17. August 2015

Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern – Teil 6: Tourismus

Unsere Interpellation vom 15.10.2014 mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.05.2015, uns zugegangen am 08.06.2015, veröffentlicht als Drucksachennummer 17/6592 am 17.08.2015 (Antworten sind kursiv hervorgehoben)

Aufgrund der sehr umfänglichen Fragestellungen habe ich Ihnen die Antworten in neun einzelne Artikel zu den jeweiligen Kapiteln aufgeteilt. Über die folgende Inhaltsangabe gelangen Sie am Anfang jeden Artikels zu den jeweiligen Kapiteln. Am Ende eines jeden Artikels erfolgt ein Link zum folgenden Kapitel.

1. Allgemeine Fragen zur Alpenkonvention

2. Nachhaltige Entwicklung und Raumplanung

3. Berglandwirtschaft

4. Naturschutz und Landschaftsplanung

5. Bergwald

6. Tourismus

7. Bodenschutz

8. Energie

9. Verkehr

 

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6. Tourismus

6.1 Aufstiegshilfen und Anlagen zur künstlichen Beschneiung
a)
Wie viele Personen können die Aufstiegshilfen in den bayerischen Alpen pro Stunde befördern, wie viele Aufstiegshilfen gibt es? Wie lang sind die präparierten Abfahrten und Freeride-Strecken? Wie haben sich die Daten in den letzten 10 Jahren entwickelt? (differenziert nach Skigebieten)
zu 6.1 a) In Bayern gibt es insgesamt 118 Seilschwebebahnen (24 Pendelbahnen, 24 Kabinenumlaufbahnen, 70 Sesselbahnen), 4 Standseilbahnen sowie 699 Schlepplifte. Davon befinden sich die 24 Pendelbahnen, 23 Kabinenumlaufbahnen, 61 Sesselbahnen und die 4 Standseilbahnen in den Alpen. Ein Vergleich mit den Zahlen aus dem Jahr 2005 ergibt einen leichten Zuwachs bei den Seilschwebebahnen (+8) sowie den Standseilbahnen (+2), jedoch einen Rückgang bei den Schleppliften (-86).
Die Anzahl der mit den Seilbahnen in ganz Bayern beförderten Personen stieg von insgesamt ca. 90 Mio. im Jahr 2005 auf ca. 105 Mio. jährlich, davon ca. 65 Mio. mit den Schleppliften (2005: ca. 60 Mio.).

Die Pistenfläche hat sich den letzten 10 Jahren nicht wesentlich verändert. Lediglich 0,8 Prozent des bayerischen Alpenraums (= 37 km2) wird während der Wintersaison als Pistenfläche genutzt.

6.1 b) Wurden in den letzten 10 Jahren Anträge auf Kapazitätssteigerungen von Aufstiegshilfen oder Anlagen zur künstlichen Beschneiung abgelehnt? Falls ja, wo und mit welcher Begründung?
zu 6.1 b): Im Berichtszeitraum wurden keine Anträge auf Kapazitätssteigerungen bei Seilbahnen und Beschneiungsanlagen abgelehnt.

6.1 c) Wie hoch ist der Anteil der in den letzten 10 Jahren genehmigten Anlagen zur künstlichen Beschneiung, bei denen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführt worden sind?
zu 6.1 c): In den letzten 10 Jahren wurden im Regierungsbezirk Schwaben insgesamt 31 Anlagen zur künstlichen Beschneiung genehmigt, davon 6 Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Regierungsbezirk Oberbayern wurde bei insgesamt 58 genehmigten Anlagen in 10 Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Damit wurden insgesamt bei 17,98 Prozent der Genehmigungen für Beschneiungsanlagen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt.

