Heimfallregelung bei Wasserkraftwerken in Bayern
Der Heimfall, also der Rückfall eines Kraftwerks in den Besitz des Freistaates Bayern, steht in den kommenden Jahren für mehrere Wasserkraftwerke an. In Bayern verankerte Kraftwerksbetriebe scheinen regionalen Bedürfnissen am besten Rechnung tragen zu können. Zudem könnten durch Rekommunalisierung die Bürgerinnen und Bürger vor Ort direkt an der Wertschöpfung beteiligt werden. Die Option des Heimfalls und die damit verbundenen künftigen Betreibermodelle müssen daher jetzt beleuchtet werden.
1.a) Wie definiert die Staatsregierung die Heimfallregelungen?
Heimfall ist ursprünglich im Erbbaurecht begründet. Hier wird zwischen Heimfall bei vorzeitigem Erlöschen der Bewilligung (z. B. infolge Insolvenz oder betriebswirtschaftlich bedingtem Verzicht auf die bewilligte Nutzung) und Heimfall bei Fristablauf unterschieden.