1. Oktober 2015

Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Reform der Straßenausbaubeitragssatzungen

In Bayern sollen Gemeinden gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den gemeindlichen Satzungen für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen Beiträge von den Anliegern erheben. Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte werden dazu in Form einer einmaligen Beitragserhebung herangezogen. Dies führt dazu, dass die mit einer einmaligen Erhebung verbundenen hohen Beiträge, deren Summen sich nicht selten im fünfstelligen Bereich bewegen, insbesondere einkommensschwache Menschen in erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Bedrängnis bringen, was die steigende Zahl an Beschwerden an den Landtag belegt.
Der Gesetzentwurf sieht im Kommunalabgabengesetz die Einführung sog. „wiederkehrender Straßenausbaubeiträge“ als Alternative zur einmaligen Beitragserhebung vor. Durch die Einführung einer Informationspflicht sollen Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld der Planungen und der Durchführung von Straßenausbaumaßnahen ausreichend beteiligt werden.

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31. März 2015

Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014
 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014)

Die Wiederbesetzungssperre ist u. E. ein personalpolitisch und haushaltspolitisch völlig verfehltes Instrument. Sie ist insbesondere in der Finanzverwaltung für eine endlich verbesserte Personalsituation in der Finanzverwaltung völlig kontraproduktiv und kostet mehr als sie eventuell bringt. Bis zu 200 Stellen sind wegen dieser Regelung in den Finanzämtern nicht besetzt und verschlechtern somit – völlig sinnlos – die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die finanzielle Lage des Freistaats Bayern.

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11. März 2015

Energetische Gebäudesanierung – Seriöse Förderung für den Klimaschutz

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein seriöses Förderprogramm im Bereich der energetischen Gebäudesanierung einzusetzen.
Das Programm soll vor allem folgende Punkte umfassen:
– Die schnellstmögliche Einführung einer steuerlichen Förderung mit einem Gesamtvolumen von mindestens einer Milliarde Euro jährlich.
– Die Einrichtung eines Energiefonds zur energetischen Sanierung von städtischen Quartieren mit einem hohen Anteil von einkommensschwachen Haushalten.
– Die Einführung eines Zuschussprogramms zur Förderung der energetischen Sanierung von kommunalen und staatlichen Liegenschaften. Der größte Teil der Zuschüsse muss ohne eine Kofinanzierungspflicht für kommunale Gebäude eingesetzt werden.

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10. März 2015

Erbschaftsteuer gerecht gestalten

Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag stellt fest, dass die Erbschaftsteuer einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Staates leistet. Angesichts der zunehmend ungleichen Verteilung von Vermögen in Deutschland und auch in Bayern muss dies auch künftig sichergestellt sein. Der Landtag fordert daher die Staatsregierung auf, sich in den Verhandlungen für eine Erbschaftsteuerreform, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, einzusetzen.

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31. März 2014

Finanzierung des Beratungsprojekts der Flughafen Nürnberg GmbH


Die Finanzierung soll nun nach dem Willen der Staatsregierung knapp ein Jahr nach der Beauftragung aus dem Staatshaushalt erfolgen, ohne dass abzusehen ist, wie viel das Konzept tatsächlich kosten soll. Das ist haushalterisch keine besonders saubere Lösung und u.E. völlig intransparent. Denn es ist völlig unklar, mit welchem Anteil sich der Staat an den Kosten beteiligen soll. Die Finanzierung sollte daher zunächst aus den ohnehin jährlich für den Flughafen vorgesehenen Mitteln erfolgen. Am Ende der jährlichen Zuwendungen an den Flughafen im Jahr 2016 wird dann abzusehen sein, ob der Flughafen diese zusätzliche Million tatsächlich braucht oder nicht. Grundsätzlich könnte auch die Erkenntnis greifen, dass – um den Flughafen Nürnberg langfristig überlebensfähig zu halten – auf den Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München verzichtet werden muss.

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19. März 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VII – Mehrgenerationenhäuser in Bayern langfristig sichern

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene und in Bayern für eine langfristige Absicherung der 94 bayerischen Mehrgenerationenhäuser einzusetzen. Sollte das Ende 2014 auslaufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II des Bundes nicht verlängert werden, soll die Staatsregierung ein eigenes Programm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern auflegen. Die Staatsregierung soll sich dabei mit den Kommunen auf ein tragfähiges Finanzierungskonzept zur dauerhaften Sicherung der bayerischen Mehrgenerationenhäuser verständigen. Anzustreben ist dabei ein Finanzierungsmix aus staatlichen und kommunalen Zuschüssen sowie trägereigenen Mitteln.

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Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VIII Pflegestützpunkte in Bayern flächendeckend ausbauen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend ein Konzept für einen flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau der Pflegestützpunkte in Bayern vorzulegen.
Die Vorgaben der unter sofortige Vollziehbarkeit gestellten „Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Bayern“ vom 22. Oktober 2009 für einen bayernweiten Ausbau sind dabei zügig umzusetzen. Um vorhandene Umsetzungsblockaden aufzuheben, ist sicherzustellen, dass sich der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen und den Pflegekassen an der Finanzierung der Pflegestützpunkte beteiligt.

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