zu 6.1 d) Wie hoch waren in den letzten 10 Jahren die Zuschüsse der Staatsregierung für Modernisierung und Neubau von Aufstiegshilfen incl. Nebenanlagen wie künstliche Beschneiungsanlagen bei den Bundesstützpunkten Ski Alpin/Snowboard? Wie viel wurde davon für künstliche Beschneiungsanlagen eingesetzt, in welcher Höhe sind Finanzmittel hierfür eingeplant? Für welche weiteren Bauvorhaben an Bundesstützpunkten sind durch die Staatsregierung Fördermittel in welcher Höhe bereits zugesagt bzw. beantragt?
zu 6.1 d):
1. Aufstiegshilfen inclusive Nebenanlagen wie Beschneiungsanlagen
Seit dem Jahr 2005 wurden Baumaßnahmen des Hochleistungssports, die auch Maßnahmen für Beschneiungsanlagen sowie für Aufstiegshilfen enthielten, an folgenden Standorten durchgeführt:

─  Garmisch-Partenkirchen, 

─  Jenner/Schönau a. Königssee, 

─  Götschen/Bischofswiesen, 

─  Oberjoch/Bad Hindelang. 

Aufgrund der nicht exakt trennscharfen Zuordnung von Einzelmaßnahmen innerhalb der Gesamtkosten von Baumaßnahmen im Hochleistungssport können die Angaben zu den Kosten für die Beschneiungsanlagen lediglich mit Näherungswerten ermittelt werden. 
Insgesamt wurden seit dem 1. Januar 2005 an den genannten Standorten für Beschneiungs- und Liftanlagen im Rahmen des Hochleistungssports Mittel in Höhe von insgesamt rd. 7,0 Mio. € bewilligt. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 


150817 Interpellation Tab zu 6.1d1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die für die Baumaßnahmen des Hochleistungssports an diesen Standorten gewährten Zuschüsse wurden in den letzten 10 Jahren bereits weitgehend ausbezahlt:

150817 Interpellation Tab zu 6.1d2

 

 

 

 

 

 

Somit kann davon ausgegangen werden, dass auch die Mittel für die Modernisierung und den Neubau von Aufstiegshilfen und künstlichen Beschneiungsanlagen in ungefähr demselben Anteil derzeit ausbezahlt sind.
2. Künstliche Beschneiungsanlagen
Im Rahmen des Ausbaus der Trainingsstützpunkte in Bayern werden Errichtungskosten für Beschneiungsanlagen (einschließlich der Teilmaßnahmen wie Schneileitungsgraben, Schneileitung, Schneiturm, Speicherteich, Pumpstation) nur als notwendige Teilmaßnahmen im Rahmen von Investitionsmaßnahmen für Trainingseinrichtungen des Spitzensports gefördert. Eine isolierte Förderung solcher Anlagen ist nicht vorgesehen. Für Beschneiungsanlagen sind im Haushaltsplan deshalb auch gesondert keine Mittel ausgewiesen. Spitzensportliche Trainingseinrichtungen werden im Rahmen der Investitionsförderung für den Hochleistungssport aus Kap. 03 03 Titelgruppe 91 gefördert.
Wegen der erwähnten nicht exakt trennscharfen Zuordnung von Einzelmaßnahmen innerhalb der Gesamtkosten stellen auch hier die Angaben zu den Kosten für die Beschneiungsanlagen lediglich Näherungswerte dar.
Insgesamt wurden seit dem 1. Januar 2005 für Beschneiungsanlagen im Rahmen des Hochleistungssports Mittel in Höhe von insgesamt rd. 5,2 Mio. € bewilligt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

150817 Interpellation Tab zu 6.1d3

 

 

 

 

 

 

Hinsichtlich der exakten Höhe der auf die Beschneiungsanlagen entfallenden Förderanteile der bereits weitgehend erfolgten Auszahlung der Zuwendungen wird auf die Ausführungen unter Nr. 1 Bezug genommen.
3. Künftige Vorhaben
Die Grasgehrenlifte Betreiber GmbH in Obermaiselstein hat zuletzt im Februar 2015 einen Antrag auf Förderung der Ski- und Boardercross-Strecke gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Erweiterungsmaßnahme der Disziplinen Snowboardercross und Skicross. Der Träger plant in den nächsten Jahren die bestehende Beschneiungsanlage zu optimieren und die Schleppliftanlagen zu modernisieren. Nach Angabe der GmbH wird mit Kosten in Höhe von fast 2,6 Mio. € gerechnet.

Eine Aussage über den möglichen Finanzierungsanteil des Freistaates Bayern wurde bisher noch nicht getroffen.
Weitere geplante Maßnahmen sind derzeit nicht bekannt.

