5. Dezember 2016

Surferwelle an der Dianabad-Schwelle im Englischen Garten

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten, Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen
vom 04.11.2016, mit den Antworten des Staatsministers der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Dr. Markus Söder, vom 05.12.2016 (kursiv dargestellt)

Medienberichten der Bild-Zeitung vom 02.05.2013 zufolge kündigte der Bayerische Finanzminister Dr. Markus Söder an, sich für die geregelte und sichere Nutzung einer zweiten Surferwelle an der Dianabadbrücke im Englischen Garten in München einzusetzen. Unter anderem ist in dem Zeitungsbericht zu lesen, dass der Finanzminister ein Gutachten in Auftrag gegeben habe, welches bereits im Mai 2013 vorliegen solle. Außerdem würden Experten die Haftungsfrage prüfen. Noch am 25.02.2014 wurde dem Münchner Stadtrat in der Sitzung des Umweltausschusses von Seiten des Referats für Gesundheit und Umwelt schriftlich laut Beschlussvorlage berichtet, dass die Prüfung des Bayrischen Finanzministeriums zur Haftungsproblematik noch nicht abgeschlossen sei. Seit dem sind keine weiteren öffentlichen Informationen zu finden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann, MdL vom 4. November 2016 betreffend der Surferwelle an der Dianabadschwelle im Englischen Garten wird wie folgt beantwortet:

1. a) Liegt das Ergebnis des im Mai 2013 von Finanzminister Söder angekündigten Gutachtens mittlerweile vor?
b) Falls ja, wie lautete es?
c) Falls nein, warum nicht?
zu 1. a) bis c): Das vom Staatlichen Bauamt München I in Auftrag gegebene technische Gutachten betreffend die Dianabadschwelle liegt vor. In dem Gutachten wurden Maßnahmen zur Verhinderung von Kollisionen zwischen Surfern und Badenden aufgezeigt.

2. Wo wurde das Gutachten veröffentlicht?
zu 2.: Das Gutachten diente der Ermittlung und Untersuchung des Sachverhalts. Es war nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

3. Mit welchem Ergebnis wurden die Prüfungen zur Haftungsproblematik mittlerweile abgeschlossen?
zu 3.: Die Prüfung kam zum Ergebnis, dass bei Aufrechterhaltung des bestehen den Bade- und Surfverbots keine Haftung bestehe, sofern weiterhin ausreichende Maßnahmen zur Verkehrssicherung ergriffen werden.
Die aufgezeigten Maßnahmen zur Risikominimierung wurden von der Bayerischen Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen bereits im Frühjahr 2014 durchgeführt und abgeschlossen:

  • Um die Schwimmer beim Herantreiben vom Wasser aus zu warnen, wurden vor der Schwelle deutlich, frühzeitig und wiederholt Warnschilder mit Gefahren- und Entfernungshinweisen sowie Piktogrammen angebracht.
  • Um das Festhalten und Aussteigen zu erleichtern bzw. sogar erst möglich zu machen, wurde 30 cm über der Wasseroberfläche quer zur Fließrichtung ein Stahlseil mit Kunststoffummantelung gespannt.
  • Auf der linken Gewässerseite an der sanierten westlichen Kaimauer wurde 5 cm über dem Wasserspiegel auf einer Länge von ca. 10 m ein Haltegeländer montiert.

4. a) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung bezüglich dem Surfverhalten im Englischen Garten vor? b) Wie sehen die jährlichen Unfallzahlen mit Personenschäden an den jeweiligen Wellen im Englischen Garten in den letzten zehn Jahren aus?
zu 4. a) und b): Die Dianabadschwelle wird insbesondere in den Sommermonaten durch Surfer genutzt. Zwischenfälle aufgrund der Interaktion von Badenden und Surfern sind im Bereich der Dianabadschwelle nicht bekannt. Die Eisbach welle am Haus der Kunst liegt im Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt München.

5. Wie und durch wen wird das Badeverbot an der Dianabadbrücke praktisch umgesetzt und überwacht?
zu 5.: Auf das bestehende Bade- und Surfverbot wird durch Schilder ausdrücklich hingewiesen. Die Einhaltung des Verbots wird von der Verwaltung des Englischen Gartens im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten kontrolliert.

6. Welche Relevanz haben Denkmalschutzbestimmungen bei der Realisierung von Sicherheitsvorkehrungen an der Dianabad-Schwelle?
zu 6.: Bei Eingriffen in das Gartendenkmal Englischer Garten sind grundsätzlichdie Belange des Denkmalschutzes zu beachten. Diese können bei der Realisierung von Sicherheitsvorkehrungen an der Dianabadschwelle auch eine Rolle spielen.

7. Zu welcher Risikobewertung kommt die Staatsregierung bezüglich des Surfens an der Dianabadbrücke?
zu 7.: Grundsätzlich ist ein Aufenthalt im Bereich von Wehranlagen als gefährlich einzustufen. Das Risiko im Bereich der Dianabadschwelle liegt aber im Wesentlichen in dem möglichen Zusammentreffen von Surfern und Badenden.

8. a) Will sich die Staatsregierung weiter für eine geregelte und sichere Nutzung des Surfens im Englischen Garten einsetzen? b) Mit welchen konkreten Maßnahmen? c) Bis wann ist mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen?
zu 8. a) bis c): Ziel der Staatsregierung ist es, die Dianabadschwelle zu erhalten. Zu den getroffenen Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Für den Bereich der Eisbachwelle am Haus der Kunst ist, wie oben bereits erwähnt, die Landeshauptstadt München verantwortlich.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.