17. August 2015

Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern – Teil 7: Bodenschutz

Unsere Interpellation vom 15.10.2014 mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.05.2015, uns zugegangen am 08.06.2015, veröffentlicht als Drucksachennummer 17/6592 am 17.08.2015 (Antworten sind kursiv hervorgehoben)

Aufgrund der sehr umfänglichen Fragestellungen habe ich Ihnen die Antworten in neun einzelne Artikel zu den jeweiligen Kapiteln aufgeteilt. Über die folgende Inhaltsangabe gelangen Sie am Anfang jeden Artikels zu den jeweiligen Kapiteln. Am Ende eines jeden Artikels erfolgt ein Link zum folgenden Kapitel.

1. Allgemeine Fragen zur Alpenkonvention

2. Nachhaltige Entwicklung und Raumplanung

3. Berglandwirtschaft

4. Naturschutz und Landschaftsplanung

5. Bergwald

6. Tourismus

7. Bodenschutz

8. Energie

9. Verkehr

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7. Bodenschutz

7.1 Flächeninanspruchnahme durch Verkehr und Siedlung
a)
Über welche Regelungen und Anreize verfügt die Staatsregierung, um für ein flächensparendes und bodenschonendes Bauen zu sorgen? Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Siedlungsentwicklung in den Alpengemeinden bevorzugt auf den Innenbereich gerichtet ist und das Siedlungswachstum nach außen begrenzt wird?
zu 7.1 a): Flächensparendes und bodenschonendes Bauen sind wesentliche Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung in ganz Bayern. Grundsätzliches Ziel ist, die Flächeninanspruchnahme in Bayern zu verringern, indem kompakte Siedlungsbereiche, effiziente Netze des öffentlichen Verkehrs und langfristig tragfähige Versorgungs- und Entsorgungsstrukturen geschaffen werden (LEP Leitbild).
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) enthält die Zielvorgabe des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, dabei müssen vorhandene und für eine bauliche Nutzung geeignete Flächenpotenziale in den Siedlungsgebieten, z.B. Baulandreserven, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz, sowie Möglichkeiten zur Nachverdichtung vorrangig genutzt werden (3.2 LEP).
Einer Neuversiegelung von Flächen kann darüber hinaus durch flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen insbesondere auch im Rahmen interkommunaler Kooperationsformen (z.B. regionale Gewerbeflächenpools) sowie durch städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen entgegengewirkt werden (3.1 LEP).
Die Vorgabe zur Anbindung neuer Siedlungsflächen an geeignete Siedlungseinheiten ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung der Zersiedelung (3.3 LEP).
Straßenbaumaßnahmen sind generell aus Gründen der Umweltverträglichkeit und des notwendigen günstigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses auf eine Minimierung der Flächeninanspruchnahme angelegt.
Bei staatlichen Straßenbauvorhaben wird dem Planungsziel der Verminderung der Flächeninanspruchnahme Rechnung getragen, wobei dieses Ziel gegen andere – insbesondere dem der Verkehrssicherheit – im Einzelfall umfassend abgewogen werden muss.
Im Jahr 2003 wurde das „Bündnis zum Flächensparen“ mit dem Ziel ins Leben gerufen, gemeinsam konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs zu entwickeln und eine breite Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren. Als Partner der Staatsregierung beteiligen sich daran neben den kommunalen Spitzenverbänden zahlreiche weitere Institutionen und Verbände.
Inzwischen ist die Zahl der Bündnispartner auf 55 angestiegen. Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums wurden die Aktivitäten des Bündnisses zum Flächensparen in einer Veröffentlichung „10 Jahre Bündnis zum Flächensparen in Bayern“ (im Internet abrufbar unter: http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/boden/flaechen-sparen/buendnis.htm) zusammengestellt.
Seit 2007 findet zudem in zweijährigem Turnus das Bayerische Flächenspar-Forum statt, das 2013 in der Alpenstadt Sonthofen und 2015 in der Alpenstadt Bad Reichenhall stattfand bzw. -findet. Dabei waren und werden auch Vorträge und Exkursionen aus dem bzw. in das angrenzende alpenländische Ausland gehalten.

7.1 b) Wie viele Genehmigungen nach § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im Außenbereich – Einzelfallgenehmigung) wurden in den letzten 5 Jahren für welche Maßnahmen in den bayerischen Alpen erteilt?
zu 7.1 b): Der Staatsregierung liegen keine Zahlen über erteilte Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 35 Abs. 2 BauGB vor.