6.1 e) Wie viele Skigebiete wurden in den letzten 10 Jahren stillgelegt (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Um wie viele Kilometer Abfahrten handelte es sich dabei?
zu 6.1 e): Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.

6.2 Großveranstaltungen
Wie viele nicht-motorisierte, sportorientierte Großveranstaltungen, abseits von festen Freizeiteinrichtungen (z.B. Mountainbike-, Wander-, Nordic-Walking-, Ski- Langlauf-, Hundeschlitten-, Skitouren-Veranstaltungen) und mit mehr als 1. 000 Sportlerinnen, Sportler bzw. Zuschauerinnen, Zuschauer wurden in den letzten fünf Jahren in Naturschutzgebieten und NATURA 2000-Gebieten der bayerischen Alpen, mit jeweils wie vielen angemeldeten Teilnehmern genehmigt? Wurde die Genehmigung von einzelnen Großveranstaltungen abgelehnt? Falls ja, um welche Großveranstaltungen handelte es sich hier jeweils und mit welcher Begründung wurden diese jeweils abgelehnt?
zu 6.2: Im Hinblick auf die Gestattung von Großveranstaltungen wird auf die Antwort in der Interpellation aus dem Jahr 2005 verwiesen. Darüber hinaus kann bei Veranstaltungen mit einem vom Veranstalter zumindest auch bezwecktem Zuschauerbezug eine Anzeige-, bei größeren Events (> 1.000 Zuschauer außerhalb spezieller Anlagen) auch eine Genehmigungspflicht nach Art. 19 Abs. 1 oder 3 LStVG bestehen, soweit nicht andere Regelungen des Bundes- oder Landesrechts vorgehen (Art. 19 Abs. 9 LStVG). Im Übrigen können die Gemeinden im Einzelfall den allgemeinen Sportbetrieb z.B. auf Skiabfahren einschränken bzw. befristet aussetzten, wenn eine „Pistenschonung“ für ein nahendes Rennen etc. erforderlich ist (VollzBek N. 24 Abs. 2 zu Art. 24 LStVG). Das Führen gesonderter Übersichtslisten zu Großveranstaltungen in Naturschutzgebieten hält die Staatsregierung aus verwaltungsökonomischen Gründen für unverhältnismäßig. Auf eine umfangreiche einmalige Datenerhebung wurde wegen des erheblichen Aufwands bei Gemeinden, Kreisverwaltungsbehörden und Polizeibehörden verzichtet. Im Übrigen wird auf einen entsprechenden Hinweis in der Vorbemerkung verwiesen.

6.3 Naturverträglicher Tourismus
a)
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Staatsregierung angesichts der zunehmenden Zahl an Fahrradsportlerinnen und -sportlern den Fahrradtourismus in den bayerischen Alpen?
zu 6.3 a): Laut Reiseanalyse ist das Thema Fahrradfahren im Urlaub innerhalb der deutschen Bevölkerung relativ konstant, gleichwohl wird der Fahrradtourismus im Freistaat ressortübergreifend gefördert.
So erschließt das 1997 staatlich initiierte „Bayernnetz für Radler“ mit einer Vielzahl von Fernradwegen den bayerischen Alpenraum. Ein Höhepunkt unter den bayerischen Fernradwegen ist dabei der Bodensee-Königssee-Radweg. Laut ADFC-Radreiseanalyse zählt der 414 km entlang der Alpen verlaufende Bodensee-Königssee-Radweg seit 2008 zu den beliebtesten zehn deutschen Fernradwegen. Weitere wichtige Routen, wie der Bodensee Rundweg, der Isarradweg, der Innradweg oder der Salzhandelsweg, stellen Verbindungen zum österreichischen Radwegenetz her. Insgesamt steht für den Tourismus im Freistaat ein landesweit attraktives Fernradwegenetz mit ca. 8.800 km auf 120 Routen zur Verfügung.
Die kostenlos an interessierte Radler im In- und Ausland verteilte Karte „Bayernnetz für Radler“ gibt einen Überblick über die Fernradrouten im Freistaat. Der umfangreiche Webauftritt unter http://www.bayern- info.de/rad ergänzt die Karte mit weiterführenden Informationen und hilft mit dem Radroutenplaner beim Zusammenstellen einer persönlichen Radwandertour. Über die kostenlose App für iPhone und Android besteht auch von unterwegs Zugriff auf alle wichtigen Informationen und individuellen Routen.
Mit dem unter Ziffer 1.3 b) beschriebenen EU-Förderprogramm LEADER wurden bereits in der Vergangenheit Projekte, die der Entwicklung und Förderung des Fahrradtourismus dienen, unterstützt, z.B. in Form von Infrastruktureinrichtungen, Schaffung und Beschilderung thematischer Radwege oder beim Marketing für Fahrradtourismus. Auch in der neuen LEADER-Förderperiode 2014 – 2020 können solche oder ähnliche Maßnahmen über LEADER unterstützt wer- den, sofern alle übrigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Die vom Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie institutionell geförderte BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH (by.TM) stößt jedes Jahr verschiedene Marketingmaßnahmen an, die sich explizit um die Zielgruppe der Radfahrer bemühen. So wurde beispielsweise in den Jahren 2012 und 2014 eine Sonderpublikation zum Thema e-bike veröffentlicht (Auflage von insgesamt 255.000 Stück). Von diesen Marketingaktionen profitiert auch der Fahrradtourismus im bayerischen Alpenraum.

