Warum behauptet das StMWIVT in seiner Antwort auf die Anfrage zum Plenum der Frau Abgeordneten Margarete Bause vom 18.10.2012 zu unterschiedlichen Gesamtkosten für den 2. S-Bahn-Tunnel in München im GVFG-Bundesprogramm, dass es bei der jährlichen Fortschreibung des GVFG-Bundesprogramms Festlegungen des Bundes gäbe, die Gesamtkosten eines Projekts mit dem Realwert zu beziffern, obwohl der Bund keine solchen Festlegungen getroffen hat (siehe Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer vom 7. November auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282)), warum meldet der Freistaat nicht, wie die anderen Bundesländer i.d.R. verfahren, den derzeit aktuellen Kostenstand (Nominalpreise) zum GVFG-Bundesprogramm an, sondern den Realpreise (Bezugsjahr 2006) und welche Folgen hat dies für die Finanzierung des Projektes, wenn zu niedrige Bundesfinanzhilfen beantragt werden?
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