16. Mai 2017

Für ein vielfältiges, buntes und tolerantes Bayern

„Für ein vielfältiges, buntes und tolerantes Bayern – gegen Diskriminierung und Ausgrenzung“, das fordert der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, zum Internationalen Tag gegen Homo-, Inter*- und Trans*phobie am 17. Mai. „Die Renaissance des Hasses muss gestoppt werden, es darf nicht weggeschaut werden. Ob das staatliche Folter von Homosexuellen in Tschetschenien ist oder Schwulenfeindlichkeit im Münchner Glockenbachviertel.“

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24. Januar 2017

Wirksamkeit von Gemeinderatsbeschlüssen in Obermaiselstein

Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass sämtliche Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, unabhängig von einer im Gesellschaftsvertrag festgelegten Vertretungsregelung nach außen, gemäß Art. 49 BayGO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung ausgeschlossen sind, wenn der Beschluss einer Angelegenheit der OHG einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann?

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Zielgerichtete Gefahrenabwehr durch den Rechtsstaat

Der Landtag setzt sich für ein entschlossenes, besonnenes und effektives Handeln in der Sicherheitspolitik ein. Dabei sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:
– Konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Befugnisse zur Gefahrenabwehr im Sicherheits- und Ausländerrecht und Beseitigung der Defizite beim Gesetzesvollzug;
– Zielgerichtete Abwehr konkreter Gefahren durch eine passgenaue und engmaschige Überwachung von Gefährdern;

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23. Januar 2017

Unser Dringlichkeitsantrag zum Riedberger Horn: Wer mitverdient, kann nicht mitentscheiden

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Stellungnahme des Landratsamts Oberallgäu rechtlich hinsichtlich eines Mitwirkungsverbots nach Art. 49 BayGO bei der Beschlussfassung über den gemeinsamen Teilflächennutzungsplans „Verbindungsbahn Grasgehren-Balderschwang“ überprüfen zu lassen.

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30. November 2016

Türkei: Fortsetzung der massiven Menschenrechtsverletzungen hat Einfrieren der Beitrittsverhandlungen zur Folge

Der Landtag
─ verurteilt den gescheiterten Militärputsch in der Türkei und erkennt die legitime Pflicht der türkischen Behörden zur strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen und Beteiligten an;
─ verurteilt gleichzeitig die repressiven und unverhältnismäßigen Maßnahmen der türkischen Regierung, die gegen die von der türkischen Verfassung geschützten grundlegenden Rechte und Freiheiten sowie gegen die demokratischen Werte verstoßen;
─ stellt fest, dass die gescheiterte Machtübernahme durch das Militär von der Regierung der Türkei nicht als Vorwand dafür herangezogen werden
darf, legitime und gewaltfreie Opposition zu unterdrücken und Journalisten und Medien daran zu hindern, friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben, er ist zutiefst besorgt über die Schließung von über 150 Medieneinrichtungen;

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29. November 2016

Reichsbürger und Rechtsextreme entwaffnen, Waffenrecht verschärfen, Waffenmissbrauch verhindern

Der Landtag wolle beschließen:
I. Der Landtag stellt fest,
1. Die weite Verbreitung und Präsenz von funktionsfähigen Schusswaffen und Schreckschusswaffen ist in hohem Maße besorgniserregend und eine Gefahr für die Sicherheit. Das Waffenrecht muss sich noch deutlicher als bislang an der Gewährleistung der persönlichen und öffentlichen Sicherheit orientieren. 


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