7.2 Sparsame Verwendung von Bodenschätzen
Wie viele Flächen mit jeweils welchem Umfang sind als Vorrang- und Vorbehaltsflächen zur Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen in den bayerischen Alpen ausgewiesen? Wie hat sich die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen seit 2001 entwickelt? Wie viele Anlagen zur Aufbereitung von Bauschutt gibt es im bayerischen Alpenraum? Welche Mengen und welcher Anteil der Baurestmassen werden in diesen Anlagen recycelt?
zu 7.2: Sowohl Vorranggebiete als auch Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze verzeichnen im bayerischen Alpenraum seit 2001 insgesamt einen Anstieg um ca. 29 Prozent, der nachfolgender tabellarischer Zusammenstellung – aufgeschlüsselt nach Regionen – zu entnehmen ist:

150817 Interpellation Tab zu 7.2

 

 

 

 

 

150817 Interpellation Tab zu 7.2-2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im bayerischen Alpenraum werden derzeit 52 immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen zur Aufbereitung und Entsorgung von Bauschutt betrieben. Die im Jahr 2013 recycelte Menge an Bauschutt in diesen Anlagen betrug ca. 390.401 t. Zum Recyclinganteil sind keine Informationen verfügbar.

7.3 Verhütung von Erosion
Wo sind in den letzten 10 Jahren größere Muren, Bergrutsche und andere Massenbewegungen auf Siedlungen, Verkehrswege oder touristische Einrichtungen abgegangen? Wie hoch sind die dadurch verursachten Schäden?
zu 7.3: Im Wildbachbereich sind in den Jahren 2005 bis 2013 45 Murereignisse (nach DIN gemäßer Definition), beziehungsweise Wildbachereignisse mit erheblicher Geschiebe- und Wildholzfracht, bekannt geworden. Bei elf Ereignissen waren Gebäude betroffen, bei acht davon auch Gemeinde-, Staats- oder Bundesstraßen. Bei 21 Ereignissen wurden Gemeinde-, Staats- oder Bundesstraßen verschüttet. In den restlichen 23 Fällen gab es Schäden an Almwegen oder Weide- und Forstflächen. Im Jahr 2007 traten keine größeren Murereignisse auf. Eine große Zahl von 22 Murereignissen können den Starkniederschlägen im Juni, August und September 2005 zugeordnet werden, die vor allem in den Landkreisen Miesbach, Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land aufgetreten sind. Eine weitere Häufung von fünf Murereignissen ist im Landkreis Oberallgäu im Juni 2011 zu erkennen. Für das Jahr 2014 liegen die Daten nicht abschließend vor, da diese von den Wasserwirtschaftsämtern turnusgemäß zu Beginn des Folgejahres dem LfU gemeldet werden. Informationen über die durch Muren verursachten Schäden liegen nicht vor.
An Staats- und Bundesstraßen können folgende markante Murereignisse einzeln aufgeführt werden:

─  07/2007, B 21 (Murgang mit Ablagerungen auf der ganzen Straße, eine Woche Sperrung, Schadenshöhe unbekannt),
─  06/2013, B 21, (Murgang mit Ablagerungen auf der ganzen Straße, Schäden an der Straße, Schadenshöhe unbekannt),
─  06/2013, St 2101 (Murgang mit Ablagerungen auf der ganzen Straße, zwei Tage Sperrung, Schadenshöhe unbekannt),
─  10/2014, St 2101 (Murgang mit Ablagerungen halbseitig, ein Tag Sperrung, Schadenshöhe unbekannt). 

Für den Zeitraum von 2005 bis 2014 sind einzelne Hangbewegungen mit Sach- und Personenschäden bekannt: Es sind drei Todesfälle durch Felssturz bzw. Steinschlag zu beklagen (zweimal Stein an der Traun, einmal Höllentalklamm). Zweimal ist ein Felsblock auf ein fahrendes Auto gestürzt (einmal B21 Schneizlreuth; Sachschaden und Verletzter, einmal B21 Saalachsee, Sachschaden), anlässlich der Juni-Starkregen 2013 sind ein Wohnhaus (Schliersee), eine Garage (Schönau) und ein Elektrizitätswerk (Bergen) beschädigt worden. In Immenstadt wurde 2006 die Wasserversorgung zerstört.
Bezüglich der Staats- und Bundesstraßen sind weiter folgende markante Ereignisse zu nennen:
─ 02/2006, B 2 (Felssturz mit ca. 30 m3, Verletzte und Sachschaden, Schadenshöhe unbekannt),

─ 06/2013, St 2072 (Hangrutschung, Baukosten zur Sanierung ca. 340.000 €),
─ 10/2013, B 305 (Felssturz mit Ablagerungen auf der ganzen Straße, ein Tag Sperrung, Schadenshöhe unbekannt),
─ 10/2014, B 305 (Hangrutsch, erhebliche Schäden an der Straße, ein Tag Sperrung, Schadenshöhe unbekannt).
Die zahlreichen Fälle, in denen nur Schäden an Land- und Forstwirtschaft, Wirtschafts- oder Wanderwegen aufgetreten sind, sind nicht erfasst. Gerade infolge der Starkregenereignisse im Juni 2013 kam es hier zu zahlreichen, vorwiegend kleineren Schäden, die lokal beseitigt wurden. Einzelfälle können dennoch auch wirtschaftlich von Bedeutung sein. Informationen über die Höhe der durch Hangbewegungen verursachten Schäden liegen nicht vor.

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Hier geht es zum 8. Kapitel der Interpellation: Energie.

Hier können Sie die komplette Interpellation mit den Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags herunterladen.