Bezahlbaren Wohnraum sichern: GBW – Wohnungsbestand im preisgünstigen Segment erhalten!

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. umgehend zu berichten, mit welchen vertraglichen Voraussetzungen bei der Vergabe der GBW sichergestellt werden soll, dass der GBW-Wohnungsbestand weiterhin sozialverträglich bewirtschaftet wird, und die GBW weiterhin Akteur bei der Schaffung von Sozialwohnraum bleibt;
2. umgehend zu berichten, mit welchen vertraglichen Voraussetzungen erreicht werden soll, dass die Mieterinnen und Mieter nicht für die Verluste der Landesbank bluten müssen, sondern weiterhin in ihren Wohnungen zu angemessenen Bedingungen wohnen können…

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Landesentwicklungsprogramm: Schulen und außerschulische Bildungsangebote

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 8.3 wie folgt zu ändern:
Dem neuen Punkt 8.3.2 „Schulen und außerschulische Bildungsangebote“ (bisher 8.3.1) werden folgende Ziele angefügt:
(Z) Es werden Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gerechtes und leistungsstarkes Angebot sowie eine langfristige Entwicklung von Bildung geschaffen, um Chancengerechtigkeit im bayerischen Bildungssystem herzustellen und nachhaltig das Innovationspotenzial für die gesellschaftliche Entwicklung zu sichern. Das regionale Bildungsgefälle muss überwunden werden…

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Landesentwicklungsprogramm: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 7 wie folgt zu ändern:
Punkt 7.2.3 „Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung“ wird folgendes Ziel angefügt:
(Z) Die öffentliche Wasserversorgung hat als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung zu bleiben.

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Landesentwicklungsprogramm: Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 7 wie folgt zu ändern:
In Punkt 7.1.1 „Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft“ werden folgende neue Ziele eingefügt:
(Z) Landschaften und Landschaftsteile, die sich wegen ihrer Ursprünglichkeit, ihres Wertes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ihres besonderen ökologischen Gefüges oder wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit, wegen ihrer erdgeschichtlichen besonderen Bedeutung sowie ihrer Erholungseignung auszeichnen, sind in der jeweils geeigneten Form vertraglich oder hoheitlich zu sichern und zu pflegen.

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Landesentwicklungsprogramm: Energieversorgung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 6 wie folgt zu ändern:
Punkt 6.1 erhält folgende neue Fassung:
6.1 Grundsätzliches
6.1.1 (G) Das Energieversorgungssystem in Bayern, bestehend aus Anlagen zur Energieerzeugung und -umwandlung, Energienetzen und Energiespeichern, soll langfristig zu einem System klimaneutraler und ressourcenschonender Energieerzeugung umgebaut werden.

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Landesentwicklungsprogramm: Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
Der Punkt 5.4.1 „Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen“ wird durch folgende Ziele ergänzt:
(Z) Die landesweit bedeutsamen Bereiche für die Landwirtschaft werden durch Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den regionalen Raumordnungsplänen konkretisiert und gesichert.
(Z) Die gentechnikfreie Land- und Forstwirtschaft ist umfassend und langfristig zu sichern. Die Etablierung gentechnikfreier Regionen wird gefördert und unterstützt.

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