9. Dezember 2021

Mögliche Ansiedlung der Firma Intel in Penzing

Ich frage die Staatsregierung, inwieweit sie über die Pressemeldungen der letzten Tagen hinausgehende Erkenntnisse hat, dass das Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Penzing
als Produktionsstandort für den Chiphersteller Intel nicht mehr infrage kommt, welche Maßnahmen sie betrieben hat, damit der Standort Penzing für die Firma Intel weiterhin infrage kommen könnte und wann die Entscheidung über die Standortwahl des Unternehmens final erwartet wird?

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23. November 2021

Erneute Nachfragen zu Flächen des Staatsguts Achselschwang

Ich frage die Staatsregierung im Anschluss an deren Antwort auf meine Anfrage zum Plenum vom 27.10.2021 (Drs. 18/18693), welche konkreten Auswirkungen die Erklärung der „Unentbehrlichkeit“ durch das Staatsgut Achselschwang hat, in wie vielen Fällen in den letzten zehn Jahren in Oberbayern (alternativ: im Landkreis Landsberg/Lech) trotz einer solchen Unentbehrlichkeitserklärung staatliche Grundstücke vergeben wurden und ob sich die Einschätzung betreffend der Unentbehrlichkeit der aktuell in Frage stehenden Fläche
des Staatsguts Achselschwang in den letzten 20 Jahren geändert hat?

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19. Oktober 2021

Flächen des Staatsguts Achselschwang

Es gibt noch keine formale Anfrage des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) an das Staatsgut Achselschwang auf Stellungnahme zur Entbehrlichkeit von Flächen des Staatsgutes Achselschwang. Die formale Anfrage ist erst mit dem Abschluss der Bauleitplanung nötig und sinnvoll. Diese ist noch nicht abgeschlossen, so dass bisher noch keine Erklärung der Bayerischen Staatsgüter (BaySG) zur Entbehrlichkeit notwendig war. Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Industrieansiedlung möglicher Firmen auf Flächen des Stillerhofes wurde die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Gabriele Triebel vom 11.05.2021 betreffend „Verkauf von Staatswaldflächen für eine Industrieansiedlung in der Nähe des Guts Stillern, Gemeinde Penzing, Landkreis Landsberg am Lech“ am 12.07.2021 beantwortet.

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6. Juli 2021

Gespräche über die Ansiedlung der Firma Steico auf Flächen in der Nähe des Guts Stillern

Hiermit frage ich die Bayerische Staatsregierung, ob bei Gesprächen mit den Gemeindeverwaltungen oder Gemeinderät*innen der Kommunen Schwifting oder Penzing in den Jahren 2020 und 2021 bezüglich einer etwaigen Ansiedlung der Firma Steico auf Flächen nahe des Guts Stillern an der A96, welche sich im Besitz des Staatsguts Achselschwang befinden, Vertreter*innen der bayerischen Staatsministerien, nachgelagerter Behörden oder der Bayerischen Staatsforsten mit eingebunden waren, welche Rollen diese Vertreter*innen jeweils hatten und von jeweils welchen Staatsministerien die Vertreter*innen kamen?

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1. Juli 2021

Krankenhausneubau im westlichen Landkreis Starnberg

Einige der geplanten Standorte für den Krankenhausneubau im westlichen Landkreis Starnberg sind sehr umstritten. Einer der Standorte liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und in einem regionalen Grünzug. Es ist deshalb sehr genau zu prüfen, ob nicht geeignetere Alternativen vorliegen.

1. Welchen räumlichen Suchraum umfasste die Standortplanung für den geplanten Krankenhausneubau?
Dazu teilt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) Folgendes mit: Die krankenhausplanerische Bedarfsfeststellung, die u.a. Voraussetzung für die staatliche
Investitionskostenfinanzierung ist, gilt für die Gemeindegebiete Herrsching und Seefeld.

