Mindeststandards für neue Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende in Bayern festlegen!
Die Staatsregierung plant die Errichtung einer neuen Erstaufnahmeeinrichtung in Bayern. Dabei scheint bisher die Auswahl eines geeigneten Standorts und Gebäudes im Vordergrund zu stehen, während die qualitativen Bedingungen der Unterbringung und des sozialen Umfelds keine Rolle spielen.
Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, bei der Errichtung neuer Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern ein Modell zu erproben, welches der EU-Rahmenrichtlinie 2003/9 entspricht und den Anforderungen an eine humanitäre Flüchtlingspolitik gerecht wird.