6.3 b) Welche Maßnahmen für klimaneutralen Urlaub, wie z.B. autofreies Anreisen der Übernachtungsgäste, gibt es in den Alpenkommunen? Wie unterstützt die Staatsregierung solche Initiativen der Kommunen?
zu 6.3 b): Eine vollständige Erhebung zu klimaneutralen Initiativen liegt nicht vor. Allerdings können einige besonders herausragende Beispiele benannt werden:
So bietet Bad Hindelang seinen Gästen mit der „Bad Hindelang Plus“-Gästekarte ein umfangreiches kostenloses Leistungsangebot an, bei dem auch öffentliche Verkehrsmittel in der Region inklusive sind. Ähnliche Angebote gibt es beispielsweise in Oberstaufen oder im Berchtesgadener Land. Wer hier eine Gästekarte der Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee besitzt, fährt gratis mit den Bussen des Regionalverkehrs Oberbayern. Dieses Angebot bezieht sich bis auf wenige Ausnahmen auf alle Linien im inneren Landkreis Berchtesgadener-Land.
Garmisch-Partenkirchen entwickelt mit der Deutschen Bahn AG eine „e-Flinkster“ Carsharing-Flotte für elektromobiles Carsharing in der Region (http://www. gapa.de/ort+umgebung_elektromobilitaet)
Das EU-Förderprogramm LEADER unterstützte in der Vergangenheit und auch im neuen Förderzeitraum 2014 – 2020 von Bürgern initiierte Maßnahmen zur Entwicklung ländlicher Räume. In LEADER 2014 – 2020 liegt einer der von der EU geforderten Schwerpunkte auf Umweltschutz sowie Eindämmung des Klimawandels. Grundsätzlich können Initiativen, die in diese Richtung gehen und die sonstigen LEADER- Voraussetzungen erfüllen, durch das Programm LEADER unterstützt werden.

6.3 c) Wie viele Hotels im bayerischen Alpen- raum bieten klimaneutrale Ferien (analog z.B. zu den Sunstar Hotels in der Schweiz) an? Gibt es Maßnahmen der Staatsregierung, die den weiteren Ausbau solcher Initiativen fördern?
zu 6.3 c): Eine konkrete und vor allem vollständige Anzahl, wie viele Hotels im bayerischen Alpenraum klimaneutralen Urlaub ermöglichen, liegt nicht vor.
Allerdings gibt es durchaus Projekte in Bayern, die in diesem Bereich als „Best Practice“ bezeichnet werden können. Beispielsweise die Explorer Hotels: In den drei bayerischen Häusern in Oberstdorf, Nesselwang und ab 27. Februar 2015 im Berchtesgadener Land. In den Hotels werden ausschließlich regenerative Energien, wie Biogas und Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage genutzt. Damit ist jedes Haus für sich in seiner Energiebilanz zu 100 Prozent klimaneutral und Qualitäts- und Umweltzertifiziert nach DIN ISO 9001 und 14001 (http://www.explorer-hotels.com).
Auch Gut Steinbach in Reit im Winkel setzt auf ein nachhaltiges Tourismuskonzept http://www.gutsteinbach.de/uploads/media/GS_Mappe_Bau_Ansicht_1013.pdf.

