17. Juni 2016

Sichere Unterkünfte für queere Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Unser Antrag vom 17.06.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, mündlich und schriftlich darüber zu berichten:

─  welche Maßnahmen die Staatsregierung seit Juni 2015 ergriffen hat, um eine sichere Unterbringung der besonders vulnerablen Gruppe der queeren Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Bayern zu ermöglichen;

─  im Besonderen soll darüber berichtet werden, wie Unterkünfte sicherer gestaltet wurden, Angriffe innerhalb der Unterkünfte verhindert werden, wie viele Asylbewerber und Asylbewerberinnen auf eigenen Wunsch hin umziehen durften und wie eine flächendeckende fachspezifische Asylsozialberatung ermöglicht wird.

Begründung:
Mit dem Antrag: „Angemessene Unterbringung von queeren Flüchtlingen in Bayern“ (Drs. 17/6818) forderte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Juni 2015, dass queere Geflüchtete auf eigenen Wunsch in geeignete Gemeinschaftsunterkünfte umziehen dürfen, um Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu entgehen oder um eine fachspezifische Asylsozialberatung in Anspruch nehmen zu können. Mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN bei Enthaltung der FREIEN WÄHLER wurde dies mit der Begründung abgelehnt, dies würde so in Bayern bereits geschehen. 
Gleichzeitig beklagen Verbände und ehrenamtliche Helfer und Helferinnen fehlende Mittel, mangelnde fachspezifische Asylsozialberatungsstellen, unzureichende Konzepte und ein nicht vorhandenes Verständnis für die individuellen Partikularprobleme dieser besonders schutzbedürftigen Menschen. 
Die EU-Richtlinie 2013/33 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragten, wonach vulnerable Personen besonders sorgfältig untergebracht werden müssten, gilt auch für die Gruppe der queeren Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Aus diesem Grund ist es möglich, queere Geflüchtete entweder in Einzelzimmern in den Unterkünften oder in einer anderen Dependance unterzubringen, die Kontakt zu den Fachstellen habe. In der 38. Sozialausschusssitzung wurde dies von einer Vertreterin der Staatsregierung bestätigt.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Sitzung des Ausschusses am 16.02.2017 durch den entsprechenden Bericht des Sozialministeriums für erledigt erklärt.