18. Juni 2020

Betonflut eindämmen: Grünes Antragspaket zum Schutz unserer Lebensgrundlagen und Kulturlandschaft

Unsere Flächen werden zunehmend zu einem knappen Gut: 2018 wurde in Bayern täglich die Fläche von 14 Fußballplätzen unter Beton und Asphalt begraben. Parkplätze, Hallen, Einkaufszentren, Zufahrtsstraßen, aber auch dringend benötigter Wohnraum verschlingen Hektar um Hektar. Wir müssen unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen und unsere bayerische Kulturlandschaft erhalten. Dafür muss der Flächenverbrauch auf das notwenige Maß beschränkt werden.

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12. Juli 2019

Betonflut eindämmen – Unser neuer Gesetzentwurf im Wortlaut

Der ausufernde und ungezügelte Flächenfraß zerstört unsere Natur, unsere gewachsenen Kulturlandschaften und unsere Landwirtschaft.
Der bayernweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Landschaft und Natur in Siedlungs- und Verkehrsfläche – lag zuletzt (2017) bei rund 11,7 ha pro Tag. Das ist viel zu viel.

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9. Mai 2017

Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) – Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch

Der ausufernde und ungezügelte Flächenfraß zerstört unsere Natur, unsere gewachsenen Kulturlandschaften und unsere Landwirtschaft.
B) Lösung
Im Bayerischen Landesplanungsgesetz wird der Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf höchstens 4,7 ha am Tag begrenzt.

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8. Februar 2017

Innen- vor Außenentwicklung – Keine Aufweichung im Bauplanungsrecht

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt der neu vorgesehene § 13b im Baugesetzbuch (BauGB), der befristet bis 31. Dezember 2019 bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglichen soll, ersatzlos gestrichen wird

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Schutz der Bayerischen Kulturlandschaft – Zersiedelung stoppen (Landesentwicklung II)

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die im Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms enthaltenen neuen Regelungen zur „Lockerung des Anbindegebots“ ersatzlos zu streichen. Die heute geltenden Grundsätze und Ziele zum Schutz der Landschaft vor Zersiedelung sollen weiterhin Bestand haben. Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, von der geplanten Erleichterung von Zielabweichungsverfahren abzusehen.

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6. Mai 2015

Ökologisches Landesentwicklungsprogramm für Bayern auf den Weg bringen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein neues Landesentwicklungsprogramm für Bayern auf den Weg zu bringen. Oberstes Ziel muss dabei die Einbettung klimafreundlicher Konzepte in allen Teilbereichen und eine ernste Berücksichtigung des demografischen Wandels sein.

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20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 7 wie folgt zu ändern:
In Punkt 7.1.1 „Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft“ werden folgende neue Ziele eingefügt:
(Z) Landschaften und Landschaftsteile, die sich wegen ihrer Ursprünglichkeit, ihres Wertes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ihres besonderen ökologischen Gefüges oder wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit, wegen ihrer erdgeschichtlichen besonderen Bedeutung sowie ihrer Erholungseignung auszeichnen, sind in der jeweils geeigneten Form vertraglich oder hoheitlich zu sichern und zu pflegen.

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Landesentwicklungsprogramm: Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
Der Punkt 5.4.1 „Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen“ wird durch folgende Ziele ergänzt:
(Z) Die landesweit bedeutsamen Bereiche für die Landwirtschaft werden durch Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den regionalen Raumordnungsplänen konkretisiert und gesichert.
(Z) Die gentechnikfreie Land- und Forstwirtschaft ist umfassend und langfristig zu sichern. Die Etablierung gentechnikfreier Regionen wird gefördert und unterstützt.

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