9. März 2017

Unser Dringlichkeitsantrag: Gundremmingen stilllegen bis die Störfallbeherrschung hergestellt ist

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die beiden Blöcke des Atomkraftwerks Gundremmingen stillzulegen, bis die Vorschriften des Kerntechnischen Regelwerks vollumfänglich eingehalten sind, weil einer der drei Stränge des Notkühlsystems nicht erdbebensicher ist und das System der zusätzlichen Nachwärmeabfuhr (ZUNA) keinen adäquaten Ersatz darstellt, da es weder die gleiche Funktion erfüllen kann, noch ein redundantes System darstellt. Zudem besteht das ZUNA auch aus qualitativ schlechteren Bauteilen und hat keinen Zwischenkühlkreislauf.

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11. November 2015

Kraft-Wärme-Kopplung als stabilen Pfeiler der Energiewende gestalten

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen und insbesondere im Bundesrat dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
─ die Zielsetzung festgeschrieben wird, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 25 Prozent der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen erfolgen soll, 

─ dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes die Zusatzförderung für gasbetriebene KWK-Bestandsanlagen auf 2 Cent/kWh erhöht wird, 

─ dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes der Bonus für die Umstellung von Kohle auf Gas auf 1 Cent/kWh erhöht wird. 


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25. März 2015

Atom-Rückstellungen sichern – Atomkonzerne nicht aus der Verantwortung entlassen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen für den Rückbau der Atomkraftwerke und für die Entsorgung des Atommülls der Verfügung der Atomkraftwerksbetreiber entzogen werden und die Gelder in eine sichere Form, wie etwa einen öffentlich-rechtlichen Fonds, übergeführt werden.
Dabei soll sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass sowohl die tatsächliche wie auch die finanzielle Verantwortung bei den Atomkraftwerksbetreibern bleibt.

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15. Mai 2014

Überführung der Atomrückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds – keine Entlassung der Atomkraftwerksbetreiber aus der Haftung

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag fordert die Staatsregierung auf,
1. sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Rückstellungen der AKW-Betreiber für die atomrechtlich gebotenen Entsorgungsschritte (Stilllegung und Abbau von Kernkraftwerken, Brennelemententsorgung, Entsorgung radioaktiver Betriebsabfälle) in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen; 


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11. Dezember 2013

Sicherheitsanforderungen bei der geplanten Leistungserhöhung beim Atomkraftwerk Gundremmingen

Der Landtag wolle beschließen: Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Leistungserhöhung beim Atomkraftwerk Gundremmingen eine Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission einzuholen, die Studie „Risiken des Betriebs des Kernkraftwerks Gundremmingen unter besonderer Berücksichtigung der beantragten Leistungserhöhung“ von Univ. Prof. Wolfgang Renneberg bei der Bewertung des Antrags zu berücksichtigen, sowie die Argumentation des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 19. Juni 2013 zur Sicherheit des atomaren Zwischenlagers Brunsbüttel zu beachten.

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18. November 2013

Beteiligung des Freistaats Bayern an der Strategischen Umweltprüfung zur „Energiestrategie Tschechien“

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Angebot der tschechischen Regierung zur Beteiligung an der Strategischen Umweltprüfung zur Fortschreibung der „Energiestrategie Tschechien“ anzunehmen und das Interesse des Freistaats umgehend förmlich gegenüber der tschechischen Regierung zu erklären.

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22. Mai 2012

Bayerische Möglichkeiten nutzen um Temelin-Ausbau zu verhindern

Der Bayerische Landtag stellt fest:
Die tragischen Ereignisse von Fukushima und Tschernobyl, die Unfälle in Harrisburg, Windscale und Majak zeigen, dass die Gefahren der Atomtechnologie nicht beherrschbar und ihre Auswirkungen verheerend sind. Die Schäden eines Unfalls lassen sich nicht auf einen begrenzten Raum einschränken. Selbst die Gefahren der radioaktiven Niedrigstrahlung lassen sich bis heute nicht verlässlich einschätzen, wie die KiKK-Studie oder die Studie über die „verlorenen Mädchen“ beweist. Die Verseuchung der Erde durch den Uranabbau ist ungebremst und bis heute vielen Menschen nicht bekannt. Die Probleme der Endlagerung sind auch über 50 Jahre nach dem Einstieg in diese Technologie noch immer ungelöst.

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16. März 2012

Bericht über den Schutz von Atommülllagern in Bayern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit baldmöglichst in einer der nächsten Sitzungen einen schriftlichen und mündlichen Bericht über die Sicherheit von Atommülllagern in Bayern zu geben. Besonders sensible Informationen können in einer abgespaltenen, nichtöffentlichen Sitzung gegeben werden.

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