11. Dezember 2013

Sicherheitsanforderungen bei der geplanten Leistungserhöhung beim Atomkraftwerk Gundremmingen

Antrag – der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Martin Stümpfig, Rosi Steinberger, Markus Ganserer, Ulrich Leiner, Dr. Christian Magerl, Jürgen Mistol, Thomas Mütze, Gisela Sengl und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Dezember 2013

Sicherheitsanforderungen bei der geplanten Leistungserhöhung beim Atomkraftwerk Gundremmingen  

Der Landtag wolle beschließen: Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Leistungserhöhung beim Atomkraftwerk Gundremmingen eine Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission einzuholen, die Studie „Risiken des Betriebs des Kernkraftwerks Gundremmingen unter besonderer Berücksichtigung der beantragten Leistungserhöhung“ von Univ. Prof. Wolfgang Renneberg bei der Bewertung des Antrags zu berücksichtigen, sowie die Argumentation des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 19. Juni 2013 zur Sicherheit des atomaren Zwischenlagers Brunsbüttel zu beachten.

Begründung:
Beim laufenden Genehmigungsverfahren zur beantragten Leistungserhöhung beim Atomkraftwerk Gundremmingen liegt nach Medienberichten bereits ein neuer Genehmigungsentwurf der Bayerischen Staatsregierung beim Bundesumweltministerium vor. Nach der Vorlage eines früheren Genehmigungsentwurfs des Bayerischen Umweltministeriums ergaben sich bei Beratungen der Reaktorsicherheitskommission umfangreiche Nachfragen und Prüfaufträge. Es ist daher absolut sachgerecht, den neuen Genehmigungsentwurf ebenfalls der Reaktorsicherheitskommission  vorzulegen, um zu klären, ob die aufgeworfenen Mängel des alten Genehmigungsentwurfs beseitigt sind. Im November dieses Jahres wurde im Wissenschaftszentrums Augsburg eine neue Studie von Universitäts-Professor Wolfgang Renneberg vom Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften in Wien der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese Studie zeigt sowohl rechtliche als auch technische Sachverhalte auf, die erhebliche Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des bestehenden Antrags wecken. Das Urteil des OVG Schleswig zur Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel berücksichtigt die neuen Erkenntnisse über Gefahren für atomare Anlagen durch so genannte Einwirkungen von außen, insbesondere im Hinblick auf Panzer brechende Waffen und Flugzeugabstürze. In der Begründung zu dem Urteil, dass die Aufhebung der bestehenden Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel zum Inhalt hat, werden erhebliche Konsequenzen für die Sicherheit atomarer Anlagen eingefordert. Für eine sachgemäßen Behandlung des vorliegenden Antrags zur Leistungserhöhung des AKW Gundremmingen ist eine Berücksichtigung der drei genannten Punkte unerlässlich.

+++++++++++++

Hier finden Sie meine entsprechende Pressemitteilung.