24. Januar 2017

Zielgerichtete Gefahrenabwehr durch den Rechtsstaat

Der Landtag setzt sich für ein entschlossenes, besonnenes und effektives Handeln in der Sicherheitspolitik ein. Dabei sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:
– Konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Befugnisse zur Gefahrenabwehr im Sicherheits- und Ausländerrecht und Beseitigung der Defizite beim Gesetzesvollzug;
– Zielgerichtete Abwehr konkreter Gefahren durch eine passgenaue und engmaschige Überwachung von Gefährdern;

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27. Oktober 2015

Rechtsextremismus und Rassismus entschieden entgegentreten!

Der Landtag spricht all jenen Personen, die sich aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, aufgrund ihrer sexuellen Identität oder ihres politischen bzw. humanitären Engagements von rechtsextremer bzw. rassistischer Gewalt bedroht fühlen, seine volle Solidarität aus und verspricht, sich uneingeschränkt für ihre Sicherheit einzusetzen. Die Bekämpfung des wachsenden Rechtsextremismus muss jetzt bei Politik und Sicherheitsbehörden oberste Priorität haben.
Darüber hinaus verurteilt der Landtag die rechtsextreme und rassistische Stimmungsmache, die derzeit auf widerlichste Weise nicht nur die sozialen Medien, sondern beispielsweise in Form der allwöchentlichen PEGIDA-Demonstrationen auch das Straßenbild bayerischer Städte prägt, aufs Schärfste. Denn unsere Demokratie ist nicht erst dann bedroht, wenn Gewalttaten von Neonazis öffentliches Aufsehen erregen. Die derzeit verstärkt zu beobachtende islam- und flüchtlingsfeindliche Hetze gefährdet das demokratische Klima und bildet den Nährboden für entsprechende Gewalttaten.

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15. Juli 2015

Glücksspielmarkt neu regulieren – Spielerschutz gewährleisten – praxistaugliches Vergabeverfahren für Sportwettenkonzessionen einführen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag mit den Bundesländern eine Reform des Glücksspielstaatsvertrags auszuhandeln. 


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31. März 2014

Zivilgesellschaft stärken – Rechtsextremismus bekämpfen

Dabei sind zivilgesellschaftliche und schulische Projekte wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, eine eigenständige Opfer- und Elternberatung, eine zivilgesellschaftliche Aussteigerhilfe für eine wirksame Strategie gegen Rechtsextremismus unverzichtbar. Zusätzlich müssen weitere Projekte, im Bildungsbereich wie in den Regionen Bayerns, finanziert werden. Dazu müssen auch dafür zuständige Einrichtungen wie die Landeskoordinierungsstelle (LKS) beim Bayerischen Jugendring oder das Bayerische Bündnis für Toleranz angemessen ausgestattet werden. Je nach Zielgruppe ist von frühkindlicher Persönlichkeitsbildung, über Sensibilisierungsarbeit gefährdeter Jugendlicher bis zu Ausstiegsmöglichkeiten aus der Szene für Erwachsene ein breites Spektrum an Projekten anzubieten. Eine Stärkung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten hat oberste Priorität.

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Einrichtung von Interventions- und Beratungsstellen mit einem pro-aktiven Beratungsansatz


Gegenwärtig gibt es in Bayern kein flächendeckendes Angebot an niedrigschwelliger pro-aktiver Beratung für gewaltbetroffene Frauen. Im Rahmen der Umsetzung des GewSchG wurde vom Sozialministerium lediglich in den Jahren 2003 und 2004 ein Modellprojekt zur Erprobung eines pro-aktiven Beratungsansatzes durchgeführt. Trotz positiver Ergebnisse wurde das Modellprojekt nicht in eine Regelförderung überführt.

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27. September 2012

Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 10: Rechtsextreme Aktivitäten in Bayern konsequent bekämpfen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre bisherigen Maßnahmen gegen Rechtsextremismus zur „Präventionsarbeit“, „Überwachungs- und Kontrolldruck auf die rechtsextreme Szene“, „Konsequente Strafverfolgung“ (in Teil B des Handlungskonzepts) sowie „Intensivierung der repressiven und präventiven Maßnahmen“ (Bericht der Staatsregierung vom 26.07.12 zur Umsetzung des „Bayerischen Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus“, S. 22) im Hinblick auf deren Wirksamkeit zu überprüfen und als Teil eines Aktionsprogramms für Bayern „Handeln gegen Rechtsextremismus“ weiterzuentwickeln.

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