21. Juli 2022

Kostenexplosion beim Bau der 2. Stammstrecke in München

Im Zuge der unlängst von Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter bekanntgegebenen massiven Baukostensteigerungen und Bauzeitverzögerung bei der 2. S-
Bahn-Stammstrecke in München frage ich die Staatsregierung, wann die Staatskanzlei informiert wurde, dass gegebenenfalls das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projekts unter 1,0 liegen könnte und damit die Kofinanzierung durch den Bund infrage gestellt oder auf einen proportionalen Anteil gemäß Tragfähigkeitsprinzip reduziert werden könnte, und was sie daraufhin unternommen hat?

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4. Oktober 2021

Verteilung der staatlichen Ausgaben nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG)

1. Wie verteilen sich die Ausgaben in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 unter der Gruppierungsnummer 527 insgesamt jeweils auf Erstattungen nach Art. 5 und nach Art. 6 BayRKG, einschließlich der pauschalen Erstattungen nach Art. 19 BayRKG?
Titelübergreifend betreffen die Ausgaben der Reisekostenabrechnung, des Reiseservice Bayern sowie die Kreditkartenzahlungen der Dienststellen in folgender Höhe Fahrkostenerstattungen gemäß Art. 5 BayRKG und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung gemäß Art. 6 BayRKG:

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9. August 2021

Sanierung von Staatsstraßen in Bayern auf Basis der ZEB 2019

Nach Angaben der Staatsregierung ist die letzte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der bayerischen Staatsstraßen und Brückenbauwerke im Jahr 2019 erfolgt. Die Aufstellung des Koordinierten Erhaltungsprogramms für die Staatsstraßen und Brücken sei für die erste Jahreshälfte 2021 vorgesehen. Die folgenden Fragestellungen beziehen sich allesamt auf das folglich erneuerte Koordinierte Erhaltungsprogramm. Sollte es noch nicht vorliegen, bitten wir diese Schriftliche Anfrage zu beantworten, sobald dies der Fall ist.

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28. Mai 2021

Besteuerung von Familienstiftungen und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Nicht gemeinnützige Familienstiftungen
1. a) Welchem Steuersatz unterliegen die nicht ausgeschütteten Erträge dieser Stiftungen (bitte auch die Steuerart angeben)?
Eine Familienstiftung, die nach den §§ 80 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie den Vorschriften des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) Rechtsfähigkeit erlangt hat, unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Soweit die Stiftung Erträge gemäß ihrem Satzungszweck ausgeschüttet hat, mindern diese Ausschüttungen das zu versteuernde Einkommen nicht (§ 10 Nr. 1 KStG).
b) Welcher Einkommensart nach § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz entsprechen die Ausschüttungen dieser Stiftungen, falls Ausschüttungen an Privatpersonen erfolgen?
Ausschüttungen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG); Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 27. Juni 2006, Bundessteuerblatt (BStBl) I 417; bestätigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. November 2010, I R 98/09, BStBl II 2011, 417).

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6. Juni 2019

Invest in Bavaria 2019

Frage 1.a) Wie haben sich die Zahlen neu angesiedelter Unternehmen, die durch „Invest in Bavaria“ betreut wurden, in den letzten 10 Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
Frage 1.b) Wie verteilen sich die in den letzten 10 Jahren durch „Invest in Bavaria“ betreuten und erfolgten Ansiedlungen auf die —je nach Möglichkeit — fünf bzw. drei (unterstrichenen) Gebietskategorien des Landesentwicklungsprogramms (Verdichtungsraum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, allgemeiner ländlicher Raum, allgemeiner ländlicher Raum ohne Räume mit Verdichtungsansätzen und ohne RmbH)?

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28. August 2017

Erledigen die bayerischen Staatsministerien Parteiarbeit für die CSU?

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, legte nach übereinstimmenden Pressemeldungen Berechnungen vor, um wie viel Geld Arbeitnehmer*innen angeblich entlastet würden, wenn das Bundestagswahlprogramm der CSU/CSU umgesetzt werden sollte. Hier scheint mir eine zweifelhafte Vermengung von Parteiinteressen und unsachgemäßer Anweisung an die Beamt*innen der Bayerischen Staatsministerien vorzuliegen. Eine ähnlich fachkundige Auswertung hätte die CSU mit einem entsprechend hohen Betrag an Auftragnehmer*innen auf dem freien Markt entlohnen müssen. Zudem werden aus meiner Sicht wichtige Kapazitäten im Finanzministerium für Parteiarbeit missbraucht.

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8. Mai 2017

Nachlassimmobilien in Bayern – weitere Fragen

Im Nachgang zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 17. Oktober 2016 betreffend „Nachlassimmobilien im Besitz des Freistaates Bayern“ (Drs. 17/14904) ergeben sich einige weitere Fragen:
1. a) Warum stehen bei der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) nur 15 der 3.009 (Stand: 15. März 2017) im Besitz des Freistaats befindlichen Nachlassimmobilien zum Verkauf?

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26. August 2016

Die Panama Papers und die Bayerische Landesbank

Zu welchen Zeitpunkten übernahm die Banque LBLux jeweils die Verwaltung bzw. Vermittlung von Offshore-Gesellschaften in Panama (bitte jeweils konkrete Daten zu den einzelnen Gesellschaften anführen)? Wann endete jeweils die Verwaltung bzw. Vermittlung von Offshore-Gesellschaften durch die LBLux (bitte jeweils konkrete Daten zu den einzelnen Gesellschaften anführen)?

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13. Mai 2016

Vergabe- und Förderpraxis bei bayerischen Landesgartenschauen

Welche Gesamtkosten verursachten die Landesgartenschauen – inkludiert sind hier, wie auch bei den weiteren Fragen, die in zweijährigem Rhythmus stattfindenden Landesgartenschauen und die in den Zwischenjahren stattfindenden sogenannten Regionalgartenschauen – 2004 bis 2015 dem Freistaat (ohne Förderungen)?

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