Verlässlichkeit für Berufsschulen, Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Flüchtlinge einräumen
Der Landtag wolle beschließen:
Um den Berufsschulen, Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern wie Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und -bewerbern Planungssicherheit zu gewährleiten, wird die Staatsregierung aufgefordert,
– eine entsprechende Anzahl von Berufsschulplätzen zu schaffen, damit alle berufsschulpflichtigen Flüchtlinge zur Schule gehen können, und
– durch einen Erlass auf Landesebene jungen Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung – ohne feste Altersgrenze – plus zwei weiteren Jahren zum Zweck der Berufspraxis einzuräumen.