16. Februar 2017

Reduzierung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Bayern

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten, auf welche Weise sie erreichen will, dass auch in Bayern endlich die Vorgaben der EU-Luftreinhaltungsrichtlinie eingehalten werden. Dabei ist unter anderem zu berichten, welche Maßnahmen die Staatsregierung bislang getroffen hat, um diese Belastungen zu reduzieren, welchen Erfolg diese Maßnahmen hatten und welche weiteren Schritte wann mit welchen Zielsetzungen geplant sind.

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10. November 2016

Antrag: Keine Laubbläser und Laubsauger auf staatlichen Liegenschaften

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Einsatz von Laubbläsern und -saugern auf staatlichen Liegenschaften aus ökologischen und Lärmschutz-Gründen zu unterbinden. Weiterhin wird die Staatsregierung aufgefordert, öffentliche Stellen und Privatpersonen über die negativen Auswirkungen der Laubsauger auf die Umwelt zu informieren.

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6. Juli 2016

Luftreinhaltung in bayerischen Städten

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. den für die Landeshauptstadt München geltenden Luftreinhalteplan so ändern zu lassen, dass dieser die erforderlichen wirksamen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2- Grenzwertes enthält;
2. alle weiteren Luftreinhaltepläne zu überprüfen und gegebenenfalls ebenfalls entsprechend zu ändern;
3. die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um bei Grenzwertüberschreitungen entsprechende Maßnahmen problemlos zu ermöglichen.

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31. März 2014

Kein Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg

Mit dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs auf Nürnberger Stadtgebiet würde eine Stadtautobahn entstehen, die zusätzlichen Verkehr in Wohngebiete leiten würde. Durch das höhere Verkehrsaufkommen wird es an einigen Stellen zu dauerhaften Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub und Stickoxiden kommen. Der Planfeststellungsbeschluss wird vom Bund Naturschutz und von Privatpersonen beklagt. Daher ist bis heute nicht ersichtlich ob es je ein Baurecht für dieses fragwürdige Verkehrsprojekt geben wird. Die Verpflichtungsermächtigung ist daher nicht notwendig.

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