4. September 2014

Unsere Forderungen zur Berufung der designierten Umweltministerin Ulrike Scharf

Sehr geehrte Frau Scharf,
im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gratuliere ich Ihnen zur Berufung ins Kabinett des Freistaats Bayern. Im Sinne des Erhalts der natürlichen Lebensgrundlagen wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit als Umweltministerin.
Der Schutz von Luft, Boden und Wasser, der Erhalt der Artenvielfalt und der Kampf gegen die zunehmende Erderhitzung haben in der Politik der Staatsregierung leider allzu oft nicht den Stellenwert, der politisch geboten wäre. Ein Wechsel an der Spitze des zuständigen Ministeriums ist eine gute Gelegenheit, die Maßstäbe neu zu justieren und einer Politik, die Verantwortung für die kommenden Generationen übernimmt, Rückenwind zu verleihen.
Aus diesem Anlass erlauben wir uns, Ihnen für Ihre künftige Arbeit eine Liste mit Maßnahmen und Zielen zu übergeben, deren Bearbeitung keinen Aufschub duldet.

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10. August 2014

Endgültiges Frackingverbot statt sinnlosen Sommeraktionismus

Umweltminister Hubers Vorstoß, Fracking in Bayern durch das Verbot wasserrechtlicher Genehmigungen zu unterbinden, kommentiert der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann:
„Ein Frackingverbot in Wasserschutzgebieten wird nicht helfen, Fracking in Bayern zu verbieten. Bayern hat bisher nur 4,6 Prozent der Fläche als Wasserschutzgebiet ausgewiesen, dazu liegen die größten Wasserschutzgebiete in der Schotterebene, wo Fracking ohnehin nicht aktuell ist. Hubers Vorstoß ist reiner Sommeraktionismus und eine Beruhigungspille für zu Recht aufgebrachte Bürgerinnen und Bürger.“

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1. August 2014

Fracking in Bayern, Teil 2

Im Nachgang zu unserer Schriftlichen Anfrage „Fracking in Bayern“ vom 15.05.2014 ergeben sich weitere Fragen bezüglich Dauer und Charakter der Aufsuchungserlaubnisse. Zudem verkündet die Firma Terrain Energy auf ihrer Homepage http://www.terrain-energy.com/News, dass sie am 12.12.2013 vom Wirtschaftsministerium eine gewerbliche Erlaubnis erhalten hätte. Gemäß meinen Informationen werden die bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnisse in Bayern in der Regel auf drei Jahre bis maximal fünf Jahre begrenzt vergeben.
Vor diesem Hintergrund frage ich hiermit die Bayerische Staatsregierung:

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8. Juli 2014

54.000 Menschen fordern Frackingverbot

Fracking muss über das bundesdeutsche Bergrecht verboten werden. Von der CSU präferierte Umweltverträglichkeitsprüfungen verhindern kein Fracking. Ein Frackingverbot in Wasserschutzgebieten wird Bayern ebenso wenig helfen, da Bayern nur 4,6% seiner Fläche als Wasserschutzgebiet ausgewiesen hat, während dies in Hessen 38% sind. Einen wirksamen Schutz für unsere Heimat und unser Grundwasser kann es deshalb nur mit einer Änderung des Bergrechts geben.

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25. Juni 2014

Biolandbau in Bayern stärken!

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Biolandbau in Bayern substanziell zu stärken und deutliche Anreize für eine Umstellung zu geben.
Dazu sind insbesondere
─ die Förderprogramme so auszugestalten, dass ausreichend An- reize für Beibehaltung und Umstellung für den ökologischen Landbau entstehen; 

─ den ökologischen Anbau bei Vermarktung und Organisation zu unterstützen; 

─ in staatlichen Institutionen verstärkt auf heimische Biolebensmittel zurückzugreifen; 

─ die Beratung entsprechend auszuweiten und bei Rückumstellern auf die Ursachen einzugehen.

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20. Juni 2014

Schriftliche Anfrage zu Fracking in Bayern

Nach einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ist auch in Bayern mit durch Fracking erschließbaren Schiefergasvorkommen zu rechnen. Derzeit
sind in Bayern mehrere Erlaubnisfelder für das Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen
erteilt worden. Möglicherweise werden dabei auch lukrative, durch Fracking erschließbare Schiefergasvorkommen entdeckt. Die Erdgasförderung durch Fracking ist aber aufgrund der Gefährdung des Grundwassers abzulehnen.

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2. Januar 2014

Energiewende: Ausbauziele ambitioniert fortschreiben

„Das Wahljahr ist vorbei – jetzt müssen die Fakten auf den Tisch.“ Diese Forderung erhebt der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, mit Blick auf die unterschiedlichen Aussagen bayerischer Regierungsmitglieder zum Fortgang der Energiewende. Während Ministerpräsident Seehofer noch in seiner Regierungserklärung ein Bekenntnis zum Ausbauziel von 40 Prozent für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2018 abgelegt hatte, ruderte Energieministerin Aigner nach Weihnachten schon wieder zurück und kündigte in einem Schreiben an die SPD-Landtagsfraktion Korrekturen an.

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26. November 2013

Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge – keine Aushöhlung der kommunalen Selbstbestimmung durch internationale Handelsabkommen!

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene und gegenüber den Institutionen der Europäischen Union darauf zu drängen, dass die seit Frühjahr 2013 laufenden Verhandlungen über ein plurilaterales Dienstleistungsabkommen (TiSA – Trade in Services Agreement) und die seit Sommer 2013 laufenden Verhandlungen zwischen EU-Kommission und den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership) nicht zu einer Aushöhlung der kommunalen Selbstbestimmung durch die Liberalisierung von Dienstleistung auf dem Gebiet der kommunalen Daseinsvorsorge führen.

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Baustelle „Energiewende in Bayern“ – Ein Zwischenbericht

Es ist jetzt genau zweieinhalb Jahre her, seit die Bayerische Staatsregierung am 24. Mai 2011 ihr Konzept „energie innovativ“ beschlossen hat. Nach einer halben Wahlperiode erscheint die Zwischenbilanz sehr dürftig. Außer der Gründung der gleichnamigen Energieagentur ist es mühsam, weitere konkrete Aktivitäten der Bayerischen Staatsregierung zu erkennen. Auch die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten hat – mit Ausnahme der Ankündigung eines Zehntausend-Häuser-Programms – nicht wirklich Perspektiven aufgezeigt. Sein Ausbauziel bei den Erneuerbaren Energien ist eher beschämend: Bis 2018 sollen 40 % des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums lag Bayern bereits 2012 bei 36,3 %. In sechs Jahren eine Steigerung um 3,7 Prozentpunkte ist lächerlich, sowohl im Vergleich zum Zuwachs in den letzten Jahren, als auch im Hinblick auf das Ziel, im Jahr 2021 einen Anteil von 50 % zu erreichen.

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