Im Tagungsbereich lässt sich beispielsweise im B&O Parkhotel Bad Aibling eine klimaneutrale Tagung realisieren: http://www.bo-parkhotel.de/tagungen/greenmeeting/index.html.
Ein explizites Förderprogramm zur Unterstützung von Projekten für klimaneutrale Ferien besteht nicht. In Bayern wird aber seit 1997 das Bayerische Umweltsiegel, ein staatlich getragenes Umweltzeichen für das Gastgewerbe, verliehen, das Betriebe auszeichnet, die sich um den Umweltschutz bemühen. Die Liste aller Betriebe inklusive Kriterienkatalog ist unter http://www.umweltsiegel.de hinterlegt.

6.4 Anpassungen an den Klimawandel
a)
Wie hoch ist der Anteil der Winterurlauberinnen und -urlauber, die während Ihres Urlaubs in den bayerischen Alpen überwiegend alpin Skifahren? Wie verteilen sich die Alpinskifahrerinnen und -fahrerauf deutsche und ausländische Wintertouristinnen und -touristen?
zu 6.4 a): Der Wintertourismus ist eine der tragenden Säulen des Tourismus in Bayern. Rund 40 Prozent der Übernachtungen in Bayern finden im Winterhalbjahr statt, mit stabiler, leicht steigender Tendenz. Der Anteil der deutschen Winterurlauber liegt dabei konstant bei ca. 80 Prozent.
Jährlich finden geschätzt 1,1 Mio. Winterurlaubsreisen mit Wintersportcharakter nach Bayern statt. Hinzu kommt eine beträchtliche Zahl an Wintersport-Tagesausflügen. Laut einer Gästebefragung aus dem Jahr 2011/2012 (Qualitätsmonitor Deutschland-Tourismus) gehen 13 Prozent der Bayernurlauber (mindestens 1 Übernachtung) im Winterhalbjahr (November – April) zum Ski-/bzw. Snowboardfahren, 12 Prozent unternehmen andere Wintersportarten. Bezogen auf die Alpinen Bergregionen in Bayern sind es im gleichen Zeitraum 25 Prozent, die Ski- oder Snowboardfahren und 24 Prozent die andere Wintersportarten betreiben.
Eine konkrete Aussage zu den Urlaubsaktivitäten ausländischer Gäste ist mangels aktuellem belastbaren Datenmaterial nicht möglich.

6.4 b) Wie engagiert sich die Staatsregierung angesichts der durch den Klimawandel zurückgehenden Schneesicherheit, die in den letzten Wintersaisons auch deutlich zu beobachten war, um attraktive, von der Schneelage weniger abhängige Angebote für die Wintersaison zu entwickeln?
zu 6.4 b): Bayern ist eine Ganzjahres-Destination wobei der größere Teil der Übernachtungen im Sommer erfolgt. Daher bietet Bayern bereits heute ein sehr breites touristisches und von der Schneelage unabhängiges Angebot.
So wirbt die vom Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie institutionell geförderte BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH (by.TM) seit langem im Winterkontext um den multioptionalen Gast, der sich zwar für das Skifahren interessiert, aber auch für die bayerischen Städte und attraktive Wellness- oder Gesundheitsangebote. Die in diesem Rahmen entwickelten jährlichen Kampagnen, wie z.B. 2014/2015 „Unser Winter – Dein Bayern“ bietet unter http://www.bayern.by/winterurlaub-in-bayern ein gesamtheitliches Angebot für den Winterurlauber, vom Wellness-, über den Aktiv- bis hin zum Kulturreisenden. Die Übersicht zeigt, welche Urlaubsart von dem deutschsprachigen Gast in Bayern bevorzugt wird (Urlaubsreisen ab 5 Tagen).

