9. März 2017

Angemessene Unterbringung von queeren Geflüchteten in Bayern

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass
─ schwule, lesbische, bisexuelle, transgender und intersexuelle Geflüchtete auf eigenen Wunsch in Gemeinschaftsunterkünften in größeren Städten mit geeigneten Beratungsangeboten sowie einer entsprechenden Infrastruktur untergebracht werden und 

─ queere Geflüchtete alternativ auf eigenen Wunsch in einer eigens für sie zu schaffenden Einrichtung untergebracht werden können. 
Die Kommunen sollen beim Ausbau der Infrastruktur für die geeignete Unterbringung von queeren Geflüchteten vom Freistaat Bayern unterstützt werden. 
Ferner wird die Staatsregierung aufgefordert, eine Landeskoordinierungsstelle für queere Geflüchtete einzusetzen, wie es die Bundesländer Sachsen und Niedersachen bereits getan haben. 


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8. Februar 2017

Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ aufgrund der deutlichen Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan Abschiebungen bis zur nächsten Innenministerkonferenz auszusetzen, 

─ sich bei der nächsten Innenministerkonferenz und im Bundesrat dafür einzusetzen, dass angesichts der deutlich verschlechterten Situation die Sicherheitslage in Afghanistan neu bewertet wird. 


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23. Januar 2017

Keine Ausbildungs- und Arbeitsverbotsregelungen für Flüchtlinge in Bayern

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die Regelungen des Bundesintegrationsgesetzes in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie Geduldeten wie in den anderen Bundesländern auch umzusetzen und keinen Sonderweg zu beschreiten, der Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt verhindert; 

─ die Anweisung des Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr vom 19. Dezember 2016, die alle Geflüchteten in Bayern mit Ausnahme derer aus fünf bestimmten Herkunftsländern von Berufsausbildung und Arbeit ausschließen will, aufzuheben; 


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10. November 2016

Ja zur Integration junger Geflüchteter in Ausbildung und Arbeitsmarkt, ja zur Ausbildungsbereitschaft der bayerischen Wirtschaft!

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die zum 1. September 2016 erlassene Weisung des bayerischen Innenministeriums zum „Vollzug des Ausländerrechts; Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten“ zurückzunehmen; 

─ den Ermessensspielraum der regionalen Ausländerbehörden bei der Erteilung von Ausbildungserlaubnissen zur Umsetzung der von der bayerischen Wirtschaft geforderten und im Bundesintegrationsgesetz aufgenommenen 3-plus-2-Regelung (sicherer Aufenthaltstitel während der dreijährigen Ausbildung und zwei weiterer Praxisjahre) zugunsten der Ausbildung der jungen Geflüchteten auszuschöpfen; 


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29. September 2016

Ausbildung und Arbeitsaufnahme bei der Integration von Flüchtlingen nicht behindern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Innenministeriellen Schreiben vom 1. September 2016 vorgesehene Restriktion bei der Erteilung der Duldung zum Zwecke der Ausbildung abzuschaffen und damit die Integration junger Flüchtlinge durch Arbeit voranzutreiben.

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17. Juni 2016

Sichere Unterkünfte für queere Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Die Staatsregierung wird aufgefordert, mündlich und schriftlich darüber zu berichten:
─ welche Maßnahmen die Staatsregierung seit Juni 2015 ergriffen hat, um eine sichere Unterbringung der besonders vulnerablen Gruppe der queeren Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Bayern zu ermöglichen; 

─ im Besonderen soll darüber berichtet werden, wie Unterkünfte sicherer gestaltet wurden, Angriffe innerhalb der Unterkünfte verhindert werden, wie viele Asylbewerber und Asylbewerberinnen auf eigenen Wunsch hin umziehen durften und wie eine flächendeckende fachspezifische Asylsozialberatung ermöglicht wird.

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16. Februar 2016

Für eine bessere Asylsozialarbeit: Mehr Personal einstellen, Qualitätsstandards sichern

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– umgehend für die Umsetzung des im Jahr 2014 zugesagten Betreuungsschlüssels bei der Asylsozialberatung von 1 : 100 in den Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. 1 : 150 in den Gemeinschaftsunterkünften zu sorgen, 

– sicherzustellen, dass es keine unbetreuten Unterkünfte in Bayern gibt, 

– dafür Sorge zu tragen, dass die Trägerschaft bei der Asylsozialberatung weiterhin in Verantwortung der freien Wohlfahrtspflege erfolgt. 


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Recht auf Schule für Flüchtlingskinder umsetzen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu berichten
– wie zukünftig gewährleistet werden soll, dass auch Flüchtlingskinder spätestens drei Monate nach ihrer Ankunft in Bayern eingeschult werden; 

– wie eine angemessene Beschulung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Rückkehreinrichtungen sichergestellt wird und gewährleistet wird; 

– auf welcher Rechtsgrundlage die Entscheidung basiert, die betroffenen Schülerinnen und Schüler von einem weiteren regulären Schulbesuch auszuschließen, und stattdessen nur noch eine Notbeschulung in den Rückkehrzentren bereitzustellen. 


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