17. Dezember 2014

Unerwartete Ereignisse im Atomkraftwerk Gundremmingen B und C

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Stümpfig, Ludwig Hartmann und Christine Kamm, Bündnis 90/Die GRÜNEN, vom 03.11.2014, mit den Antworten der Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, vom 17.12.2014

In Bayern sind in Gundremmingen mit den Blöcken B und C die letzten beiden Siedewasserreaktoren Deutschlands in Betrieb.
Von den ehemals zehn Siedewasserreaktoren sind in Deutschland bereits acht endgültig abgeschaltet. Bauartbedingt weisen die Siedewasserreaktoren besondere Gefahren und höhere radioaktive Freisetzungen auf.
Auch europaweit ist die Zahl der sich noch in Betreib befindlichen Siedewasserreaktoren seit Jahren deutlich rückläufig.

1. Wann wurden während der Betriebszeit von Gundremmingen B und Gundremmingen C Reaktorschnellabschaltungen vom Reaktorschutz ausgelöst und welche Parameter charakterisierten diese Ereignisse (insbesondere bitte Angaben zu Kraftwerksblock, Ereignis-Nr., Datum und Uhrzeit der RESA-Auslösung, RESA-Auslösekriterium, Auslösendes Ereignis, Neutronenflussmaximum, maximaler Reaktordruck, Anzahl der geöffneten S/E-Ventile, Dauer der anfänglichen Öffnung der S/E-Ventile, minimaler Reaktorfüllstand, maximaler Kernstabinnendruck, Freisetzung von Spaltgas in den Brennstäben, Ausmaß des Versagens von Brennstabhüllen, Kernschadenumfang)?

2. Wann wurden während der Betriebszeit von Gundremmingen B und Gundremmingen C Reaktorschnellabschaltungen von Hand ausgelöst und welche Parameter charakterisierten diese Ereignisse (insbesondere bitte Angaben zu Kraftwerksblock, Ereignis-Nr.,
Datum und Uhrzeit der RESA-Auslösung, Grund für die RESA, Auslösendes Ereignis, Neutronenflussmaximum, maximaler Reaktordruck, Anzahl der geöffneten S/E-Ventile, Dauer der anfänglichen Öffnung der S/E-Ventile, minimaler Reaktorfüllstand, maximaler Kernstabinnendruck, Freisetzung von Spaltgas in den Brennstäben, Ausmaß des Versagens von Brennstabhüllen, Kernschadenumfang)?

3. An welchen Tagen erfolgten in Gundremmingen B bzw. Gundremmingen C „betrieblich vorgenommene“ oder „vorgesehene Auslösungen“ von Reaktorschnellabschaltungen, die nach dem Meldekriterium N 2.5.7 nicht förmlich zu melden waren, die der Aufsichtsbehörde aber mitgeteilt oder anders bekannt wurden (Kraftwerksblock, Datum und Uhrzeit der Reaktorschnellabschaltung, Grund der Reaktorschnellabschaltung)?

Antwort zu den Fragen 1. bis 3.:

Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 
Reaktorschnellabschaltungen erfolgen automatisch durch das Reaktorschutzsystem oder in Einzelfällen im Vorgriff von Hand, um den Zustand der Anlage jederzeit in zulässigen Grenzen zu halten. Die Auslösewerte für die Reaktorschnellabschaltung sind entsprechend konservativ ausgelegt. Zusätzlich werden Reaktorschnellabschaltungen zur Prüfung der Funktion betrieblich von Hand im Rahmen von Wieder- kehrenden Prüfungen (WKP) ausgelöst. Unzulässige Auswirkungen der Schnellabschaltungen auf die Anlage sind nicht zu besorgen, da die Anlage hierfür ausgelegt ist. 
Reaktorschnellabschaltungen sind gemäß der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) als meldepflichtige Ereignisse an die Aufsichtsbehörde zu melden, sofern sie nicht betrieblich oder in der Anfahrphase der Reaktoranlage bei sehr geringen Leistungen ausgelöst werden. 
In den letzten 10 Jahren (seit Anfang 2004) kam es zu drei vom Reaktorschutzsystem ausgelösten Reaktorschnellabschaltungen, die zu veröffentlichen waren:

–  Am 21.01.2007 wurde gegen 07:05 Uhr im Block C eine Reaktorschnellabschaltung im Zuge der Prüfung des Generatorspannungsreglers ausgelöst.

–  Am 28.10.2009 erfolgte gegen 13:16 Uhr im Block C während des Anfahrens bei 15 % Leistung eine automatische Reaktorschnellabschaltung durch hohen Füll- stand im Reaktordruckbehälter.

–  Am 21.08.2011 ereignete sich gegen 05:05 Uhr im Block B eine Reaktorschnellabschaltung durch Ausfall des Turbinendrehzahlreglers.

Alle weiteren Reaktorschnellabschaltungen wurden im Zuge Wiederkehrender Prüfungen durchgeführt. 
Die Messdaten der Reaktorschnellabschaltungen werden vor Ort erfasst und ausgewertet. Keine der bisherigen Reaktorschnellabschaltungen hat zu Brennstabdefekten geführt.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.