28. Juni 2016

Europa neu begründen: Mehr Gemeinsinn, mehr Demokratie – weniger Nationalismus, weniger Hinterzimmerpolitik

Die EU ist ein Raum der Freiheit. Diese Freiheit meint die Freiheit für Waren, Dienstleistungen und Kapital – aber vor allem auch die Freiheit für Menschen, sich frei zu bewegen und Teil eines gemeinsamen Europas zu sein, unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Überzeugungen oder ihrer Art zu leben. Diese Freiheit ist nicht teilbar. Wer glaubt, die Zukunft der EU liege lediglich darin, den freien Handel unter den Mitgliedstaaten zu garantieren, hat nicht verstanden, worum es politisch geht, nämlich um die Garantie von Freiheit und Menschenwürde für alle Europäerinnen und Europäer.

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16. Februar 2016

Für eine bessere Asylsozialarbeit: Mehr Personal einstellen, Qualitätsstandards sichern

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– umgehend für die Umsetzung des im Jahr 2014 zugesagten Betreuungsschlüssels bei der Asylsozialberatung von 1 : 100 in den Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. 1 : 150 in den Gemeinschaftsunterkünften zu sorgen, 

– sicherzustellen, dass es keine unbetreuten Unterkünfte in Bayern gibt, 

– dafür Sorge zu tragen, dass die Trägerschaft bei der Asylsozialberatung weiterhin in Verantwortung der freien Wohlfahrtspflege erfolgt. 


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18. Juni 2015

Für eine menschliche Flüchtlingspolitik: Schutz gewähren – Menschenwürde garantieren – Integration erleichtern

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag unterstreicht seine Bereitschaft, Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, zu helfen. Dies gilt gerade in Zeiten, in denen eine hohe Zahl kriegerischer Konflikte und instabiler Staaten die Ursache dafür sind, dass weltweit über 50 Mio. Menschen auf der Flucht vor Gewalt und Verfolgung sind und sich gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen, um Leben und Gesundheit von sich und ihren Familien zu schützen.

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21. April 2015

Bessere Finanzierung der Kindertagesstätten umsetzen – Basiswert sofort erhöhen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sofort die durch die Aussetzung des „Qualitätsbonus plus“ frei werdenden Mittel in eine Erhöhung des gesetzlichen Basiswerts zur Förderung der Kindertagestätten zu investieren.
Für eine flächendeckende und dauerhafte Qualitätsverbesserung brauchen die bayerischen Kindertagesstätten eine verlässliche und gesetzlich abgesicherte Finanzierung.

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26. November 2014

Bund muss sich unmittelbar an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zugesagte Entlastung der Kommunen von den Kosten der Eingliederungshilfe auch tatsächlich umgesetzt wird. Die als Kostenbeteiligung des Bundes im Zuge der Einführung eines Bundesteilhabegesetzes zugesagten 5 Mrd. Euro müssen unmittelbar den Trägern der Eingliederungshilfe zugutekommen. Dies betrifft auch die ab 2015 geplanten jährlichen „Abschlagzahlungen“ an die Länder in Höhe von 1 Mrd. Euro.

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