31. Januar 2017

Bayern-Ei: Die Wahrheit muss auf den Tisch

Der Bayern-Ei-Skandal zeigt: Das System der Lebensmittelkontrolle in Bayern hat versagt. Die bisherigen Rechtfertigungen des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) haben nicht dazu beigetragen, den Sachverhalt endgültig aufzuklären. Die Klarstellung des LGL vom 31. Januar 2017 enthält wieder viele beschönigende Aussagen, die den Kern des Skandals nicht treffen, sowie die Versäumnisse und deren Ursachen nicht benennen.

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10. November 2016

Neuorganisation der Lebensmittelkontrolle – Offenlegung der Aktivitäten der Staatsregierung

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag schriftlich und mündlich zu berichten,
─ ob die Staatsregierung bereits vor dem 4. August 2016 eine Liste der komplexen Betriebe in Bayern hatte (gemäß der Verfahrensanweisungen zur Risikobewertung der Betriebe im Integrierten mehrjährigen Einzelkontrollplan von Bayern vom 20. November 2013)? 

─ nach welchen Kriterien diese Betriebe vor dem 4. August 2016 ausgewählt wurden? 

─ wie viele und welche komplexen Betriebe auf dieser Liste standen? 


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16. Februar 2016

Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen – Missstände in der Lebensmittelkontrolle sofort beheben

Der Bericht des ORH zeigt viele Schwachstellen in der Lebensmittelkontrolle in Bayern auf. Aus den Lebensmittelskandalen der vergangenen Jahre wurden nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen bzw. ist die Umsetzung verschiedener Maßnahmen gescheitert. Die oben genannten Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen des ORH und sind zeitnah umzusetzen. Weitere langfristige Maßnahmen müssen folgen. Eine Neustrukturierung der Lebensmittekontrolle in Bayern ist unumgänglich. 


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9. Juni 2015

Konsequenzen aus dem „Eier-Salmonellen-Skandal“

Die Staatsregierung wird aufgefordert, effektive Kontrollen von Tierhaltungsanlagen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durchzusetzen.
Insbesondere:
– eine Intensivierung der Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden vor allem bei Großbetrieben,
– eine deutliche Aufstockung des Personals an den Lebensmittelüberwachungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte),
– eine Evaluierung der Zuständigkeiten der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit des LGL,
– die Sicherstellung, dass Kontrollen tatsächlich ohne Anmeldung stattfinden,
– die Kommunikation, insbesondere das „Alarmsystem“ unter den beteiligten Behörden zu überprüfen und ggf. die Vernetzung zu verbessern;

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6. Mai 2015

Glyphosat-Einsatz beenden!

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf staatlichen Flächen, insbesondere an den Einrichtungen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in der bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung und auf den Flächen, die den staatlichen Bauämtern unterstehen, zu beenden,
– den Verzicht auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel in die Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR) aufzunehmen,
– das im Rahmen der Verbraucherministerkonferenz von Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgebrachte Anliegen zum Verbot des Einsatzes von Glyphosat durch Privatverbraucherinnen und -verbraucher zu unterstützen,
– sich auf Bundes- und Europaebene für ein Verbot des Wirkstoffs Glyphosat einzusetzen.

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31. März 2014

Verbraucherschutz stärken

Der Doppelhaushalt 2013/2014 sieht eine Absenkung der Zuschüsse an die Verbraucherverbände im Jahr 2014 vor. Tatsächlich ist die Verbraucherschutzarbeit in Bayern seit vielen Jahren unterfinanziert. Viele Felder der Verbraucherschutzarbeit – insbesondere in den Bereichen individuelle Beratung und Aufklärungskampagnen – bleiben damit auf der Strecke. Dringend notwendig ist auch der Ausbau der Rechtsdurchsetzung. Das Rechtskostenbudget ist bei weitem nicht auseichend, um Verbraucherrechte auf dem Rechtsweg durchsetzen zu können.

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7. November 2013

Honig vor Verunreinigung mit Genpollen schützen!

Der Landtag wolle beschließen:
 Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Gentechnikgesetz und die Gentechnikpflanzenerzeugungsverordnung so überarbeitet werden, dass der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Imkerei gleichermaßen sichergestellt wird; 

─ das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) dahingehend zu ändern, dass Bienenschutz gewährleistende Abstände zu GVO-Pflanzen für alle nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schützenswerte Gebiete (§ 23 bis § 32 BNat-SchG) erlassen werden;

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