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15. Juni 2021

Forst Kasten

Die Heiliggeistspital-Stiftung München ist Eigentümerin von ca. 840 ha Wald im Süden Münchens, u.a. im Forst Kasten. Die Stiftung möchte im Forst Kasten auf 9,5 ha (um einer Vorprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung [UVP] zu entgehen, die ab 10 ha vorgeschrieben ist) den Wald roden und einen Pachtvertrag mit der Firma Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH, die dort eine Kiesgrube errichten will, schließen. Es handelt sich um Bannwald in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Regierung von Oberbayern hat als Aufsichtsbehörde in drei Stellungnahmen (den Fragestellern bekannte Aktenzeichen [Az.] jeweils 12.1-1222.3 M/H 02) dargelegt, dass die Stadträtinnen bzw.
Stadträte, die im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München am 20.05.2021 über die Zuschlagserteilung an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH abstimmen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 02457), als Organ der Stiftung und nicht als gewählte kommunale Mandatsträger handeln und im Falle einer Nichtzustimmung mit hohen Schadensersatzforderungen und juristischen Konsequenzen konfrontiert werden, also keine andere Wahl haben, als den Zuschlag an die Gebrüder Huber Bodenrecycling GmbH zu erteilen. Das bedeutet, dass die Stadträtinnen bzw. Stadträte den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern zufolge gegen ihre politische Überzeugung abstimmen müssen, um nicht juristisch belangt zu werden. Einige grundsätzliche und
für die Entscheidung erhebliche Fragen sind aus Sicht der Fragesteller jedoch noch offen und in den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern nicht angesprochen oder berücksichtigt worden. Den Fragestellern ist bewusst, dass diese offenen Fragen von der Staatsregierung nun nicht mehr vor der Abstimmung im Sozialausschuss der Landeshauptstadt München beantwortet werden können.
1.1 Hat die Regierung von Oberbayern in ihren Stellungnahmen die Ausrufung des Klimanotstands in München berücksichtigt?

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8. Juni 2021

Auswirkungen der geplanten Rodung des Lehmholzes bei Teublitz

Die Gemeinde Teublitz plant im Lehmholz, einem Waldgebiet der Bayerischen Staatsforsten (BaySF), ein 21 Hektar großes Gewerbe- und Industriegebiet. Das Lehmholz zeichnet sich durch zahlreiche Feuchtstandorte aus, denen gerade vor dem Hintergrund der Klimaüberhitzung hohe Bedeutung zukommt. Die ökologische Wertigkeit wird durch die Nachweise zahlreicher seltener und geschützter Arten gut dokumentiert.

1. a) Handelt es sich beim Lehmholz um einen historisch alten Waldstandort?
Detaillierte Informationen zur Waldhistorie des Lehmholzes liegen nicht vor und können in der vorgegebenen Antwortfrist auch nicht erhoben werden. Öffentlich zugängliche historische Karten im Bayernatlas legen jedoch nahe, dass das Lehmholz zumindest seit mehr als 100 Jahren bewaldet ist.
b) Welche besonderen ökologischen Eigenschaften weisen historisch alte Waldstandorte im Vergleich zu Neuaufforstungen auf ehemaligen Ackerstandorten auf?
Es kann davon ausgegangen werden, dass Standorte mit einer langen Waldtradition eine waldtypische Bodencharakteristik sowie Flora und Fauna ausbilden. Auf Neuaufforstungsflächen bilden sich diese charakteristischen Eigenschaften dann im Zeitverlauf aus und sind hierbei u.a. von Art und Lage der Aufforstung abhängig.

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11. Mai 2021

Verkauf von Staatswaldflächen für eine Industrieansiedlung in der Nähe des Guts Stillern, Gemeinde Penzing, Landkreis Landsberg am Lech

Dem Vernehmen nach laufen derzeit konkrete Planungen für die Errichtung eines großen holzverarbeitenden Betriebs im Bereich des Guts Stillern im Gemeindegebiet Penzing, Landkreis Landsberg am Lech.
Hiermit fragen wir die Bayerische Staatsregierung:
1. a) Ist es korrekt, dass die Bayerischen Staatsforsten planen, eine Fläche am Staatsgut Stillern im Gemeindegebiet Penzing an ein Unternehmen für Bauprodukte zu verkaufen?
b) Falls ja, um wie viele Hektar geht es?
c) Falls ja, wie viele Hektar Wald müssten für das infrage stehende Projekt gefällt werden?

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20. April 2021

Verkauf von Staatswaldflächen für ein geplantes Gewerbegebiet in Teublitz

Hiermit frage ich die Bayerische Staatsregierung, ob die Staatswaldfläche, die für das geplante Gewerbegebiet an der Autobahnausfahrt Teublitz vorgesehen ist, bereits von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) durch eine Stellungnahme bzgl. Qualität bzw. Wertigkeit des Grundstücks bewertet wurde, wie sich der aktuelle Verhandlungsstand der Staatsregierung bzw. BaySF mit der Stadt Teublitz darstellt und wann der Bayerische Landtag über einen Verkauf des Grundstücks entscheidet bzw. die Weitergabe des Grundstücks an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) geplant ist?

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29. Oktober 2019

Flächenspar-Initiative der Staatsregierung in den Kommunen und Regionen

1. a) Hat die Staatsregierung die Einsetzung der Flächensparmanager an den Regierungen bereits vorgenommen (vgl. Kabinettsbeschluss vom 16. Juli 2019)?
b) Handelt es sich dabei um neu geschaffene Stellen, die gemäß der gängigen Praxis an den Regierungen besetzt werden bzw. wurden?
c) Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Flächensparmanager in den Behörden?

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