26. Januar 2018

Auswirkungen der Erweiterung des Skigebietes am Riedberger Horn auf die Biodiversität

Rund um das Riedberger Horn befinden sich überregional oder landesweit bedeutsame Lebensräume und Artvorkommen. So kommen rund um das Riedberger Horn montane Borstgrasrasen vor, ein europaweit geschützter Lebensraumtyp, der in Bayern bei der letzten Bewertung als unzureichend–sich verschlechternd eingestuft wurde.
Die europaweit geschützte Birkenmaus hat dort vermutlich eines ihrer wenigen Vorkommen in Deutschland. Das Skigebiet Grasgehren hatte in der Skipistenuntersuchung des Landesamtes für Umwelt (LfU, 2006) mit 65,4 Prozent den zweithöchsten Wert an schützenswerten Pflanzengesellschaften von allen Skigebieten Bayerns. Die Planung und Genehmigung einer Erweiterung des Skigebietes muss sich mit diesen außergewöhnlichen Gegebenheiten auseinandersetzen. Bei der Skipistenuntersuchung des LfU fiel das Skigebiet Grasgehren durch auffallend viel Schäden an Gehölzen, an Zwergsträuchern, an der Grasnarbe und an der Humusdecke auf.

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24. Januar 2017

Wirksamkeit von Gemeinderatsbeschlüssen in Obermaiselstein

Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass sämtliche Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, unabhängig von einer im Gesellschaftsvertrag festgelegten Vertretungsregelung nach außen, gemäß Art. 49 BayGO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung ausgeschlossen sind, wenn der Beschluss einer Angelegenheit der OHG einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann?

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8. September 2016

Herausnahme des Riedberger Horns aus der höchsten Schutzzone des Alpenplans II

1.
 a) Welche konkreten „naturschonenden Voraussetzungen“ (Zitat aus der oben erwähnten PM der Staatsregierung) müssten gegeben sein, damit Seilbahnen, Lifte und Skiabfahrten landesplanerisch ermöglicht werden könnten?
b) Wie definiert die Staatsregierung die „Ruhezonen“ gemäß Naturschutzprotokoll der Alpenschutzkonvention, wenn Skigebiete in der Alpenschutzzone C zugelassen werden?

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Herausnahme des Riedberger Horns aus der höchsten Schutzzone des Alpenplans I

1.
 a) Warum wurden die jetzt zur Diskussion stehenden ökologisch bedeutende Bereiche des Wannenkopfes in den Allgäuer Alpen nicht schon bisher in die Schutzzone C des Alpenplans aufgenommen?
1. b) Welche naturschutzfachlichen Entwicklungen sprechen dafür, den Wannenkopf gerade jetzt in die Schutzzone C aufzunehmen und das Riedberger Horn aus der Schutzzone zu verbannen?
1. c) Wie wird sich die Staatsregierung verhalten, falls sich in der Bevölkerung um den Wannenkopf Vorbehalte gegen die Aufnahme des Wannenkopfs in die Alpenschutzzone C rühren?

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