Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst darüber zu berichten, an welchen bayerischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wehrtechnische, wehrmedizinische oder sonstige militärrelevante Forschung betrieben wird, in welchem Umfang die Staatsregierung selbst entsprechende Forschungsprojekte fördert und in welchem Umfang entsprechende Forschung in Form von Drittmittel-Projekten stattfindet;
– die Bestrebungen an bayerischen Hochschulen zu unterstützen, in Form von Selbstverpflichtungen auf die Beteiligung an Forschungsprojekten mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung zu verzichten (Zivilklausel);
– Transparenz über die Eckdaten aller öffentlich und privat finanzierten Drittmittelprojekte an bayerischen Hochschulen herzustellen;
– Rüstungstechnologie-Folgenabschätzungen gezielt zu unterstützen;
– sich künftig aus der Förderung aller Forschungsvorhaben zurückzuziehen, die hauptsächlich militärischen Zwecken dienen.
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