150817 Interpellation Tab zu 6.4b

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.4 c) Wie beurteilt die Staatsregierung angesichts der Klimaentwicklung die Nachhaltigkeit von Investitionen in Wintersportanlagen unter 1.500 m Meereshöhe?
zu 6.4 c): Die Temperaturen im Alpenraum sind in den letzten Jahren doppelt so stark angestiegen wie im globalen Durchschnitt. Alle Klimamodelle sagen auch zukünftig eine weitere Temperaturerhöhung voraus. Die starke Erwärmung führt etwa laut dem Klimabericht Bayern ebenfalls zu Änderungen bei den Tagesmaxima und Tagesminima. Entsprechend wird eine deutliche Abnahme der mittleren jährlichen Anzahl an Eis- und Frosttagen (Tageshöchst- oder Tagestiefsttemperatur unter 0°C) und eine Zunahme der mittleren jährlichen Anzahl an Sommertagen und heißen Tagen (Tageshöchsttemperatur über 25°C oder 30°C) eintreten. So war in der Vergangenheit eine deutliche Abnahme des Anteils an Schneeniederschlag am Jahresniederschlag zu verzeichnen. Zusammen mit dem Temperaturanstieg führt dies interpoliert ceteris paribus zur Postulierung einer Verkürzung der mittleren Schneedeckendauer um 30 bis 60 Tage in allen Höhenlagen (Zeitraum 2031 – 2060 im Vergleich zu 1971 – 2000).
Allerdings hat die Höhenlage und die Relation des Anteils an Schneeniederschlag am gesamten Jahresniederschlag allein nur eine geringe Aussagekraft in Bezug auf die lokale Schneesicherheit und Beschneiung. Entscheidend für die Beurteilung von Investitionen ist immer das regionale Mikroklima. Die meisten Klimamodelle und Studien arbeiten bislang mit großräumigen Modellen und Durchschnittstemperaturen. Ergänzend wird daher auf die jüngst veröffentlichte Studie des Instituts für Interdisziplinäre Gebirgsforschung hingewiesen. Darin wird bestätigt, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die Schneesicherheit und Schneeproduktion in deutschen Skigebieten gering sind. Dies gilt auch für niedrig gelegene Skigebiete. Eine wesentliche Kernaussage der Studie belegt, dass seit 1990 im Alpenraum kein einheitlicher Trend zu höheren Durchschnittstemperaturen im Winter feststellbar ist. So ist mit Unterstützung einer effizienten Beschneiungstechnologie auch in den nächsten 30 Jahren von einer sehr hohen Schneesicherheit selbst in Skigebieten unterhalb 1.500 m auszugehen.
Dennoch verlangen die sich verändernden klimatischen Verhältnisse nach Lösungen, die die Schneeabhängigkeit der Wintersportorte verringern. Dieses ist nur langfristig zu erreichen, da einer Skiregion, die ihre gesamte Infrastruktur seit Jahrzehnten dem Wintertourismus gewidmet hat, der erfolgreiche Strukturwandel nur mit tragfähigen Konzepten volkswirtschaftlich verträglich gelingen kann.

Bei der Errichtung von Beschneiungsanlagen und Investitionen werden daher derzeit die voraussichtlichen klimatischen Verhältnisse der kommenden 20 bis 30 Jahre zugrunde gelegt. Dieser zeitliche Korridor entspricht in etwa auch der wirtschaftlichen und technologisch realistischen Betriebsdauer derartiger Einrichtungen.
Die geltende Vorschrift zur Genehmigung von Beschneiungsanlagen (Artikel 35 BayWG) hält den hohen ökologischen Standard aufrecht und bringt dabei gegenüber den Vorgängerregelungen deutliche bürokratische Erleichterungen mit sich. Die Nachhaltigkeit der Investitionsmaßnahmen ist am Gästeaufkommen und den Übernachtungszahlen ebenso messbar wie an den Investitionsimpulsen in der Hotellerie, die parallel in den Ausbau und in die Renovierung von Gästezimmern investiert.

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Hier geht es zum 7. Kapitel der Interpellation: Bodenschutz

Hier können Sie die komplette Interpellation mit den Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags herunterladen.

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