9. Oktober 2009

Stromtod verhindern – Zwischenbilanz für Bayern vorlegen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit über den Stand der Umsetzung des § 53 BNatSchG in Bayern zu berichten.

Der Bericht sollte insbesondere Folgendes beinhalten:
– Wie viele der gefährlichen Mittelspannungsmasten seit Inkrafttreten des § 53 BNatSchG in Bayern nachgerüstet wurden.
– Wie viele Mittelspannungsmasten noch nachzurüsten sind.
– Ob die Nachrüstung aller Mittelspannungsmasten bis zum Ende der Frist 2012 im bisherigen Tempo zu realisieren ist.
– Wie viele neue Masten seit Inkrafttreten des § 53 BNatschG in Bayern errichtet wurden.
– Ob die neu errichteten Masten dem technischen Standard (Maßnahmenkatalogs „Vogelschutz an Freileitungen“ von 1991) entsprechen und welche Behörde dies in Bayern überprüft.
– Ob der Staatsregierung Erkenntnisse vorliegen, die eine Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs „Vogelschutz an Freileitungen“ von 1991 erforderlich machen, und wenn ja, welche Erkenntnisse dies sind.
– Welche Bemühungen die Staatsregierung unternimmt, um eine Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs „Vogelschutz an Freileitungen“ von 1991 zu erreichen.
– Ob bei Neubau und Elektrifizierung von Bahnstrecken seitens der bayerischen Naturschutzbehörden kontrolliert wird, inwieweit die Bahn sich an ihre interne Vorschrift DS 997.9114 hält, wenn ja, welche Ergebnisse diese Kontrollen brachten.

Begründung:
Der 2002 eingeführte § 53 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) sieht vor, dass mit einer Frist von zehn Jahren an bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen notwendige Maßnahmen durchzuführen sind, um Vögel vor Stromschlag zu schützen. Nach einem Bericht im Münchner Merkur vom 30. Juli 2008 ist ein Seeadler im Landkreis Schwandorf an einem Strommasten verendet. Laut einer Presseinformation des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V. vom 8. Juli 2009 ist nun ein weiterer junger Seeadler an einem bislang als ungefährlich eingestuften Strommasten verendet. Es ist an der Zeit, eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des § 53 BNatSchG in Bayern vorzulegen.

<<<< Unserer Antrag wurde am 01.12.2009 im Plenum angenommen.